Betreff
Ampelschaltung Kreuzung Kronsbergstr./Karlsruher Str.
- Nachfrage der Gruppe CDU / FDP im Ortsrat Laatzen
- Stellungnahme der Verwaltung
Vorlage
2022/202/3
Aktenzeichen
328301
Art
Anfrage
Referenzvorlage

Auf die Anfrage der Stadt Laatzen zur Ampelschaltung hat die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr als zuständige Straßenbaulastträgerin wie folgt geantwortet:

 

„An diesem Knotenpunkt sind an jeder Furt Schutzblinker (Hilfssignalgeber) installiert. Die RiLSA (Richtlinien für Lichtsignalanlagen der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen) besagen, dass man mit diesen Schutzblinkern sparsam umgehen sollte, damit diese ihre Wirkung bei KFZ-Teilnehmerinnen / KFZ-Teilnehmer nicht verlieren.

 

Würde nun die Furt jedes Mal mit dem parallel fahrendem KFZ auf Grün springen, auch wenn keine Querung angefordert wurde, würde diese Schutzwirkung nach kürzester Zeit verfliegen. Wir würden dann somit für querende Menschen Gefahrenstellen schaffen, die diese Querungsstelle benutzen möchten, da die Aufmerksamkeit der KFZ-Teilnehmerinnen  / KFZ-Teilnehmer sinken würde.

 

Aus diesem Grund müssen zufußgehende und radfahrende Querende die Freigabe immer selbst anfordern.“

 

Bei einer Überprüfung vor Ort wurde festgestellt, dass an der Einmündung Erich-Panitz-Straße Ecke Karlsruher Straße Richtung Kronsbergstraße keine Beschilderung vorhanden ist, so dass Radfahrende den Gehweg nicht benutzen dürfen und auf der Fahrbahn fahren müssen. Für auf der Fahrbahn fahrende Radfahrende gilt die Signalgebung für die Fahrbahn, so dass die Grünphase nicht angefordert werden muss und die Grünphase für die Kfz genutzt werden kann.

 

Die Verkehrsführung wird überprüft. 

 

Im Auftrag

 

 

 

Axel Grüning