- Antrag der CDU-FDP-Gruppe im Rat
Begründung:
Zum 01.01.2019 ist das Teilhabechancengesetz in Kraft getreten. Damit
wird eine neue Fördermöglichkeit für Langzeitarbeitslose im SGB II eingeführt:
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die Teilhabe am Arbeitsmarkt.
Bei dem Programm Teilhabe am Arbeitsmarkt sollen Menschen, die schon
sehr lange Arbeitslosengeld II (Hartz IV) beziehen, die Möglichkeit erhalten,
eine Beschäftigung auf dem Arbeitsmarkt zu bekommen. Gefördert werden
sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse u.a. in Kommunen für eine
Dauer von fünf Jahren.
Die Förderung umfasst
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100 %-Zuschuss zum Mindestlohn (2019: 9,19
€/Stunde) im ersten und zweiten Jahr
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90 %-Zuschuss zum Mindestlohn im dritten
Jahr
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80 %-Zuschuss zum Mindestlohn im vierten
Jahr
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70 %-Zuschuss zum Mindestlohn im fünften
Jahr
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einen pauschalierten Beitrag zur
Sozialversicherung
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Betreuung und Coaching während der
Förderdauer
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erforderliche Weiterbildungen oder
betriebliche Praktika
Die Stadt Laatzen folgt damit einem Aufruf der Arbeitsgemeinschaft der
Kommunalen Spitzenverbände, des Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft,
Arbeit, Verkehr und Digitalisierung und der Regionaldirektion
Niedersachsen-Bremen der Agentur für Arbeit.
Für die Fraktion
der CDU Für
die Fraktion der FDP
Christoph Dreyer Gerd
Klaus
Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender
Antrag:
Die Stadt Laatzen macht mit bei der Bekämpfung von Langzeitarbeitslosigkeit im Rahmen der Fördermöglichkeit der Teilhabe am Arbeitsmarkt gemäß SGB II. Dazu werden Arbeitskräfte, die schon sehr lange Hartz IV erhalten, nach dem entsprechenden Förderprogramm des Jobcenters eingestellt.