Betreff
Flächennutzungsplan - 71. Änderung - für den Bereich des Bebauungsplan Nr. 126c "Sehlwiese Süd", OS Gleidingen und OS Rethen
- Abschließende Beschlussfassung über alle in den förmlichen Beteiligungsverfahren eingegangenen Anregungen und Bedenken
-Feststellungsbeschluss
Vorlage
106a/2006
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt Laatzen hat am 18.07.2006 die öffentliche Auslegung des Planentwurfs nebst Begründung beschlossen. Gleichzeitig sollten die Träger öffentlicher Belange beteiligt werden. Über das Ergebnis der bereits durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sollte zusammen mit dem Ergebnis der Beteiligung im Auslegungsverfahren entschieden werden.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte mit Schreiben vom 08.06.2006 mit der Bitte um Abgabe einer Stellungnahme bis 11.07.2006. Auf eine gesonderte frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Flächennutzungsplanverfahren wurde in Anwendung des  § 3 Abs. 1 Nr. 2 verzichtet, da im weiterführendem Bebauungsplanverfahren die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit bereits erfolgt war.

 

Der Auslegungsentwurf mit der Begründung und den umweltbezogenen Stellungnahmen wurde in der Zeit vom 03.08. bis einschließlich 04.09. 2006 öffentlich ausgelegt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden parallel zur öffentlichen Auslegung beteiligt und mit Schreiben vom 25.07.2006 um Abgabe einer Stellungnahme bis 04.09.2006 gebeten.

 

Im Rahmen der o.g. Beteiligungsverfahren sind sowohl von Seiten der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange als auch von Seiten privater Dritter Anregungen vorgetragen worden. Die betreffenden Stellungnahmen sind nachstehend aufgelistet und in Kopien als Anlagen beigefügt. Ich bitte um Kenntnisnahme.

 

 

Träger öffentlicher Belange

Stellungnahme vom

s. Anlage

NABU Laatzen e.V.

29.06. 2006

3

Region Hannover

11.07.2006 und 01.09.2007

4

Gewerbeaufsichtsamt

07.07.2006

5

Untere Naturschutzbehörde

30.06.2006 und 31.08.2006

6

Untere Denkmalschutzbehörde

20.06.2006

7

Polizeiinspektion Burgdorf

22.06.2006

8

e-on I Avacon

30.06.2006

9

e-on I Netz

23.06.2006 und 23.08.2006

10

Ortsfeuerwehr

10.07.2006

11

enercity

07.07.2006 und 31.08.2006

12

DB Service Immobilien GmbH

30.06.2006 und 23.08.2006

13

Üstra

03.07.2006 uind 28.08.2006

14

Wasserverband Peine

14.08.2006

15

Herr M. Odenthal aus Rethen

03.09.2006

16

 

Die vorgebrachten Anregungen betreffen, bis auf den Hinweis der Region, dass über ein Bodengutachten die Nutzbarkeit der Flächen im südlichen Bereich vorab zu klären ist, überwiegend den Regelungsgegenstand des Bebauungsplanes. Dennoch ist eine Beschlussfassung im Rahmen des Flächennutzungsplanes angesagt, da sich die Stellungnahmen auf den Flächennutzungsplan beziehen.

Eine Überarbeitung der Darstellungen des Entwurfs des Flächennutzungsplanes in der Fassung der öffentlichen Auslegung ist nicht erforderlich. Es wird lediglich eine Ergänzung der Begründung in Bezug auf das Ergebnis des Bodengutachten im Kapitel 7.0 "Inhalt der Planänderung" vorgesehen, so dass mit dieser rein redaktionellen Ergänzung der Feststellungsbeschluss des Flächennutzungsplanes gefasst werden kann.

 

In Vertretung:

 

 

Fischbach

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Ortsrat Gleidingen empfiehlt....

Der Ortsrat Rethen empfiehlt....

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Feuerschutz empfiehlt...

Der Verwaltungsausschuss empfiehlt...

Der Rat beschließt:

 

A) Abschließende  Beschlussfassung  über alle in den förmlichen Beteiligungsverfahren  gemäß § 4 (1) und  (2) BauGB sowie § 3 (2) BauGB eingegangenen Anregungen und Bedenken

Über die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) und  (2) BauGB und der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB zur Aufstellung des Flächennutzungsplanes -  71. Änderung - für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 126 C eingegangenen Anregungen und Bedenken wird wie folgt beschlossen:

 

NABU Laatzen e.V.

(1) Die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 (1) BauGB vom 29.06.2006, die zum Flächennutzungsplan abgegeben, jedoch inhaltlich eher den Bebauungsplan zuzuordnen ist, wird zur Kenntnis genommen. Auf die Beschussfassung zum parallel durchgeführten Bebauungsplanverfahren (DS Nr. 107a /2006) wird verwiesen.

 

Region Hannover

(1) Die Stellungnahme aus der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 (1) BauGB vom

11.07.2006 wonach die Planung mit den Zielen der Raumordnung vereinbar ist und aus Sicht der Region keine Bedenken bestehen wird zur Kenntnis genommen.

 

Dem Hinweis auf eine mögliche Belastung des Bodens mit Schwermetallen im Bereich der Braunauenböden im südwestlichen Bereich wurde nachgegangen  und über ein Bodengutachten dahingehend geklärt, dass das Wohnen durch die festgestellten Werte an Cadmium, Blei und Zink nicht beeinträchtigt wird. Die laut Bundesbodenschutzverordnung festgelegten nutzungsbezogenen Prüfwerte für Kinderspielflächen liegen um fast das 3fache über den festgestellten Werten. Bei der Entsorgung von Boden ist jedoch darauf zu achten, dass über eine Deklarationsanalyse nachgewiesen wird, dass der Boden die Z0 Werte  einhält, da sonst keine freie Verwendung erlaubt ist. Die Begründung zum Flächennutzungsplan wurde um diesen Sachverhalt ergänzt (siehe Kapitel 7.0 Inhalt der Planänderung)

(2) Die Stellungnahme aus der Beteiligung gem. § 4(2) vom 01.09.2006, wonach auf die Stellungnahme vom 11.07.2006 verwiesen wird, ohne dass jedoch neue Aspekte oder zu berücksichtigende Sachverhalte angesprochen werden, wird zu Kenntnis genommen. Einer inhaltlich ergänzenden Beschlussfassung bedarf es nicht.

 

Gewerbeaufsichtsamt Hannover

(1) Die Stellungnahme aus der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 (1) BauGB vom 07.07.2006, wonach gegen die vorgelegten Bauleitpläne keine Bedenken bestehen wird zur Kenntnis genommen. Der Hinweis auf die unterschiedlichen Zuständigkeiten für die immissionsschutzrechtliche Bewertung von Bahnanlagen und Beurteilung von Schießständen betrifft nicht die Bauleitplanverfahren, sodass dieser Hinweis lediglich zur Kenntnis genommen wird.

 

Untere Naturschutzbehörde

(1) Die Stellungnahme aus der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 (1) BauGB vom 30.06.2006 mit den Anregungen zum Inhalt des Grünordnungsplans wird zur Kenntnis genommen. Die Anregungen wurden berücksichtigt. Da jedoch der Grünordnungsplan originär der Bebauungsplanebene zuzuordnen ist, wird auf die detaillierte Beschlussfassung zum parallel durchgeführten Bebauungsplanverfahren verwiesen.

(2) Die Stellungnahme aus der Beteiligung gem. § 4(2) vom 31.08.2006, wonach die Umsetzung der vorgebrachten Anregungen aus dem § 4 (1) - Verfahren positiv bewertet wird, wird zur Kenntnis genommen.

 

Untere Denkmalschutzbehörde

(1) Die Stellungnahme aus der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 (1) BauGB vom 20.06.2006 mit dem Hinweis auf zu erwartende Archäologische Bodenfunde wird zur Kenntnis genommen. Der Hinweis wurde im Bebauungsplan berücksichtigt, auf die diesbezügliche Beschussfassung wird verwiesen.

 

Polizeiinspektion Burgdorf

(1) Die Stellungnahme aus der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 (1) BauGB vom

      22.06.2006, wonach im Grundsatz keine Bedenken bestehen, wird zur Kenntnis genommen. Bezüglich der vorgebrachten Anregungen  zur Gestaltung und Widmung der Straßen wird auf die Beschlussfassung zum parallel durchgeführten Bebauungsplanverfahren verwiesen.

 

 

e-on l  Avacon

(1)        Die Stellungnahme aus der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 (1) BauGB vom 30.06.2006, wonach gegen den Bebauungsplan und den Flächennutzungsplan keine Einwände vorgebracht werden, wird zur Kenntnis genommen. Die weiteren Anregungen sind dem Bebauungsplanverfahren zuzuordnen, so dass auf die Beschussfassung zum parallel durchgeführten Bebauungsplanverfahren verwiesen wird.

 

 

e-on l  Netz

(1)  Die Stellungnahme aus der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 (1) BauGB vom 23.06.2006  mit den Hinweisen zum Schutzbereich der 220KV Freileitung wird zur Kenntnis genommen. Die Freileitung wurde in den Planungen berücksichtigt.  Bezüglich der besonderen Anforderungen wird auf das parallel durchgeführte Bebauungsplanverfahren verwiesen.

(2) Die Stellungnahme aus der Beteiligung gem. § 4(2) vom 23.08.2006, wonach die    Stellungnahme vom 23.06.2006 als weiterhin gültig anzusehen ist, ohne dass jedoch neue Aspekte oder zu berücksichtigende Sachverhalte angesprochen werden, wird zu Kenntnis genommen. Einer inhaltlich ergänzenden Beschlussfassung bedarf es nicht.

 

Ortsfeuerwehr

(1)  Die Stellungnahme aus der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 (1) BauGB vom 10.07.2006  mit den Anregungen bezüglich Durchfahrtsmöglichkeit für Rettungsfahrzeuge und Feuerwehr sowie zur Löschwasserversorgung wird zur Kenntnis genommen. Die vorgebrachten Anregungen sind nicht Regelungsgegenstand des   Flächenutzungsplanes. Auf die Beschussfassung zum parallel geführten Bebauungsplanverfahren wird verwiesen.


 

enercity (Stadtwerke Hannover AG)

(1)  Die Stellungnahme aus der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 (1) BauGB vom 07.07.2006, wonach bei der Stadtwerke AG Abteilung Grundlagenplanung für Rohrnetze und Anlagen sowie Fremdkoordinierung keine Bedenken bestehen und der Hinweis, dass eine Erweiterung des nördlich bereits vorhanden Wassernetzes technisch möglich ist, werden zur Kenntnis genommen. Bezüglich Klärung der Zuständigkeit wird auf das parallel durchgeführte Bebauungsplanverfahren verwiesen.

(2) Die Stellungnahme aus der Beteiligung gem. § 4(2) vom 31.08.2006, wonach die    in der Stellungnahme vom 07.07.2006 getroffenen allgemeinen Aussagen wiederholt bzw. nochmals auf die dringend zu klärende Zuständigkeit hingewiesen wird, wird zur Kenntnis genommen. Da jedoch keine neuen Aspekte oder zu berücksichtigende Sachverhalte angesprochen werden, wird auf die vorangegangene Beschlussfassung verwiesen.

 

DB Service Immobilien GmbH

(1)  Die Stellungnahme aus der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 (1) BauGB vom 30.06.2006, wonach bis auf den Bereich der DB Netz AG die Belange der anderen Konzernbereiche der Deutschen Bahn nicht berührt werden, wird zur Kenntnis genommen. Die mit beigefügten Schreiben der DB Netz AG vom27.06.2006 vorgebrachten Bedenken werden zurückgewiesen, da die vorhandenen planfestgestellten Bahnanlagen nicht überplant werden. Im Übrigen wird insbesondere bezüglich der Anmerkungen zum Inhalt der Bebauungsplanbegründung auf die Beschlussfassung  zum parallel durchgeführten Bebauungsplanverfahren verwiesen.

(2) Die Stellungnahme aus der Beteiligung gem. § 4(2) vom 23.08.2006, wonach die    in der Stellungnahme vom 30.06.2006 vorgebrachten Bedenken wiederholt werden, ohne dass jedoch neue Aspekte oder zu berücksichtigende Sachverhalte angesprochen werden (identische Stellungnahmen), wird zu Kenntnis genommen. Einer inhaltlich ergänzenden Beschlussfassung bedarf es nicht.

 

Üstra (Hannoversche Verkehrsbetriebe AG)

(1)  Die Stellungnahme aus der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 (1) BauGB vom 03.07.2006  wonach zusätzliche Informationen bezüglich der Fußwegeverbindung zu den Stadtbahnhaltestellen benötigt werden um Querungssituation einschätzen und gegebenenfalls die Erforderlichkeit von Verbesserungen der Sichtverhältnisse überprüfen zu können wird zur Kenntnis genommen. Da die Klärung der Anbindung an den ÖPNV originär dem Bebauungsplan zuzuordnen ist wird diesbezüglich auf das parallel durchgeführte Bebauungsplanverfahren verwiesen.

(2) Die Stellungnahme aus der Beteiligung gem. § 4(2) vom 28.08.2006, wonach die    gleichen Sachverhalte wie in der Stellungnahme vom 03.07.06.2006 angesprochen werden, wird zu Kenntnis genommen. Einer inhaltlich ergänzenden Beschlussfassung bedarf es nicht.


 

Wasserverband Peine

      Die Stellungnahme aus der Beteiligung gem. § 4(2) vom 14.08.2006 mit dem Hinweis, dass die Ortschaft Gleidingen über das vom Wasserverband Peine betriebene Transportleitungsnetz des Borsumer Kaspel versorgt wird  und die Wasserversorgung im Plangebiet durch einen Anschluss an das Ortsnetz der Ortschaft Gleidingen möglich ist, wird zur Kenntnis genommen. Bezüglich Löschwasserversorgung und einzuhaltenden Regelwerke wird auf das parallel durchgeführte Bebauungsplanverfahren verwiesen.

 

 

Herr M. Odenthal, Rethen

 

Die Stellungnahme aus der Beteiligung gem. § 3(2) vom 03.09.2006, wonach

gegen den "Flächennutzungsplan Sehlwiese Süd"  Widerspruch eingelegt wird  bzw.  Anregungen und Bedenken geltend gemacht werden,  wird zur Kenntnis genommen, hierzu wird wie folgt beschlossen:

Die Erschließung des Gebietes, die Oberflächenentwässerung und der ruhende Verkehr sind nicht Regelungsgegenstand des Flächennutzungsplanes sondern Gegenstand des Bebauungsplanes bzw. z.T. sogar eines anschließenden Baugenehmigungsverfahrens.  Auf die Beschlussfassung zum parallel durchgeführten Bebauungsplanverfahren wird verwiesen.

 

Weitere Behörden und Träger öffentlicher Belange/ Sonstige Private Dritte 

Es wird zur Kenntnis genommen, dass im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren nach § 4 (1) und § 4 (2) BauGB sowie  § 3 (2) BauGB  seitens weiterer Behörden und Träger öffentlicher Belange oder sonstiger Privater Dritter  weder Bedenken noch Anregungen vorgetragen wurden.

 

B) Feststellungsbeschluss:

Auf Grund der gesetzlichen Ermächtigung des § 1 BauGB in Verbindung mit § 40 NGO beschließt der Rat der Stadt Laatzen den Entwurf des Flächennutzungsplanes  -  71. Änderung - für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 126 C "Sehlwiese Süd" OS Gleidingen und OS Rethen in der öffentlich ausgelegenen Fassung.

Gemäß § 5 Abs. 5 BauGB wird die dazugehörige, überarbeite Begründung nebst integriertem "Umweltbericht gem. § 2 (4) BauGB" in der Fassung vom 30.10.2006 als Planbegründung beschlossen.