- Anfrage der Gruppe SPD/Grüne im Ortsrat
- Stellungnahme der Verwaltung
Zu den in DS 2020/108 aufgeführten Fragen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
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Welche Maßnahmen
werden vor dem Neubau und dem dann sich anschließenden Umbau der alten
Räumlichkeiten umgesetzt, um die Lehrer im Gebäude ausreichend mit WLAN zu
versorgen?
Es ist
beabsichtigt, noch in diesem Jahr 8 Klassenräume im Gebäude III mit Verkabelung
und Datenanschlüssen für den Betrieb interaktiver Tafeln auszurüsten. In diesem
Zusammenhang soll auch die ausreichende WLAN-Ausleuchtung dieses Gebäudeteils
geschaffen werden.
(Der
Gebäudeteil II ist bereits entsprechend ausgestattet und der Gebäudeteil I /
Altbau wird nach dem Neu- und Umbau nicht mehr schulisch genutzt werden)
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Haben alle Lehrer
ausreichend “gutes / neues” Equipment um bei Bedarf den Schülern und Eltern
digital helfen / mit den Schülern und Eltern digital kommunizieren zu können?
o Wenn nein: Wie werden Lehrer unterstützt?
Über den Zustand des Equipments der Lehrkräfte liegen der Verwaltung keine Informationen vor, da diese nicht vom Schulträger auszustatten sind. Wie in anderen Schulen wird davon ausgegangen, dass die Lehrkräfte geeignete eigene Arbeitsmittel/Arbeitsgeräte wie PC´s, Notebooks oder Tablets benutzen. Die Schule hat inzwischen planmäßig einen neuen Klassensatz Notebooks erhalten, der derzeit für den schulischen Einsatz vorbereitet wird und in diesem Zusammenhang, sofern erforderlich, auch von Lehrkräften genutzt werden könnte.
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Sind Lehrer
ausreichend geschult oder wird Unterstützung angeboten?
Die Schulung und Fortbildung von Lehrkräften ist sowohl inhaltlich als auch finanziell eine Landesaufgabe. Nach Auskunft der Schule sind die Lehrkräfte geschult und sie haben auch die Möglichkeit, sich weiter fortzubilden, z. B. im Rahmen von Webinaren zu Themen wie „Unterrichten mit dem iPad“ oder „Die vernetzte Lehrkraft“.
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Werden Familien
unterstützt (sowohl beim Equipment als auch in der Einrichtung / Nutzung der
digitalen Möglichkeiten)?
o
Wenn ja: wie?
o
Wenn nein: warum
nicht?
Die Förderrichtlinie zum Digitalpakt wurde aufgrund der Corona-Krise dahingehend geändert, dass nunmehr mobile Endgeräte wie Tablets unter erleichterten Voraussetzungen angeschafft werden können, um sie im Bedarfsfall den Schülerinnen und Schülern leihweise zur Verfügung zu stellen. Die hierfür förderfähige Höchstgrenze von 25.000 € je Schule blieb allerdings unverändert. Im Rahmen einer Bedarfsabfrage Ende März 2020 bei allen Schulen wurde von der GS Rethen kein Bedarf gemeldet; die o. g. Planungen blieben daher unverändert.
Aufgrund der zwischenzeitlichen Erfahrungen geht die Schule nunmehr jedoch nachträglich von einem Bedarf von 60 Geräten aus. Vor wenigen Tagen wurde bekannt, dass der Bund und die Länder eine zusätzliche Förderung digitaler Investitionen beschlossen haben. Das Land Niedersachsen erwartet eine Fördersumme von 47 Mio. €, die an die Schulträger für den Erwerb von digitalen Endgeräten weitergeleitet werden sollen. Diese Endgeräte können anschließend den Schülerinnen und Schülern, die über solche Technik bisher nicht verfügen, leihweise zur Verfügung gestellt werden. Im Zeitpunkt der Erstellung dieser Drucksache hatte das Land Näheres hierzu allerdings noch nicht bekannt gegeben.
Vor dem Hintergrund der aktuell beschafften Notebooks könnten kurzfristig die veralteten aber noch einsatzfähigen Notebooks bei dringendem Bedarf an die Schülerinnen und Schüler ausgeliehen werden.
Im Übrigen sieht der Leitfaden des Landes für Schulleitungen, Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte an Schulen - „Schule in Corona-Zeiten“ - u. a. Folgendes vor:
Digitale und analoge Bereitstellung
„Aufgaben können auf digitalen Lernplattformen eingestellt oder per E-Mail versandt werden. Bei Bedarf müssen Familien ohne entsprechende technische Ausstattung Aufgaben und Lernmaterialien analog, z. B. per Post oder per Abholung, zur Verfügung gestellt werden.“
Kommunikation mit Schülerinnen und Schülern
„Die Klassenlehrkräfte vereinbaren mit ihren Schülerinnen und Schülern bzw. mit deren Erziehungsberechtigten Informations- und Kommunikationswege. Sie nehmen regelmäßig – mindestens einmal pro Woche – mit ihren Schülerinnen und Schülern Kontakt auf. Alle Lehrkräfte bieten zu verlässlichen Zeiten „Sprechstunden“ per Telefon, Chat oder Videokonferenz an und kommunizieren diese Sprechzeiten an Schülerinnen und Schüler bzw. Erziehungsberechtigte.
Darüber hinaus kann auch das persönliche Abholen von Unterrichtsmaterial für eine Kontaktaufnahme und ein kurzes Gespräch mit dem Kind genutzt werden.
In Einzelfällen, z. B. bei Sprach- und Verständigungsproblemen oder technischen Schwierigkeiten, können auch Einzelberatungen in der Schule angeboten werden.“
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Wie sieht generell das
Unterstützungskonzept der Lehrer und Eltern seitens der Stadt aus?
Aktuell wird IServ schnellstmöglich implementiert, um den Datenaustausch und Kontakt zwischen den Lehrkräften und Eltern bzw. den Schülerinnen und Schülern deutlich zu vereinfachen und sicherer zu machen. Zudem gibt es die Möglichkeit, Online-Lernprogramme wie die ANTON App zu nutzen. Der neue Klassensatz Notebooks und die interaktiven Tafeln wurden bereits erwähnt. Für die pädagogischen Inhalte und den Kontakt mit den Eltern sowie den Schülerinnen und Schülern ist die Schule zuständig.
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Von welchen Kosten
wird ausgegangen?
o Aufbau WLAN
o Aufbau weitere technische Infrastruktur inkl. Schulungen
Für die o. g. Verkabelungen u. ä. wurden 13.800 € kalkuliert und aus dem Digitalpakt beantragt. Für die WLAN-Komponenten wird von Kosten in Höhe von rd. 1.000 € ausgegangen.
Im Auftrag
Thomas Schrader