Betreff
Antrag auf Überprüfung und Anpassung der Sachkostenpauschale in der Kindertagespflege
Vorlage
2023/028
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Am 22.11.2022 beantragten 17 Tagespflegepersonen eine Überprüfung und Anpassung der Sachkostenpauschale.

 

Nach § 23 SGB VIII umfasst die Förderung der Kindertagespflege die Gewährung laufender Geldleistungen des Jugendhilfeträgers an die Tagespflegepersonen. Diese Geldleistung umfasst u.a. auch die Erstattung angemessener Kosten, die den TPP für den Sachaufwand entstehen, wie z.B. Miete, Energiekosten, Lebensmittel, Versicherungen, Ausstattung, Spielmaterial etc.

 

Nach § 3 Abs. 3 der Satzung der Stadt Laatzen über die Förderung von Kindern in
Kindertagespflege wurde der Sachaufwand pro Betreuungsstunde pro Kind auf 1,87 € festsetzt. Dieser Betrag wurde 2018 in Anlehnung an die von den Steuerbehörden zugrunde gelegte Betriebskostenpauschale für eine Vollzeitbetreuung pro Tagespflegekind ermittelt. Eine jährliche Anpassung des Tagespflegegeldes und somit auch des Sachaufwandes erfolgte nach dem Verbraucherpreisindex (VPI) für Deutschland (Quelle Statistisches Bundesamt – Destatis) des jeweiligen Vorjahres jeweils zum 1.8. eines Jahres.

 

Letztmalig wurde der Sachaufwand zum 1.8.2022 aufgrund einer Erhöhung des VPI in 2021 um 3,1 % auf 2,04 € pro Stunde und Kind erhöht. Hierbei wurde die vor allem durch den Ukraine-Krieg verursachte Teuerung der Energiekosten, Lebensmittel etc. noch nicht berücksichtigt, die derzeit bei etwa 7,9 % liegt. Diese wirkt sich aber aktuell bereits einkommensmindernd für TPP aus.

 

Die Kindertagespflege soll im Sinne der Professionalisierung und, um größere Fluktuation zu vermeiden, die Möglichkeit einer existenzsichernden Tätigkeit bieten.

Um bis zur regulären Anpassung der Sachkostenpauschale pro Betreuungsstunde einen entsprechenden Ausgleich zu bieten, wird eine einmalige Sonderzahlung vorgeschlagen. Diese Zahlung könnte sich in etwa an der Anpassung an den Verbraucherpreisindex orientieren. Es wird vorgeschlagen, hier eine Differenzierung nach dem Betreuungsumfang der einzelnen TPP vorzunehmen sowie für Dritte Räume einen gesonderten Zuschlag festzusetzen.

Die eigentliche Anpassung an den Verbraucherpreisindex würde satzungsgemäß zum gewohnten Zeitpunkt 1.8.2023 vorgenommen werden.

 

Maßgeblich zur Ermittlung der Gesamtsumme der beabsichtigten Sonderzahlung sind die mtl. durchschnittlich geleisteten Betreuungsstunden der Monate Oktober – Dezember 2022 in Höhe von 15.770,67 Std. Unter Berücksichtigung des Verbraucherpreisindex für das Jahr 2022 (+7,9 %) würde sich das Tagespflegeentgelt und somit anteilig der Sachkostenanteil um 0,16 € pro geleistete Betreuungsstunde erhöhen. Insgesamt wären dies mtl. 2.523,30 €. Für einen Zeitraum von 7 Monaten (durchschnittliche Dauer der Heizperiode) errechnen sich 17.663,14 €, die insgesamt an die TPP ausgezahlt werden.

 

Anspruchsberechtigt wären alle Tagespflegepersonen, die im Januar 2023 seitens der Stadt Laatzen gefördert wurden.

 

Um eine Differenzierung nach Betreuungsumfang sowie weiteren Kriterien (Dritte Räume, Betreuung im Haushalt der Eltern, u.a.) vornehmen zu können, wird auf der Grundlage eines Betrages von 743,71 € (100 %) folgende prozentuale Verteilung vorgeschlagen:

 

  • Laatzener Tagespflegepersonen mit regulären 5 belegbaren Ganztagsplätzen erhalten 100 %.
  • Laatzener Tagespflegepersonen mit regulären 5 belegbaren Halbtagsplätzen (da ohne Mittagessen) erhalten anteilig 80 %.
  • Laatzener Tagespflegepersonen mit weniger als 5 belegbaren Halbtagsplätzen erhalten anteilig 50 %.
  • Laatzener Tagespflegepersonen die im Haushalt der Eltern betreuen (s.g. Kinderfrauen) mit weniger als 5 belegbaren Halbtagsplätzen erhalten anteilig 40 %.
  • Laatzener Tagespflegepersonen mit regulären 5 belegbaren Ganztagsplätzen in s.g. „Dritten Räumen“ erhalten anteilig 175 %.
  • Auswärtige Tagespflegepersonen die ein Kind aus Laatzen betreuen erhalten anteilig 20 % (1/5 von 100 %).

 

 

 

Dies ergibt folgende einmalige Sonderzahlung für die TPP:

 

16 Tagespflegepersonen erhalten 100%                        je   743,71 €

1 Tagespflegeperson erhält 80 %                                                        594,97 €

1 Tagespflegeperson erhält 50 %                                                        371,86 €

1 Tagespflegeperson erhält 40 %                                                        297,49 €

3 Tagespflegepersonen erhalten 175 %                                      je 1.301,50 €

4 Tagespflegepersonen (außerhalb) erhalten 20 %     je    148,74 €

 

Haushaltsmittel für die entstehenden Aufwendungen in Höhe von insgesamt 17.663,14 € können im Rahmen der Bildung eines Haushaltsrestes aus 2022 zur Verfügung gestellt werden. Eine Gegenfinanzierung in Höhe von 14.111,13 € ist durch Finanzausgleichszahlungen des Landes für Mehraufwendungen aufgrund von Preissteigerungen für Energie und Lebensmitteln für die Kindertagespflege erfolgt.

 

 

Im Auftrag

 

 

 

Thomas Schrader

 

Beschlussvorschlag:

 

Bezugnehmend auf den von 17 Tagespflegepersonen (TPP) gestellten Antrag zur Überprüfung der Sachkostenpauschale in der Kindertagespflege vom 22.11.2022 wird die Dringlichkeit des Antrages gesehen und diesem wird in Form einer einmaligen Sonderzahlung in Höhe von insgesamt 17.663,10 € entsprochen. Die Auszahlung an die einzelnen TPP erfolgt in der im Sachverhalt dargestellten Höhe.