Betreff
Mehrausgaben beim Produkt 515100
Kinder-, Jugend- und Familienhilfen im Teilhaushalt 51
- Bewilligung von überplanmäßigen Aufwendungen gem. § 117.1 NKomVG -
Vorlage
2019/163
Aktenzeichen
511 Wag
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die verfügbaren Mittel im Bereich finanzielle Hilfen (wirtschaftliche Jugendhilfe) des Produktes Kinder, Jugend und Familienhilfen werden voraussichtlich Ende November 2019 ausgeschöpft sein. Für die Zahlung der noch ausstehenden Abrechnungen, für die eine gesetzliche Verpflichtung besteht, ist ein zusätzlicher Finanzbedarf in Höhe von voraussichtlich 300.000 € erforderlich. Der Mehrbedarf entsteht konkret bei den Eingliederungshilfen für seelisch Behinderte Kinder und Jugendliche sowie bei der Unterbringung in Mutter/KindEinrichtungen.

 

Dieser Betrag verteilt sich im Rahmen der Hilfen zur Erziehung auf die Position 18 Trans­feraufwendungen wie folgt:

 

Kostenträger 515103 § 19 SGB VIII Gemeinsame Unterbringung von Müttern oder Vätern mit Kind: 100.000 €.

 

Kostenträger 515113 § 35 a SGB VIII Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche: 200.000 €.

 

Hiervon entfallen 20.000 € auf vollstationäre Hilfen und 180.000 € auf Schulbegleitungen und Teilleistungsstörungen.

 

Gründe für diese Entwicklung sind in erster Linie

 

·                allgemeine Kostensteigerungen bei den Trägern der Einrichtungen

·                steigende Fallzahlen

·                besondere Fallkonstellationen mit erhöhtem Betreuungsaufwand

·                vorher keine im Haushalt zu berücksichtigen Fälle (Mutter-Kind).

 

Ein Deckungsvorschlag kann aus dem Produkt Kinder-, Jugend- und Familienhilfen bzw. aus dem Teilhaushalt 51 nicht gemacht werden. Bisher sind keine Mehrerträge im Produkt zu verzeichnen.

 

Für die Abrechnung der Kostenerstattung für 2019 mit der Region Hannover kann jedoch aus diesem Mehrbetrag ein Betrag von 80 % voraussichtlich 240.000 € in 2020 berücksichtigt werden.

 

Zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen ist daher die Bereitstellung der zusätzlich erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 300.000 € notwendig.

 

Im Auftrag

 

 

 

Thomas Schrader

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der überplanmäßigen Aufwendung in Höhe von insgesamt 300.000 € im Teilhaushalt 51 Kinder‑ und Jugendhilfe unter der Position 18 Transferaufwendungen beim Produkt 515100 (300.000 €) wird gem. § 117 NKomVG zugestimmt. Die Deckung dieser Mehraufwendungen erfolgt aus der allgemeinen Deckungsreserve im Teilhaushalt 90 Allgemeine Finanzwirtschaft, Produkt 902200 Sonstige Allgemeine Finanzwirtschaft, Position 19 Sonstige ordentliche Aufwendungen.