Betreff
18. Änderung der Straßenreinigungssatzung
Vorlage
224/2009
Aktenzeichen
66 Ji
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

 

 

Straßenreinigung

Ø      Anpassung des Straßenverzeichnisses

 

Das Straßenverzeichnis ist Bestandteil der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung. Es enthält die von der Stadt zu reinigenden Straßenzüge. Eine Änderung der Straßenliste ist als Änderungssatzung zu beschließen.

 

Die Straße „Zur Sehlwiese“ wurde in vier Bauabschnitten hergestellt (s. auch Plananlage). Die Fahrbahn in den einzelnen Abschnitten wurde gepflastert und der Sand zwischen den Pflasterfugen des Straßenbelags musste sich 2 Jahre lang setzen und wurde für diesen Zeitraum nicht maschinell gereinigt.

Die Straße „Zur Sehlwiese“ wird im Bereich von der Hildesheimer Straße bis zur Einmündung in die Dr. Alex-Schönberg-Straße wöchentlich gereinigt (Abschnitt „A“). Der

Bauabschnitt der Straße Zur Sehlwiese von der Dr.-Alex-Schönberg-Straße bis zur Zuckerstraße (Abschnitt B) wurde am 06.11.2008 fertig gestellt. Hier ist eine maschinelle Straßenreinigung erst ab Dezember 2010 möglich. Eine Anpassung des Straßenverzeichnisses erfolgt daher erst 2010.

Der Bereich Zuckerstraße bis Franz-Carl-Achard-Straße (Abschnitt C) wurde im Dezember 2007 und für den Bereich Franz-Carl-Achard-Straße bis Spindelweg (Abschnitt D) wurde bereits Ende 2005 fertig gestellt. Die Reinigung und der Winterdienst für die Abschnitte C und D werden ab 01.01.2010 aufgenommen. Die Anlieger sind dann entsprechend zu Straßenreinigungsgebühren heranzuziehen.

 

 

Das Straßenverzeichnis wird wie folgt geändert:

 

Unter Reinigungsklasse I wird der letzte Eintrag von

 

Zur Sehlwiese (von Hildesheimer Straße bis Einmündung Dr.-Alex-Schönberg-Straße)

 

geändert in:

 

Zur Sehlwiese (ausgenommen Teilstück von Dr.-Alex-Schönberg-Straße bis Einmündung Zuckerstraße)

 

 

Im Auftrage

 

 

 

Dürr

Beschlussvorschlag:

 

Der vorliegende Entwurf der 18. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Gebühren für die Straßenreinigung in der Stadt Laatzen (Straßenreinigungs- und -gebührensatzung) wird als Satzung beschlossen. Der Satzungsentwurf ist Bestandteil der Niederschrift.