Betreff
Tabakprävention stärken
- Antrag der Gruppe SPD-Grüne-Linke-Faull-Scheibe im Rat
- Stellungnahme der Verwaltung
Vorlage
2019/080/2
Art
Mitteilung
Referenzvorlage
  1. Die Stadt Laatzen hat bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung Informations- und Aufklärungsmaterialien bestellt. Zielgruppenspezifisch wurden über 1000 Broschüren, Poster und Flyer sortiert und in die öffentlichen Einrichtungen, wie Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Stadthaus und Familienzentrum, verschickt. In einem Anschreiben werden die Einrichtungen informiert, dass auf www.rauchfrei.info weitere Informationen kostenfrei bestellt werden können.

 

Darüber hinaus wurde auf der Seite der Stadt Laatzen (www.laatzen.de) in der Tag-Cloud ein Link zur Bundeszentrale gesetzt, sodass Interessierte weiterführende Informationen finden und Informationsmaterial kostenfrei bestellen können.

 

  1. Ein generelles Tabakwerbeverbot im Stadtgebiet Laatzens ist nicht möglich, da es sich bei Tabakprodukten und elektronischen Zigaretten um legale Tabakerzeugnisse handelt. Das Tabakerzeugnisgesetz regelt die Werbung und schränkt diese für Tabakerzeugnisse, elektronische Zigaretten oder Nachfüllbehälter im Hörfunk, in den Printmedien und in den audiovisuellen Mediendiensten ein.

 

Trotz dieser Restriktion ist es der Stadt Laatzen in Verhandlungen mit ihrem Werbepartner gelungen, dass ab Januar 2020, mithilfe einer freiwilligen Selbstverpflichtung, keine Werbung mehr für Tabakprodukte auf Großflächenwerbeanlagen oder Litfaßsäulen angeschlagen wird, die auf städtischen Grundstücken stehen (ca. 10 Prozent aller Werbeanlagen). Die Stadt hat auf Werbeflächen, die auf privaten Grundstücken stehen, keinen Einfluss.

 

  1. Es wird derzeit davon ausgegangen, dass keine Zigarettenautomaten auf städtischen Grundstücken errichtet sind und die vorhandenen Automaten auf privaten Flächen stehen. Der Bundesverband Deutscher Tabakwaren-Großhändler und Automatenaufsteller e. V. gibt zu Standorten von Zigarettenautomaten, auf Grund des Datenschutzes, keine Auskunft und weist darauf hin, dass die Stadt Laatzen zur „mittelbaren Beschränkung“ des Betriebs von Automaten nicht berechtigt sei. Eine gezielte Ansprache von Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern, die ihr Grundstück für einen Zigarettenautomaten zur Verfügung stellen, ist nicht vorgesehen.

 

Bürgermeister Jürgen Köhne hat in einer allgemeinen Pressemitteilung alle Laatzenerinnen und Laatzener zu einer Stärkung der Tabakprävention aufgerufen.

 

 

Im Auftrag

 

 

 

Axel Grüning