Betreff
Arbeitsplätze für Langzeitarbeitslose bei der Stadt Laatzen
- Anfrage der Gruppe SPD-Grüne-Linke-Faull-Scheibe im Rat
Vorlage
2019/146/2
Art
Anfrage
Referenzvorlage

In der Drucksache 2019/146/1 wird dargelegt, dass die Stadt Laatzen prüft, in welchen Bereichen Personen, die unter den Geltungsbereich des §16 i SBG II fallen, bei der Stadt Laatzen beschäftigt werden können.

Diesbezüglich bitte ich um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1.     Ist die Prüfung abgeschlossen und falls ja, mit welchem Ergebnis?

2.     Wurden bereits Langzeitarbeitslose eingestellt, die unter den Geltungsbereich des §16 i SBG II fallen, und falls ja, in welchen Bereichen?

3.     Ist zukünftig geplant, weitere Langzeitarbeitslose einzustellen, die unter den Geltungsbereich des §16 i SBG II fallen?

Jonas Seidel