- Abschließende Beschlussfassung über alle in den förmlichen Beteiligungsverfahren eingegangenen Anregungen und Bedenken
-Feststellungsbeschluss
Sachverhalt:
Der Rat der Stadt Laatzen hat am 18.07.2006 die öffentliche Auslegung des Planentwurfs nebst Begründung beschlossen. Gleichzeitig sollten die Träger öffentlicher Belange beteiligt werden. Über das Ergebnis der bereits durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sollte zusammen mit dem Ergebnis der Beteiligung im Auslegungsverfahren entschieden werden.
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte mit Schreiben vom 08.06.2006 mit der Bitte um Abgabe einer Stellungnahme bis 11.07.2006. Auf eine gesonderte frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Flächennutzungsplanverfahren wurde in Anwendung des § 3 Abs. 1 Nr. 2 verzichtet, da im weiterführendem Bebauungsplanverfahren die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit bereits erfolgt war.
Der Auslegungsentwurf mit der Begründung und den umweltbezogenen Stellungnahmen wurde in der Zeit vom 03.08. bis einschließlich 04.09. 2006 öffentlich ausgelegt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden parallel zur öffentlichen Auslegung beteiligt und mit Schreiben vom 25.07.2006 um Abgabe einer Stellungnahme bis 04.09.2006 gebeten.
Im Rahmen der o.g. Beteiligungsverfahren sind sowohl von Seiten der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange als auch von Seiten privater Dritter Anregungen vorgetragen worden. Die betreffenden Stellungnahmen sind nachstehend aufgelistet und in Kopien als Anlagen beigefügt. Ich bitte um Kenntnisnahme.
Träger öffentlicher Belange |
Stellungnahme vom |
s. Anlage |
NABU Laatzen e.V. |
29.06. 2006 |
3 |
Region Hannover |
11.07.2006 und 01.09.2007 |
4 |
Gewerbeaufsichtsamt |
07.07.2006 |
5 |
Untere Naturschutzbehörde |
30.06.2006 und 31.08.2006 |
6 |
Untere Denkmalschutzbehörde |
20.06.2006 |
7 |
Polizeiinspektion Burgdorf |
22.06.2006 |
8 |
e-on I
Avacon |
30.06.2006 |
9 |
e-on I Netz |
23.06.2006 und 23.08.2006 |
10 |
Ortsfeuerwehr |
10.07.2006 |
11 |
enercity |
07.07.2006 und 31.08.2006 |
12 |
DB Service Immobilien GmbH |
30.06.2006 und 23.08.2006 |
13 |
Üstra |
03.07.2006 uind 28.08.2006 |
14 |
Wasserverband Peine |
14.08.2006 |
15 |
Herr M. Odenthal aus Rethen |
03.09.2006 |
16 |
Die vorgebrachten Anregungen betreffen, bis auf den Hinweis der Region, dass über ein Bodengutachten die Nutzbarkeit der Flächen im südlichen Bereich vorab zu klären ist, überwiegend den Regelungsgegenstand des Bebauungsplanes. Dennoch ist eine Beschlussfassung im Rahmen des Flächennutzungsplanes angesagt, da sich die Stellungnahmen auf den Flächennutzungsplan beziehen.
Eine Überarbeitung der Darstellungen des Entwurfs des Flächennutzungsplanes in der Fassung der öffentlichen Auslegung ist nicht erforderlich. Es wird lediglich eine Ergänzung der Begründung in Bezug auf das Ergebnis des Bodengutachten im Kapitel 7.0 "Inhalt der Planänderung" vorgesehen, so dass mit dieser rein redaktionellen Ergänzung der Feststellungsbeschluss des Flächennutzungsplanes gefasst werden kann.
In
Vertretung:
Fischbach
Beschlussvorschlag:
Der Ortsrat Gleidingen empfiehlt....
Der Ortsrat Rethen empfiehlt....
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Feuerschutz empfiehlt...
Der Verwaltungsausschuss
empfiehlt...
Der Rat beschließt:
A) Abschließende
Beschlussfassung über alle in
den förmlichen Beteiligungsverfahren
gemäß § 4 (1) und (2) BauGB
sowie § 3 (2) BauGB eingegangenen Anregungen und Bedenken
Über
die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gem. § 4 (1) und (2) BauGB und der
öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB zur Aufstellung des Flächennutzungsplanes - 71. Änderung - für den Bereich des
Bebauungsplanes Nr. 126 C eingegangenen Anregungen und Bedenken wird wie folgt beschlossen:
NABU Laatzen e.V.
(1) Die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 (1) BauGB vom 29.06.2006, die zum Flächennutzungsplan abgegeben, jedoch inhaltlich eher den Bebauungsplan zuzuordnen ist, wird zur Kenntnis genommen. Auf die Beschussfassung zum parallel durchgeführten Bebauungsplanverfahren (DS Nr. 107a /2006) wird verwiesen.
Region Hannover
(1) Die Stellungnahme aus der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 (1) BauGB vom
11.07.2006 wonach die Planung mit den Zielen der Raumordnung vereinbar ist und aus Sicht der Region keine Bedenken bestehen wird zur Kenntnis genommen.
Dem Hinweis auf eine mögliche Belastung des Bodens mit Schwermetallen im Bereich der Braunauenböden im südwestlichen Bereich wurde nachgegangen und über ein Bodengutachten dahingehend geklärt, dass das Wohnen durch die festgestellten Werte an Cadmium, Blei und Zink nicht beeinträchtigt wird. Die laut Bundesbodenschutzverordnung festgelegten nutzungsbezogenen Prüfwerte für Kinderspielflächen liegen um fast das 3fache über den festgestellten Werten. Bei der Entsorgung von Boden ist jedoch darauf zu achten, dass über eine Deklarationsanalyse nachgewiesen wird, dass der Boden die Z0 Werte einhält, da sonst keine freie Verwendung erlaubt ist. Die Begründung zum Flächennutzungsplan wurde um diesen Sachverhalt ergänzt (siehe Kapitel 7.0 Inhalt der Planänderung)
(2) Die
Stellungnahme aus der
Beteiligung gem. § 4(2) vom 01.09.2006, wonach auf die Stellungnahme vom
11.07.2006 verwiesen wird, ohne dass jedoch neue Aspekte oder zu
berücksichtigende Sachverhalte angesprochen werden, wird zu Kenntnis genommen.
Einer inhaltlich ergänzenden Beschlussfassung bedarf es nicht.
Gewerbeaufsichtsamt Hannover
(1) Die Stellungnahme aus der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 (1) BauGB vom 07.07.2006, wonach gegen die vorgelegten Bauleitpläne keine Bedenken bestehen wird zur Kenntnis genommen. Der Hinweis auf die unterschiedlichen Zuständigkeiten für die immissionsschutzrechtliche Bewertung von Bahnanlagen und Beurteilung von Schießständen betrifft nicht die Bauleitplanverfahren, sodass dieser Hinweis lediglich zur Kenntnis genommen wird.
Untere Naturschutzbehörde
(1) Die Stellungnahme aus der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 (1) BauGB vom 30.06.2006 mit den Anregungen zum Inhalt des Grünordnungsplans wird zur Kenntnis genommen. Die Anregungen wurden berücksichtigt. Da jedoch der Grünordnungsplan originär der Bebauungsplanebene zuzuordnen ist, wird auf die detaillierte Beschlussfassung zum parallel durchgeführten Bebauungsplanverfahren verwiesen.
(2) Die
Stellungnahme aus der
Beteiligung gem. § 4(2) vom 31.08.2006, wonach die Umsetzung der vorgebrachten
Anregungen aus dem § 4 (1) - Verfahren positiv bewertet wird, wird zur Kenntnis
genommen.
Untere Denkmalschutzbehörde
(1) Die Stellungnahme aus der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 (1) BauGB vom 20.06.2006 mit dem Hinweis auf zu erwartende Archäologische Bodenfunde wird zur Kenntnis genommen. Der Hinweis wurde im Bebauungsplan berücksichtigt, auf die diesbezügliche Beschussfassung wird verwiesen.
Polizeiinspektion Burgdorf
(1) Die Stellungnahme aus der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 (1) BauGB vom
22.06.2006, wonach im Grundsatz keine Bedenken bestehen, wird zur Kenntnis genommen. Bezüglich der vorgebrachten Anregungen zur Gestaltung und Widmung der Straßen wird auf die Beschlussfassung zum parallel durchgeführten Bebauungsplanverfahren verwiesen.
e-on l
Avacon
(1) Die Stellungnahme aus der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 (1) BauGB vom 30.06.2006, wonach gegen den Bebauungsplan und den Flächennutzungsplan keine Einwände vorgebracht werden, wird zur Kenntnis genommen. Die weiteren Anregungen sind dem Bebauungsplanverfahren zuzuordnen, so dass auf die Beschussfassung zum parallel durchgeführten Bebauungsplanverfahren verwiesen wird.
e-on l
Netz
(1) Die
Stellungnahme aus der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 (1) BauGB vom
23.06.2006 mit den Hinweisen zum
Schutzbereich der 220KV Freileitung wird zur Kenntnis genommen. Die Freileitung
wurde in den Planungen berücksichtigt.
Bezüglich der besonderen Anforderungen wird auf das parallel
durchgeführte Bebauungsplanverfahren verwiesen.
(2) Die
Stellungnahme aus der
Beteiligung gem. § 4(2) vom 23.08.2006, wonach die Stellungnahme vom 23.06.2006 als weiterhin gültig anzusehen
ist, ohne dass jedoch neue Aspekte oder zu berücksichtigende Sachverhalte
angesprochen werden, wird zu Kenntnis genommen. Einer inhaltlich ergänzenden
Beschlussfassung bedarf es nicht.
Ortsfeuerwehr
(1) Die
Stellungnahme aus der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 (1) BauGB vom
10.07.2006 mit den Anregungen bezüglich
Durchfahrtsmöglichkeit für Rettungsfahrzeuge und Feuerwehr sowie zur
Löschwasserversorgung wird zur Kenntnis genommen. Die vorgebrachten Anregungen
sind nicht Regelungsgegenstand des
Flächenutzungsplanes. Auf die Beschussfassung zum parallel geführten
Bebauungsplanverfahren wird verwiesen.
enercity (Stadtwerke Hannover AG)
(1) Die
Stellungnahme aus der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 (1) BauGB vom
07.07.2006, wonach bei der Stadtwerke AG Abteilung Grundlagenplanung für
Rohrnetze und Anlagen sowie Fremdkoordinierung keine Bedenken bestehen und der
Hinweis, dass eine Erweiterung des nördlich bereits vorhanden Wassernetzes
technisch möglich ist, werden zur Kenntnis genommen. Bezüglich Klärung der
Zuständigkeit wird auf das parallel durchgeführte Bebauungsplanverfahren
verwiesen.
(2) Die
Stellungnahme aus der
Beteiligung gem. § 4(2) vom 31.08.2006, wonach die in der Stellungnahme vom 07.07.2006 getroffenen allgemeinen
Aussagen wiederholt bzw. nochmals auf die dringend zu klärende Zuständigkeit
hingewiesen wird, wird zur Kenntnis genommen. Da jedoch keine neuen Aspekte
oder zu berücksichtigende Sachverhalte angesprochen werden, wird auf die
vorangegangene Beschlussfassung verwiesen.
DB
Service Immobilien GmbH
(1) Die
Stellungnahme aus der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 (1) BauGB vom
30.06.2006, wonach bis auf den Bereich der DB Netz AG die Belange der anderen
Konzernbereiche der Deutschen Bahn nicht berührt werden, wird zur Kenntnis
genommen. Die mit beigefügten Schreiben der DB Netz AG vom27.06.2006
vorgebrachten Bedenken werden zurückgewiesen, da die vorhandenen
planfestgestellten Bahnanlagen nicht überplant werden. Im Übrigen wird
insbesondere bezüglich der Anmerkungen zum Inhalt der Bebauungsplanbegründung
auf die Beschlussfassung zum parallel
durchgeführten Bebauungsplanverfahren verwiesen.
(2) Die
Stellungnahme aus der
Beteiligung gem. § 4(2) vom 23.08.2006, wonach die in der Stellungnahme vom 30.06.2006 vorgebrachten Bedenken
wiederholt werden, ohne dass jedoch neue Aspekte oder zu berücksichtigende
Sachverhalte angesprochen werden (identische Stellungnahmen), wird zu Kenntnis
genommen. Einer inhaltlich ergänzenden Beschlussfassung bedarf es nicht.
Üstra (Hannoversche Verkehrsbetriebe AG)
(1) Die
Stellungnahme aus der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 (1) BauGB vom
03.07.2006 wonach zusätzliche
Informationen bezüglich der Fußwegeverbindung zu den Stadtbahnhaltestellen benötigt
werden um Querungssituation einschätzen und gegebenenfalls die Erforderlichkeit
von Verbesserungen der Sichtverhältnisse überprüfen zu können wird zur Kenntnis
genommen. Da die Klärung der Anbindung an den ÖPNV originär dem Bebauungsplan
zuzuordnen ist wird diesbezüglich auf das parallel durchgeführte
Bebauungsplanverfahren verwiesen.
(2) Die Stellungnahme aus der Beteiligung gem. § 4(2) vom 28.08.2006, wonach die gleichen Sachverhalte wie in der Stellungnahme vom 03.07.06.2006 angesprochen werden, wird zu Kenntnis genommen. Einer inhaltlich ergänzenden Beschlussfassung bedarf es nicht.
Wasserverband Peine
Die Stellungnahme aus der Beteiligung gem. § 4(2) vom
14.08.2006 mit dem Hinweis, dass die Ortschaft Gleidingen über das vom
Wasserverband Peine betriebene Transportleitungsnetz des Borsumer Kaspel
versorgt wird und die Wasserversorgung
im Plangebiet durch einen Anschluss an das Ortsnetz der Ortschaft Gleidingen
möglich ist, wird zur Kenntnis genommen. Bezüglich Löschwasserversorgung und
einzuhaltenden Regelwerke wird auf das parallel durchgeführte Bebauungsplanverfahren verwiesen.
Herr M. Odenthal, Rethen
Die Stellungnahme aus der
Beteiligung gem. § 3(2) vom 03.09.2006, wonach
gegen den "Flächennutzungsplan
Sehlwiese Süd" Widerspruch
eingelegt wird bzw. Anregungen und Bedenken geltend gemacht
werden, wird zur Kenntnis genommen,
hierzu wird wie folgt beschlossen:
Die Erschließung des Gebietes, die
Oberflächenentwässerung und der ruhende Verkehr sind nicht Regelungsgegenstand
des Flächennutzungsplanes sondern Gegenstand des Bebauungsplanes bzw. z.T.
sogar eines anschließenden Baugenehmigungsverfahrens. Auf die Beschlussfassung zum parallel durchgeführten Bebauungsplanverfahren wird
verwiesen.
Weitere Behörden und Träger öffentlicher Belange/ Sonstige
Private Dritte
Es wird zur Kenntnis genommen, dass im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren nach § 4 (1) und § 4 (2) BauGB sowie § 3 (2) BauGB seitens weiterer Behörden und Träger öffentlicher Belange oder sonstiger Privater Dritter weder Bedenken noch Anregungen vorgetragen wurden.
B)
Feststellungsbeschluss:
Auf Grund der gesetzlichen
Ermächtigung des § 1 BauGB in Verbindung mit § 40 NGO beschließt der
Rat der Stadt Laatzen den Entwurf des Flächennutzungsplanes -
71. Änderung - für den Bereich
des Bebauungsplanes Nr. 126 C "Sehlwiese Süd" OS Gleidingen und OS
Rethen in der öffentlich ausgelegenen Fassung.
Gemäß
§ 5 Abs. 5 BauGB wird die dazugehörige, überarbeite Begründung nebst
integriertem "Umweltbericht gem. § 2 (4) BauGB" in der Fassung vom
30.10.2006 als Planbegründung beschlossen.