Betreff
Klärung zur Umsetzung von Beschlüssen
- Antrag der Gruppe SPD und Grüne im Ortsrat Rethen
Vorlage
2020/274
Art
Antrag
Untergeordnete Vorlage(n)

Begründung:

 

Seit Jahren besteht der Eindruck, dass die Stadtverwaltung beschlossene Themen nur umsetzt, wenn es ihr gerade passt. So werden dann auch Anträge schon proaktiv ohne Beschluss, teilweise vor den Sitzungen eingeleitet.

Für den Antragsteller mag das proaktive Verhalten der Stadtverwaltung sicherlich wünschenswert sein, im Rahmen von demokratischen Beschlüssen fehlt jedoch die Legitimation.

Auf der anderen Seite werden demokratisch gefällte Beschlüsse oft nicht entspre-chend § 94 (3) Nds. Kommunalverfassungsgesetz durch klare Entscheidungen zu-ständiger Gremien innerhalb der 4 Monatsfrist erledigt, . Lt. Kommentar gehört dazu nicht nur die Entscheidung, sondern auch schon die Einleitung von Schritten inner-halb der Frist. Die von der Stadt genannten verschiedenen Begründungen, wie zu viel Arbeit, keine Zeit oder kein Geld) entsprechen nicht dieser Vorgabe.

Für die Gruppe SPD und Grüne im Ortsrat Rethen

Heiko Schönemann

 

Antrag:

 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Laatzen wird gebeten zu prüfen, ob sich die Verwaltung – in nden nachstehend genannten Beispielen - an die Vorgaben des Nds. Kommunalvefassungsrechtes hält und ermittelt:

1     Warum Beschlüsse im Ortsrat nicht umgesetzt werden (am Beispiel Park Rethen – 2020/111)

2 Warum die Stadtverwaltung Anträge, über die noch nicht abgestimmt wurde, be-reits umsetzt (am Beispiel Straßenlaterne neben Familienzentrum 2020/233, Parkplatzumwidmung Hildesheimer Straße 2020/218) wirklich fragen?

3 Warum die Stadtverwaltung Anträge „interpretiert“ und ihr eigene Wahrnehmung im Protokoll vermerkt (am Beispiel 2020/110), obwohl Ortsratsmitglieder klargestellt haben, was der Wunsch des Ortsrates ist.

Des Weiteren wird der Verwaltungsausschuss gebeten die notwendigen Regelungen und Rügen zu veranlassen, damit demokratische Prozesse (oder besser Verfahren?) in den Ortsräten ordnungsgemäß eingehalten werden.