- Anfrage der Gruppe SPD-Grüne-Linke-Faull-Scheibe im Rat
- Stellungnahme der Verwaltung
Vernünftige Lüftung von
Räumen in städtischen Gebäuden
- Anfrage der Gruppe SPD-Grüne-Linke-Faull-Scheibe im Rat
In Beantwortung der Anfrage 2020/225 zur
Lüftung in städtischen Gebäuden vor dem Hintergrund der COVID-19 Pandemie und
weiteren möglichen Viruserkrankungen, nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Zur Frage 1:
Die Stadtverwaltung richtet sich für die
Verringerung der angesprochenen Ansteckungsgefahren sowohl bei der Errichtung
als auch dem Betrieb je nach Art der Einrichtung nach vielseitigen Richtlinien,
DIN-Normen, Vorschriften (VDE / VDMA, berufsgenossenschaftliche Schriften,
etc.). Parallel dazu werden die aktuellen Empfehlungen sowie die nach den in
individuelle Hygienevorschriften gefassten Vorgaben der übergeordneten Bundes-,
Landes-, und Regionsbehörden herangezogen.
Zur Frage 2:
Als Anlage 1 zu dieser Mitteilung ist eine
Aufstellung aller Liegenschaften der Stadt Laatzen mit Lüftungsanlagen
enthalten.
Zur Frage 2a:
Eine Bewertung der einzelnen Objekte hinsichtlich einer Minimierung von Aerosolen in der Innenraumluft ist abhängig von den jeweiligen Nutzern, Nutzungen und dem geplanten Lüftungskonzept des Objektes. Die Festlegung von Bewertungskriterien ist derzeitig noch nicht abgeschlossen. Grundlage einer Bewertung kann die Handlungsempfehlung des Hermann-Rietschel-Institutes der Technischen Universität Berlin sein. Vereinfacht wird hier ein Grenzwert von ca. 550 ppm CO2 gegenüber der Außenluft (Außenluft ca. 450 – 600 ppm CO2 in Laatzen) beschrieben. Die aktuellen Veröffentlichungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) beinhalten einen empfohlenen absoluten Grenzwert von 1.000 ppm CO2 in der Raumluft.
Aktuelle Stichproben-Messungen am 23.10.2020 im Mehrzweckraum 1.1 des Stadthauses ergaben während einer Besprechung Werte um ca. 500-550 ppm in der Raumluft bei einer Konzentration von ca. 500 ppm der Außenluft. Hier ist die Wirksamkeit der installierten Lüftungsanlage zu erkennen.
In Schulen, Horten und Kitas ohne Lüftungsanlage ist Fensterlüftung festgelegt. Für die Lüftung in den Schulklassen werden die aktuellen Empfehlungen des Umweltbundesamtes angewendet. Die empfohlenen Lüftungssequenzen beinhalten 20 Minuten Unterricht / 5 Minuten Lüften / 20 Minuten Unterricht (20/5/20-Regel). .
Zur Frage 2b:
Derzeit nicht (dazu auch Frage 5)
Zur Frage 3:
Es werden bei allen Neubauvorhaben raumlufttechnische Anlagen (RLT – Anlagen) auf dem Stand der Technik, mit regulierbarem und wärmebehandelbarem Außenluftanteil geplant und errichtet. Eine Umplanung ist daher nicht erforderlich.
Zur Frage 4:
Der neu zu errichtende Anbau der Grundschule
Rethen wird, wie alle Schulneubauten, mit einer entsprechenden Lüftungsanlage
ausgestattet; eine Nachrüstung für den Bestandsbau ist nicht vorgesehen.
Zur Frage 5:
Die bestehenden und zum Teil neuen
Förderprogramme sind bekannt. So konnte für die Sanierung der Sporthalle II des
Erich-Kästner-Schulzentrums eine Förderung in Höhe von > 200 T€ eingeworben
werden. Spezielle einzelne Um- oder Nachrüstungen für Bestandsgebäude sind
derzeit nicht geplant und würden auch zu einer Repriorisierung der laufenden
Baumaßnahmen führen.
Darüber hinaus wird mitgeteilt, dass in den
Herbstferien in allen Liegenschaften die Öffnungsfunktion von Fenstern
überprüft wurde. Soweit Öffnungsbegrenzer als Absturzsicherung ein
vollständiges Öffnen der Fenster verhinderten, wurden diese „außer Betrieb“
genommen und die Fensterflügel mit abschließbaren Fenstergriffen nachgerüstet.
Somit kann der Empfehlung des Lüftens nach der oben beschriebenen 20/5/20-Regel
nachgekommen werden.
Weiterhin wurde die Anschaffung von CO2
Ampeln veranlasst, um in verschiedenen Einrichtungen testweise Messungen mit
protokolliertem Lüftungsverhalten durchzuführen. Hier können Erkenntnisse zur
CO2 Belastung im Verhältnis zum Lüftungsverhalten gewonnen werden, da eine
Aerosolverteilung in direkter Verbindung zur Konzentration mit Kohlendioxid
hergestellt werden kann.
Im Auftrag
Axel Grüning