Sachverhalt:

 

Zur Begründung wird auf den ausführlichen Vorbericht des Haushaltsplans sowie die weiteren Anlagen zum Haushaltsplan verwiesen.

 

Das Haushaltssicherungskonzept ist Bestandteil des endgültigen Haushaltsplanes 2023 und muss vom Rat beschlossen werden. Das Konzept wird zurzeit erarbeitet.

 

Die Ortsräte sind bei den Haushaltsplanberatungen rechtzeitig anzuhören. Zudem entscheiden sie über die in § 93 NKomVG genannten Angelegenheiten.

 

Wie bereits in den vergangenen Jahren wurde neben dem Haushaltsplan ein sogenannter „Taschenhaushalt“ im Flyer-Format erstellt, in dem die wichtigsten Informationen zum Haushalt 2023 komprimiert enthalten sind.

 

 

 

 

 

Kai Eggert

 

 

 

Anlagen

 

1.         Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023

2.         Haushaltsplan für 2023 mit u. a.

-            dem Ergebnishaushalt, dem Finanzhaushalt und den Teilhaushalten,

-            der integrierten mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung,

-            der Übersicht über die Budgets, die Produktgruppen und über den Stand der Schulden und Verpflichtungsermächtigungen,

-            dem Stellenplan,

-            dem Beteiligungsbericht,

-            dem Trägerbericht

3.         Taschenhaushalt 2023

 


 

Anlage 1 zur Drucksache 2022/222

 

Haushaltssatzung der Stadt Laatzen für das Haushaltsjahr 2023

 

 

Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Rat der Stadt Laatzen in seiner Sitzung am              folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen:

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird

 

1. im Ergebnishaushalt

mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

1.1 der ordentlichen Erträge auf                                                       115.293.500 Euro

1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf                                          135.835.700 Euro

 

1.3 der außerordentlichen Erträge auf                                                                0 Euro

1.4 der außerordentlichen Aufwendungen auf                                                   0 Euro

 

2. im Finanzhaushalt

mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit               109.250.200 Euro

2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit              123.553.600 Euro

 

 

2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit                                       2.545.800 Euro

2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit                                    47.177.900 Euro

 

2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit                                44.632.100 Euro

2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit                                 7.619.800 Euro

 

festgesetzt.

 

Nachrichtlich:

- Gesamtbetrag der Einzahlungen des Finanzhaushaltes                          156.428.100 Euro

- Gesamtbetrag der Auszahlungen des Finanzhaushaltes                          178.351.300 Euro

 

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitions­förderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 44.632.100 Euro festgesetzt.

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 81.123.300 Euro festgesetzt.

 

 

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2023 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 55.000.000 Euro festgesetzt.

 

 

§ 5

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern sind durch eine besondere Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

            a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                   610 v. H.

            b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                             610 v. H.

2. Gewerbesteuer                                                                                                    480 v. H.

 

§ 6

 

Im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten sind Buchungen von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen zur Bildung von Rückstellungen zugelassen. Dabei muss die Deckung gewährleistet sein.

 

Laatzen, den

 

 

 

 

 

Kai Eggert

Bürgermeister

Beschlussvorschlag:

 

Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 (Anlage 1) wird erlassen. Die Gesamtbeträge der Erträge und Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen werden entsprechend des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 festgesetzt.

 

Die Ortsräte wurden gemäß § 93 Abs. 2 Satz 3 NKomVG rechtzeitig zur Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 (Anlage 1) angehört.

 

Die Ortsräte beschließen den Haushaltsplan (Anlage 2) bezüglich der in § 93 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und 2 NKomVG aufgeführten Angelegenheiten.

 

Das im Haushaltsplan enthaltene Investitionsprogramm für den Planungszeitraum

bis 2026 wird festgesetzt.

 

Die Wertgrenze für die Einzelausweisung von Investitionen im Teilfinanzhaushalt nach § 4 Abs. 6 S. 1 Niedersächsische Kommunalhaushalts- und -kassenverordnung (KomHKVO) wird für die Stadt Laatzen auf 10.000 Euro festgelegt.

 

Das Haushaltssicherungskonzept wird beschlossen.

 

Die Wertgrenzen, ab der eine Investition im Sinne von § 12 Abs. 1 KomHKVO als erheblich anzusehen ist und somit ein Wirtschaftlichkeitsvergleich zu erfolgen hat, wird wie folgt festgelegt:

 

·           bei Hoch- und Tiefbaumaßnahmen                                                100.000 Euro

·           bei allen übrigen unbeweglichen Vermögensgegenständen        50.000 Euro

·           bei beweglichen Vermögensgegenständen                                    10.000 Euro

 

Dem Stellenplan wird zugestimmt.