Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020
Sachverhalt:
Die Laatzener
Bildungsstiftung stellt im Stiftungsmarktvergleich, insbesondere auch der
rechtlich selbstständigen kommunalen Stiftungen, eine Stiftung mit sehr
geringem Stiftungskapital dar. Dies und die Tatsache, dass sie vergleichsweise
jung ist, stellt sie vor Herausforderungen. Zum einen muss die Akquise von
Spenden und Zustiftungen aktiv betrieben werden, um die Erfüllung des
Stiftungszwecks in der aktuellen Kapitalmarktlage überhaupt zu gewährleisten.
Die Ertragslage lässt dies nicht zu. Gleiches gilt für die Gewinnung von
geeigneten Fördernehmern.
Für beide Aspekte
ist die Bekanntmachung der Stiftung in Laatzen und Netzwerkarbeit für die
Stiftung essentiell. Insoweit bestehen klare Handlungsschwerpunkte, um
notwendige Voraussetzungen für die künftige Arbeit der Stiftung zu schaffen.
Da bislang für die
o. g. Aufgaben keine zeitlichen Ressourcen zur Verfügung standen, konnten
die angestrebten Ziele auch in 2019 nicht umgesetzt werden. Nach aktuellem
Stand besteht jedoch die Möglichkeit, eine Beschäftigte mit entsprechenden
zeitlichen Kapazitäten mit der Aufgabe neu zu betrauen.
Außerdem wird
derzeit eine vereinfachte Förderrichtlinie erarbeitet, die im kommenden Jahr
umgesetzt werden soll. Hierüber wird erneut berichtet.
Jürgen Köhne
Anlage
Haushaltsplan für
das Haushaltsjahr 2020
Beschlussvorschlag:
Der
Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 (Anlage) wird verabschiedet.
Die Gesamtbeträge der Erträge und
Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen werden entsprechend des
Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2020 festgesetzt.
Die Verwaltung wird ermächtigt, die im
Haushaltsplan veranschlagten Aufwendungen und Auszahlungen selbstständig zu
veranlassen. Darüber hinaus erhält die Verwaltung die Ermächtigung, Spenden,
Schenkungen und ähnliche Zuwendungen nach deren Annahme durch das zuständige
Organ entsprechend der Förderrichtlinie oder ihrem, durch den Spender
vorgegebenen Verwendungszweck auszuschütten.