Betreff
Verkehrssicherheit in der Thorstraße verbessern
- Antrag der CDU-Fraktion Gleidingen
- Stellungnahme der Verwaltung
Vorlage
2021/047/1
Art
Mitteilung
Referenzvorlage

In der Zeit vom 23.02.2021 bis zum 09.03.2021 wurde in der Thorstraße gegenüber der Hausnummer 3 das Verkehrsaufkommen mittels Seitenradar ermittelt. Die Auswertung ergab, dass die vorgeschriebene Geschwindigkeit von 50 km/h selten überschritten wird, der V85 liegt bei 36 km/h (s. auch Erläuterungen in der Vorlage 2021/112). Von insgesamt 21.138 gezählten Fahrzeugen befuhren 883 LKW und Lastzüge die Thorstraße. Dies entspricht einem Schwerlastanteil von 4,18 %.

 

Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs wie die Anordnung einer Einbahnstraßenregelung dürfen gemäß § 45 Abs. 9 Satz 2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in § 45 StVO genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt. Eine Unfallhäufung in den letzten Jahren oder eine besondere Gefährdungslage im Bereich der Thorstraße ist nicht bekannt.

 

Durch die geplante Baumaßnahme am Hochbahnsteig Orpheusweg ist voraussichtlich mit örtlichen Umleitungen zu rechnen, so dass sich möglicherweise Verkehrsströme verlagern werden. Die Verkehrssituation wird im Rahmen der Baumaßnahme stetig beobachtet und ggf. angepasst.

 

Ein gesicherter Schulweg ist vorhanden. Dieser ist durch die „gelben Füße“ gekennzeichnet und führt über den nördlichen Gehweg der Thorstraße und die Fußgängerlichtsignalanlage in der Osterstraße zur Grundschule in der Oesselser Straße.

 

Gemäß des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) sind Kreisstraßen „Straßen, die überwiegend dem Verkehr (…), dem unentbehrlichen Anschluss von Gemeinden oder räumlich getrennten Ortsteilen an überörtliche Verkehrswege dienen oder zu dienen bestimmt sind“. Kriterium für die Einstufung einer Straße ist die Verkehrsbedeutung und die Verbindungsfunktion. Die Thorstraße dient der Verbindung der Ortschaft Gleidingen mit der Bundesstraße 6 als überörtlichem Verkehrsweg. Eine Übernahme der Straße durch die Stadt Laatzen (Umstufung) wäre nur möglich, wenn die Verbindungsfunktionen geändert würden. Dies ist derzeit nicht geplant. Eine Umstufung von der Kreisstraße zur Gemeindestraße kommt daher nicht in Betracht.

 

 

Im Auftrag

 

 

 

Axel Grüning