Sachverhalt:
Um bis zur regulären Anpassung der Sachkostenpauschale pro
Betreuungsstunde einen entsprechenden Ausgleich zu bieten, wird eine einmalige
Sonderzahlung vorgeschlagen. Diese Zahlung
könnte sich in etwa an der Anpassung an den Verbraucherpreisindex orientieren. Es
wird vorgeschlagen, hier eine Differenzierung nach dem Betreuungsumfang der
einzelnen TPP vorzunehmen sowie für Dritte Räume einen gesonderten Zuschlag
festzusetzen.
Die eigentliche
Anpassung an den Verbraucherpreisindex würde satzungsgemäß zum gewohnten
Zeitpunkt 1.8.2023 vorgenommen werden.
Maßgeblich zur
Ermittlung der Gesamtsumme der beabsichtigten Sonderzahlung sind die mtl. durchschnittlich
geleisteten Betreuungsstunden der Monate Oktober – Dezember 2022 in Höhe von 15.770,67 Std. Unter Berücksichtigung des
Verbraucherpreisindex für das Jahr 2022 (+7,9 %) würde sich das
Tagespflegeentgelt und somit anteilig der Sachkostenanteil um 0,16 € pro
geleistete Betreuungsstunde erhöhen. Insgesamt wären dies mtl. 2.523,30 €. Für
einen Zeitraum von 7 Monaten (durchschnittliche Dauer der Heizperiode)
errechnen sich 17.663,14 €, die insgesamt an die TPP ausgezahlt werden.
Anspruchsberechtigt
wären alle Tagespflegepersonen, die im Januar 2023 seitens der Stadt Laatzen
gefördert wurden.
Um eine
Differenzierung nach Betreuungsumfang sowie weiteren Kriterien (Dritte Räume,
Betreuung im Haushalt der Eltern, u.a.) vornehmen zu können, wird auf der
Grundlage eines Betrages von 743,71 € (100 %) folgende prozentuale Verteilung
vorgeschlagen:
- Laatzener
Tagespflegepersonen mit regulären 5 belegbaren Ganztagsplätzen erhalten
100 %.
- Laatzener
Tagespflegepersonen mit regulären 5 belegbaren Halbtagsplätzen (da ohne
Mittagessen) erhalten anteilig 80 %.
- Laatzener
Tagespflegepersonen mit weniger als 5 belegbaren Halbtagsplätzen erhalten
anteilig 50 %.
- Laatzener
Tagespflegepersonen die im Haushalt der Eltern betreuen (s.g.
Kinderfrauen) mit weniger als 5 belegbaren Halbtagsplätzen erhalten
anteilig 40 %.
- Laatzener
Tagespflegepersonen mit regulären 5 belegbaren Ganztagsplätzen in s.g.
„Dritten Räumen“ erhalten anteilig 175 %.
- Auswärtige
Tagespflegepersonen die ein Kind aus Laatzen betreuen erhalten anteilig 20
% (1/5 von 100 %).
Dies ergibt
folgende einmalige Sonderzahlung für die TPP:
16 Tagespflegepersonen
erhalten 100% je 743,71 €
1
Tagespflegeperson erhält 80 % 594,97 €
1
Tagespflegeperson erhält 50 % 371,86 €
1 Tagespflegeperson
erhält 40 % 297,49 €
3
Tagespflegepersonen erhalten 175 % je
1.301,50 €
4
Tagespflegepersonen (außerhalb) erhalten 20 % je 148,74 €
Haushaltsmittel für die entstehenden Aufwendungen in Höhe von insgesamt 17.663,14 € können im Rahmen der Bildung eines Haushaltsrestes aus 2022 zur Verfügung gestellt werden. Eine Gegenfinanzierung in Höhe von 14.111,13 € ist durch Finanzausgleichszahlungen des Landes für Mehraufwendungen aufgrund von Preissteigerungen für Energie und Lebensmitteln für die Kindertagespflege erfolgt.
Im Auftrag
Thomas Schrader
Beschlussvorschlag:
Bezugnehmend
auf den von 17 Tagespflegepersonen (TPP) gestellten Antrag zur Überprüfung der
Sachkostenpauschale in der Kindertagespflege vom 22.11.2022 wird die
Dringlichkeit des Antrages gesehen und diesem wird in Form einer einmaligen
Sonderzahlung in Höhe von insgesamt 17.663,10 € entsprochen. Die Auszahlung an
die einzelnen TPP erfolgt in der im Sachverhalt dargestellten Höhe.