- Antrag der Gruppe SPD-Grüne-Linke-Faull-Scheibe im Rat
Begründung:
Mit diesen Änderungen würden wir der mit der Vorlage 2020/153
vorgelegten Satzung zum Schutz von Bäumen, Sträuchern, Hecken und Feldgehölzen
zustimmen.
Bernd Stuckenberg
Antrag:
Der Rat beschließt die Satzung zum Schutz von Bäumen, Sträuchern,
Hecken und Feldgehölzen entsprechend der Vorlage 2020/153 mit diesen
Änderungen:
1.
§ 5 Abs. 2 soll wie folgt gefasst werden:
„Auf Antrag ist Hilfe zu gewähren,
·
wenn die Erhaltung und
die Pflege der geschützten Objekte nur durch erheblichen finanziellen Aufwand
möglich ist und für den/die Eigentümer/in oder sonstigen Nutzungsberechtigten
eine unbillige Härte darstellen würde,
·
und
wenn die zu ergreifenden Maßnahmen in ihrem technischen Umfang von dem/der
Eigentümer/in oder sonstigen Nutzungsberechtigten nicht durchgeführt werden
können.
Pro Einzelfall trägt der/die Eigentümerin oder sonstige
Nutzungsberechtigte einen Selbstbehalt von 300 € (Bagatellgrenze).“
2. § 7 Abs. 2 Satz 1 soll wie folgt gefasst werden:
„Die Erstentscheidung über beantragte Ausnahmen und
Befreiungen wird innerhalb von drei Monaten schriftlich erteilt und ergeht
kostenfrei.“
3. § 8 Abs. 1 soll wie folgt gefasst werden:
„Ist eine Ersatzpflanzung auf dem betroffenen Grundstück
nicht oder nicht in vollem Umfang möglich und verfügt der /die Antragsteller/in
auch nicht über andere Grundstücke im Geltungsbereich dieser Satzung, auf denen
dieses möglich ist, so hat er/sie eine Ersatzzahlung an die Stadt Laatzen zu
entrichten. Die Höhe der Ersatzzahlung je Baum, der nach $ 7 dieser Satzung zu
pflanzen wäre, beträgt bei einem Mindeststammumfang von
a)20-25 cm 800,00 €
b)18-20 cm 600,00 €
c)
16-18 cm 400,00 €
d)14-16 cm 300,00 €
e)12-14 cm 200,00 €
und je anzupflanzendem Strauch 50,00 €, wobei in diesen Pauschalen jeweils der Wert des Gehölzes sowie die Kosten für die Pflanzung und die Fertigstellungs- und Entwicklungspflege enthalten sind. Die vorstehenden Beträge basieren auf der Festlegung zum Zeitpunkt der Verkündung dieser Satzung und bilden den Index 100. Sie erhöhen sich jährlich um den Indexwert 1,5.