Betreff
Prüfauftrag Maßnahmen für sichere Schulgelände
- Antrag der Gruppe SPD-Grüne-Linke im Rat
- Bezug: Drucksachen 2022/041 und 2022/043
-Stellungnahme der Verwaltung
Vorlage
2022/041/2
Art
Mitteilung
Referenzvorlage

Der Antrag der Gruppe SPD-Grüne-Linke die aufgeführten Maßnahmen sowie ggf. weitere als geeignet erscheinende Maßnahmen zu prüfen, wurde mit nachfolgendem Ergebnis umgesetzt:

 

- Umfrage:

 

  Umliegende Städte und Gemeinden wurden angeschrieben und um Auskunft gebeten, wie Schulgebäude und -gelände von weiterführenden Schulen geschützt würden.

 

Hier hat nur die Stadt Hemmingen reagiert. In Hemmingen wurden Zäune als Schutzmaßnahme in Betracht gezogen, allerdings wurde dies nicht umgesetzt, weil a) die Schulen weniger stark durch Vandalismus und Störungen betroffen sind und b) weil das Schulgelände so weitläufig inklusive eines Sees ist, dass die Umsetzung nicht wirtschaftlich ist.

 

- Vorgeschlagene Maßnahmen:

 

  1. Videoüberwachung der anfälligen Bereiche der Schulgelände außerhalb der Unterrichtszeit:

    a) Vor dem Einsatz von Videokameras ist, laut einer Veröffentlichung der Landesbeauftragten für den Datenschutz in Niedersachsen, immer ein milderes Mittel zu wählen. Dazu gehören auch Umzäunungen.

    b) Videoüberwachung während der Schulzeit ist nicht gestattet, also kein Schutz der Schülerinnen und Schüler

    c) Kosten Stand 2020 für eine Kamera:
    Planung                     1.380,40 €,
    Installationskosten   10.037,48 €
    Summe:                     11.417,88 €


  2. Einsatz eines Sicherheitsdienstes:

    a) Bei der Größe der Schulhöfe und der Gebäude wäre eine Person einzusetzen die von Morgens 07:30 Uhr bis 16:00 Uhr im Schulbetrieb und dann nochmal eine Person die von 22:00 Uhr bis 07:30 Uhr die Abend und Nachtstunden abdeckt.

    b) Stand Dezember 2021 kostet eine Stunde Sicherheitsdienst ca. 17,45 € Netto,
    Das wären 314,10 € Netto pro Tag, mal 191 Schultage sind das in Summe 59.993,10 €.

    Für die Ferienzeit und die Wochenenden gehen wir von einer Überwachung nur in den Abend und Nachtstunden aus, die Weihnachtsferien wurden nicht berücksichtigt. So kommen wir auf einen Betrag von zusätzlich:
    161 Tage x 17,45 e x 9,5 Std = 26.689,78 €.

  3. Errichtung von abschreckender Beleuchtung, beispielsweise sogenannter „Pickelbeleuchtung“:

    a) Um bestimmte Bereiche als Aufenthaltsräume in den Abend- und Nachtstunden ungemütlich zu machen, könnte es ein geeignetes Mittel sein. Es liegen jedoch keinerlei Kenntnisse vor, ob dadurch Vandalismus verhindert werden kann.

    b) Während der Schulzeit am Tage keine Funktion.

    c) Kosten pro Lampe ca.: 300 €, im Bereich von Hauswänden, Pollerleuchten ca. 500 €, Mastleuchten ca. 1.000 € pro Stück plus Erdverlegung 150 – 200 € pro laufender Meter

  4. Maßnahmen, die präventiv wirken (beispielsweise Sozialarbeit in Form von Streetwork):

    a) Als präventive Maßnahme gut geeignet, sofern mögliche Verursacher und Gefährder bekannt sind.

    b) 60.000 € pro Person und Jahr

  5. Errichtung einer Umfriedung mit einer Hecke:

    a) Die Zugänglichkeit des Geländes ist weiter frei gegeben. Die soziale Kontrolle könnte eingeschränkt sein durch eine schlechtere Einsehbarkeit. Die Gebäude würden an den Stellen geschützt werden, an denen die Hecke dicht am Gebäude stehen kann. Dies ist aber für die Pflegearbeiten und Unterhaltungsarbeiten an Gebäude und Hecke ungünstig.

    b) Diese Maßnahme ist geeignet, das Wohlbefinden auf dem Schulgelände zu steigern und ist in Teilen auch geplant. Als Abwehr von Vandalismus und zum Schutz der Schülerinnen und Schüler aber wenig geeignet.

    c) Angenommen werden 1000 m Hainbuchenhecke
    3,5 Pflanzen / lfm  80 – 100 cm Stückpreis 4.40 €                     15.400 €
    Bodenverbessernde Maßnahmen wie düngen 1,5 € / lfm        1.500 €
    Bewässerungserstellung 7,5 € lfm                                                7.500 €
    Personalkosten Pflanzung und Kontrolle für ca. 26 Wochen 3.567 €
    Summe Netto                                                                                    27.967 €

    Jährliche Kosten zum Erhalt der Hecke   Netto                           6.197,25

  6. Errichtung einer Umfriedung mit einem Zaun:

    a) In den Nachmittagsstunden und am Wochenende steht die Spielfläche zur Verfügung. In den späten Abend- und Nachtstunden ist der Zugang zum Gelände für Unbefugte versperrt. Eine Interventionsmöglichkeit für die Polizei ist bei unbefugtem Betreten gegeben.

    b) Das Schulgelände ist als solches eindeutig erkennbar. Schulfremde Personen haben während des Schulbetriebes keinen freien Zugang.

    c) Die Kosten pro laufenden Meter Doppelstabmattenzaun mit Fundament lagen Stand November 2021 bei 95 € . Für die Umzäunung des EKS 102.000 € in Summe. Zurzeit ist mit einer Preissteigerung von ca. 6% zu rechnen.

    Abschreibungszeitraum 25 Jahre (4000 € jährlich)

 

 

Im Auftrag

 

 

 

Stefan Zeilinger