Betreff
Park Rethen – Was steht unter Denkmalschutz
- Anfrage der Gruppe SPD und Grüne im Ortsrat Rethen
- Stellungnahme der Verwaltung
Vorlage
2021/106/1
Art
Mitteilung
Referenzvorlage

Die Anfrage wird wie folgt beantwortet:

 

1.    Was umfasst der Denkmalschutz genau?

Der Denkmalschutzschutz umfasst den Park als solches, aber auch die Wegeführung und Beschaffenheit sowie die Bepflanzung zum Zeitpunkt der Inschutzstellung.

 

2.    Was ist unveränderlich?

Unveränderlich sind neben den äußeren Abmessungen auch die Hauptwegeführung, die Materialität und die Bepflanzung. Selbstverständlich alles im Hinblick darauf, dass es sich hier um eine Parkanlage handelt, die natürlich der Grünpflege und Instandhaltung unterliegt.

 

3.    Was darf im Rahmen des Denkmalschutzes geändert werden?

Im Rahmen des Denkmalschutzes dürfen u.a. Bestandteile des Parks geändert werden, die zum Zeitpunkt der Inschutzstellung nicht vorhanden waren. Auch ist die Änderung der Führung von Nebenwegen denkbar. Bei der Bepflanzung ist die normale Pflege erforderlich. In dem Rahmen ist auch eine Fällung abgängiger Bäume durchführbar.

 

Es sind noch weitere Maßnahmen denkbar, deren Zulässigkeit im Einzelfall anhand einer konkreten Planung zu beurteilen ist.

 

Maßnahmen, die nicht nur der laufenden Pflege zuzuordnen sind, müssen mit der Unteren Denkmalschutzbehörde abgestimmt werden und bedürfen einer denkmalrechtlichen Genehmigung.

 

4.    Sind in der Vergangenheit oder aktuell Maßnahmen im Park Rethen erfolgt, die nicht im Einklang mit dem Denkmalschutz standen? Wenn ja, welche?

Der Unteren Denkmalschutzbehörde sind keine Maßnahmen bekannt, die nicht im Einklang mit dem Denkmalschutz stehen.

 

5.    Welche Pflichten seitens der Stadt entstehen durch den Denkmalschutz?

Die Stadt als Eigentümer des Parks ist gem. § 6 des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes dazu verpflichtet, diesen instandzuhalten, zu pflegen, vor Gefährdung zu schützen und, wenn nötig, diesen instandzusetzen.

 

6.    Würde nach Auffassung der Stadt Laatzen als Denkmalschutzbehörde, das Konzept zur Umgestaltung des Parks (wie von der Politik beauftragt wurde), dem Denkmalschutz entgegenstehen?

Ein Konzept zur Umgestaltung des Parks befindet sich bislang noch in Arbeit. Im Zuge der Erstellung wird die Untere Denkmalschutzbehörde beteiligt. Ziel ist unter anderem natürlich der Einklang mit dem Denkmalschutzgesetz. Eine abschließende Beurteilung erfolgt aber erst nach der Fertigstellung.

 

7.    In diesem Zusammenhang wünschen wir auch zu klären, warum städtische Fahrzeuge z. B. vom Grünflächenamt oder Bauhof die Rasenflächen des Parks immer wieder so Unachtsamkeit befahren oder zum Wenden nutzen, dass diese großflächig aufgewühlt werden.

Eine Befahrung des Parks zu Zwecken der Reinigung, Instandhaltung und Grünpflege mit Pritschenfahrzeugen des Betriebshofs ist unumgänglich. Sowohl die Breiten als auch die Kurvenradien der Wege sind für solche Fahrzeuge nicht ausreichend dimensioniert. Daher bleibt den Mitarbeitern des Betriebshofs leider keine andere Möglichkeit, als in Teilbereichen die Rasenflächen zu befahren.

 

Im Auftrag

 

 

 

 

Axel Grüning