- Nachfrage der Gruppe CDU / FDP im Ortsrat Laatzen
- Stellungnahme der Verwaltung
Auf die Anfrage der
Stadt Laatzen zur Ampelschaltung hat die Niedersächsische Landesbehörde für
Straßenbau und Verkehr als zuständige Straßenbaulastträgerin wie folgt
geantwortet:
„An diesem
Knotenpunkt sind an jeder Furt Schutzblinker (Hilfssignalgeber) installiert.
Die RiLSA (Richtlinien für Lichtsignalanlagen der Forschungsgesellschaft für
Straßen- und Verkehrswesen) besagen, dass man mit diesen Schutzblinkern sparsam
umgehen sollte, damit diese ihre Wirkung bei KFZ-Teilnehmerinnen /
KFZ-Teilnehmer nicht verlieren.
Würde nun die Furt
jedes Mal mit dem parallel fahrendem KFZ auf Grün springen, auch wenn keine
Querung angefordert wurde, würde diese Schutzwirkung nach kürzester Zeit verfliegen.
Wir würden dann somit für querende Menschen Gefahrenstellen schaffen, die diese
Querungsstelle benutzen möchten, da die Aufmerksamkeit der KFZ-Teilnehmerinnen
/ KFZ-Teilnehmer sinken würde.
Aus diesem Grund
müssen zufußgehende und radfahrende Querende die Freigabe immer selbst
anfordern.“
Bei einer
Überprüfung vor Ort wurde festgestellt, dass an der Einmündung
Erich-Panitz-Straße Ecke Karlsruher Straße Richtung Kronsbergstraße keine
Beschilderung vorhanden ist, so dass Radfahrende den Gehweg nicht benutzen
dürfen und auf der Fahrbahn fahren müssen. Für auf der Fahrbahn fahrende
Radfahrende gilt die Signalgebung für die Fahrbahn, so dass die Grünphase nicht
angefordert werden muss und die Grünphase für die Kfz genutzt werden kann.
Die Verkehrsführung
wird überprüft.
Im Auftrag
Axel Grüning