Sachverhalt:

 

Zur Begründung wird auf den ausführlichen Vorbericht des Haushaltsplans sowie die weiteren Anlagen zum Haushaltsplan verwiesen.

 

Die Ortsräte sind bei den Haushaltsplanberatungen rechtzeitig anzuhören. Zudem entscheiden sie über die in § 93 NKomVG genannten Angelegenheiten.

 

Wie bereits in den vergangenen Jahren wurde neben dem Haushaltsplan ein sogenannter „Taschenhaushalt“ im Flyer-Format erstellt, in dem die wichtigsten Informationen zum Haushalt 2020 komprimiert enthalten sind.

 

 

 

 

 

Jürgen Köhne

 

 

 

Anlagen

 

1.         Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020

2.         Haushaltsplan für 2020 mit u. a.

-            dem Ergebnishaushalt, dem Finanzhaushalt und den Teilhaushalten,

-            der integrierten mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung,

-            der Übersicht über die Budgets, die Produktgruppen und über den Stand der Schulden und Verpflichtungsermächtigungen,

-            dem Haushaltssicherungskonzept und –bericht,

-            dem Stellenplan,

-            dem Beteiligungsbericht,

-            dem Trägerbericht

3.         Taschenhaushalt 2020

 

 

 

Anlage 1 zur Drucksache 2019/240

 

Haushaltssatzung der Stadt Laatzen für das Haushaltsjahr 2020

 

 

Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Rat der Stadt Laatzen in seiner Sitzung am            folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 beschlossen:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird

 

1. im Ergebnishaushalt

mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

1.1 der ordentlichen Erträge auf                                                       107.898.100 Euro

1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf                                           118.881.000 Euro

 

1.3 der außerordentlichen Erträge auf                                                                0 Euro

1.4 der außerordentlichen Aufwendungen auf                                                   0 Euro

 

2. im Finanzhaushalt

mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit               102.921.800 Euro

2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit              108.294.800 Euro

 

2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit                                       7.652.400 Euro

2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit                                    30.462.800 Euro

 

2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit                                 22.810.400 Euro

2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit                                  5.047.600 Euro

 

festgesetzt.

Nachrichtlich:

- Gesamtbetrag der Einzahlungen des Finanzhaushaltes                            133.384.600 Euro

- Gesamtbetrag der Auszahlungen des Finanzhaushaltes                             143.805.200 Euro

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitions­förderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 22.810.400 Euro festgesetzt.

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 100.344.600 Euro festgesetzt.

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2020 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 42.000.000 Euro festgesetzt.

§ 5

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2020 wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

            a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                   600 v. H.

            b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                             600 v. H.

2. Gewerbesteuer                                                                                                          480 v. H.

 

 

§ 6

 

Im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten sind Buchungen von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen zur Bildung von Rückstellungen zugelassen. Dabei muss die Deckung gewährleistet sein.

 

 

Laatzen, den

 

 

 

 

 

 

 

 

Jürgen Köhne

Bürgermeister

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 (Anlage 1) wird erlassen.

 

Die Gesamtbeträge der Erträge und Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen werden entsprechend des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2020 festgesetzt.

 

Die Ortsräte wurden gemäß § 93 Abs. 2 Satz 3 NKomVG rechtzeitig zur Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 (Anlage 1) angehört.

 

Die Ortsräte beschließen den Haushaltsplan (Anlage 2) bezüglich der in § 93 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und 2 NKomVG aufgeführten Angelegenheiten.

 

Das im Haushaltsplan enthaltene Investitionsprogramm für den Planungszeitraum

bis 2023 wird festgesetzt.

 

Die Wertgrenze für die Einzelausweisung von Investitionen im Teilfinanzhaushalt nach § 4 Abs. 6 S. 1 Niedersächsische Kommunalhaushalts- und -kassenverordnung (KomHKVO) wird für die Stadt Laatzen auf 10.000 Euro festgelegt.

 

Das Haushaltssicherungskonzept wird mit den aufgeführten Sicherungsmaßnahmen beschlossen.

 

Die Wertgrenzen, ab der eine Investition im Sinne von § 12 Abs. 1 KomHKVO als erheblich anzusehen ist und somit ein Wirtschaftlichkeitsvergleich zu erfolgen hat, wird wie folgt festgelegt:

 

·           bei Hoch- und Tiefbaumaßnahmen                                               100.000 Euro

·           bei allen übrigen unbeweglichen Vermögensgegenständen     50.000 Euro

·           bei beweglichen Vermögensgegenständen                                   10.000 Euro

 

Dem Stellenplan wird zugestimmt.