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- 2022/222/5
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- 2022/222/6
- 2022/222/61
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- 2022/222/64
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- 2022/222/68
- 2022/222/7
- 2022/222/70
- 2022/222/76
- 2022/222/8
- 2022/222/9
Sachverhalt:
Zur Begründung wird auf den
ausführlichen Vorbericht des Haushaltsplans sowie die weiteren Anlagen zum
Haushaltsplan verwiesen.
Das
Haushaltssicherungskonzept ist Bestandteil des endgültigen Haushaltsplanes 2023
und muss vom Rat beschlossen werden. Das Konzept wird zurzeit erarbeitet.
Die Ortsräte sind bei den
Haushaltsplanberatungen rechtzeitig anzuhören. Zudem entscheiden sie über die
in § 93 NKomVG genannten Angelegenheiten.
Wie bereits in den
vergangenen Jahren wurde neben dem Haushaltsplan ein sogenannter
„Taschenhaushalt“ im Flyer-Format erstellt, in dem die wichtigsten
Informationen zum Haushalt 2023 komprimiert enthalten sind.
Kai Eggert
Anlagen
1.
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023
2.
Haushaltsplan für 2023 mit u. a.
-
dem Ergebnishaushalt, dem Finanzhaushalt und den
Teilhaushalten,
-
der integrierten mittelfristigen Ergebnis- und
Finanzplanung,
-
der Übersicht über die Budgets, die Produktgruppen
und über den Stand der Schulden und Verpflichtungsermächtigungen,
-
dem Stellenplan,
-
dem Beteiligungsbericht,
-
dem Trägerbericht
3.
Taschenhaushalt 2023
Anlage 1 zur Drucksache 2022/222
Haushaltssatzung
der Stadt Laatzen für das Haushaltsjahr 2023
Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat
der Rat der Stadt Laatzen in seiner Sitzung am folgende Haushaltssatzung für das
Haushaltsjahr 2023 beschlossen:
§ 1
Der
Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird
1.
im Ergebnishaushalt
mit
dem jeweiligen Gesamtbetrag
1.1 der ordentlichen
Erträge auf 115.293.500
Euro
1.2 der ordentlichen
Aufwendungen auf 135.835.700
Euro
1.3 der außerordentlichen
Erträge auf 0
Euro
1.4 der außerordentlichen
Aufwendungen auf 0
Euro
2.
im Finanzhaushalt
mit
dem jeweiligen Gesamtbetrag
2.1 der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit 109.250.200 Euro
2.2 der Auszahlungen aus
laufender Verwaltungstätigkeit 123.553.600 Euro
2.3 der Einzahlungen für
Investitionstätigkeit 2.545.800 Euro
2.4 der Auszahlungen für
Investitionstätigkeit 47.177.900 Euro
2.5 der Einzahlungen für
Finanzierungstätigkeit 44.632.100 Euro
2.6 der Auszahlungen für
Finanzierungstätigkeit 7.619.800 Euro
festgesetzt.
Nachrichtlich:
- Gesamtbetrag der Einzahlungen des
Finanzhaushaltes 156.428.100 Euro
- Gesamtbetrag der Auszahlungen des
Finanzhaushaltes 178.351.300
Euro
§
2
Der Gesamtbetrag der
vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
(Kreditermächtigung) wird auf 44.632.100 Euro festgesetzt.
§
3
Der
Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 81.123.300 Euro festgesetzt.
§
4
Der Höchstbetrag,
bis zu dem im Haushaltsjahr 2023 Liquiditätskredite
zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen,
wird auf 55.000.000 Euro festgesetzt.
§ 5
Die
Steuersätze (Hebesätze) für die
Realsteuern sind durch eine besondere Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr
2023 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) 610 v.
H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 610
v. H.
2. Gewerbesteuer 480 v. H.
§
6
Im Rahmen der
Jahresabschlussarbeiten sind Buchungen von über- und außerplanmäßigen
Aufwendungen zur Bildung von Rückstellungen zugelassen. Dabei muss die Deckung
gewährleistet sein.
Laatzen, den
Kai Eggert
Bürgermeister
Beschlussvorschlag:
Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr
2023 (Anlage 1) wird erlassen. Die Gesamtbeträge der Erträge und Aufwendungen,
Einzahlungen und Auszahlungen werden entsprechend des Haushaltsplans für das
Haushaltsjahr 2023 festgesetzt.
Die Ortsräte wurden gemäß § 93 Abs. 2 Satz 3 NKomVG rechtzeitig zur Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 (Anlage 1) angehört.
Die Ortsräte beschließen den
Haushaltsplan (Anlage 2) bezüglich der in § 93 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und 2 NKomVG
aufgeführten Angelegenheiten.
Das im Haushaltsplan enthaltene
Investitionsprogramm für den Planungszeitraum
bis 2026 wird festgesetzt.
Die Wertgrenze für die Einzelausweisung von
Investitionen im Teilfinanzhaushalt nach § 4 Abs. 6 S. 1 Niedersächsische Kommunalhaushalts-
und -kassenverordnung (KomHKVO) wird für die Stadt Laatzen auf 10.000 Euro
festgelegt.
Das Haushaltssicherungskonzept wird beschlossen.
Die Wertgrenzen, ab der eine Investition im Sinne von § 12 Abs. 1 KomHKVO als erheblich anzusehen ist und somit ein Wirtschaftlichkeitsvergleich zu erfolgen hat, wird wie folgt festgelegt:
· bei Hoch- und Tiefbaumaßnahmen 100.000 Euro
· bei allen übrigen unbeweglichen Vermögensgegenständen 50.000 Euro
· bei beweglichen Vermögensgegenständen 10.000 Euro
Dem Stellenplan wird zugestimmt.