Betreff
Überarbeitung der Satzung des Seniorenbeirats der Stadt Laatzen
Vorlage
2022/204
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Seniorenbeirat hat im Auftrag des Rates der Stadt Laatzen und in Abstimmung mit der Stadtverwaltung und der Kommunalaufsicht der Region Hannover eine neue Satzung für den Seniorenbeirat der Stadt Laatzen erarbeitet (siehe hierzu auch die Ausführungen in der Drucksache 2022/129/1). Die Wahlordnung und das Statut mit Geschäftsordnung werden in der neuen Satzung zusammengeführt und modernisiert. Folgend die wesentlichen Veränderungen:

 

Die Briefwahl findet nicht mehr wie bisher in 6 Wahlbereichen nach Ortschaften, sondern in einem Wahlbereich für die ganze Stadt Laatzen statt. Anstatt eines Vorstandes wird ein Sprecher/innengremium gewählt, dass abwählbar ist. Weitere Aufgaben können intern geregelt werden.

 

㤠6 Mitglieder

 

(2) 1Für die Dauer der Wahlperiode wählen die Mitglieder des Seniorenbeirates in ihrer ersten Sitzung aus ihrer Mitte ein Sprecher/innengremium, das aus einer Sprecherin und einem Sprecher bestehen soll; beide können durch den Seniorenbeirat ab- und neugewählt werden. 2Bei einer Abwahl des Sprecher/innengremiums oder einer Sprecherin oder eines Sprechers ist innerhalb von 2 Wochen eine Wahl zur Nachbesetzung durchzuführen. ³Die Mitglieder können aus ihrer Mitte weitere Mitglieder bestimmen, die sie mit besonderen Aufgaben betrauen, insbesondere mit der Vertretung des Seniorenbeirats nach außen und mit der Leitung von Sitzungen und Veranstaltungen. 4Das jeweilige Verfahren zu den Sätzen 1-3 sowie die Aufgaben des Sprechergremiums bestimmt der Seniorenbeirat selbst.“

 

Die Anzahl der Mitglieder im Seniorenbeirat wurde flexibilisiert, sie liegt zwischen 7 und13 gewählten Mitgliedern. Eine Wahl findet statt, wenn mindestens 7 Bewerbungen für eine Kandidatur vorliegen. Sollte dies nicht der Fall sein, kann der Rat der Stadt die Wahlperiode um bis zu zwei Jahren verlängern. Besteht der Seniorenbeirat aus weniger als 4 Mitgliedern haben Neuwahlen innerhalb von 6 Monaten stattzufinden. Fällt die Anzahl der Mitglieder unter 3 gilt der Seniorenbeirat bis zur Konstituierung eines neuen Gremiums als aufgelöst.

 

㤠8 Wahl des Seniorenbeirats

 

(1)         1Die Mitglieder des Seniorenbeirats der Stadt Laatzen werden in freier, gleicher und geheimer Wahl für die Dauer von vier Jahren gewählt. 2Die Anzahl der zu wählenden Mitglieder beträgt höchstens 13 und wenigstens 7 und richtet sich nach der Anzahl der Bewerbungen. 3Beträgt die Anzahl der Bewerbungen weniger als 7, findet eine Wahl nicht statt; in diesem Fall wird die Amtszeit der Mitglieder des bisherigen Seniorenbeirats, mit dessen Einverständnis, durch den Rat der Stadt um bis zu 2 Jahre verlängert. 4 Beträgt die Anzahl der Bewerbungen in der auf die verlängerte Wahlperiode folgende Wahl weniger als 7, so werden die jeweiligen Kandidatinnen und Kandidaten ohne Wahl für eine Wahlperiode vom Rat der Stadt Laatzen in den Seniorenbeirat berufen; 5 Satz 4 findet für die erste Wahl des Seniorenbeirats nach dieser Satzung Anwendung.

 

(7)  1Der Seniorenbeirat ist innerhalb von sechs Monaten vorzeitig neu zu wählen,

      wenn er während einer Wahlperiode nach dem Ausscheiden von Mitgliedern aus

      weniger als 4 Mitgliedern besteht. 2Die Feststellung hierüber trifft die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister, die/der den Rat entsprechend informiert. 3Bis zur Konstituierung des neuen Seniorenbeirates führt der bisherige die Geschäfte fort. 4Sollte die Zahl der Mitglieder während einer Wahlperiode unter 3 fallen, so gilt der Seniorenbeirat bis zur Neuwahl als aufgelöst.“

 

 

 

 

 

Kai Eggert

 

 

Anlage

Beschlussvorschlag:

 

Die neue Satzung für den Seniorenbeirat der Stadt Laatzen tritt zum 10.03.2023 in Kraft. Das Statut mit Geschäftsordnung vom 25.09.1997 und die Wahlordnung vom 17.11.2017 des Seniorenbeirates treten zeitgleich außer Kraft.