Betreff
Arbeitsplätze für Langzeitarbeitslose bei der Stadt Laatzen
- Antrag der CDU-FDP-Gruppe im Rat
Vorlage
2019/146
Art
Antrag
Untergeordnete Vorlage(n)

Begründung:

 

Zum 01.01.2019 ist das Teilhabechancengesetz in Kraft getreten. Damit wird eine neue Fördermöglichkeit für Langzeitarbeitslose im SGB II eingeführt:

 

·         die Teilhabe am Arbeitsmarkt.

 

Bei dem Programm Teilhabe am Arbeitsmarkt sollen Menschen, die schon sehr lange Arbeitslosengeld II (Hartz IV) beziehen, die Möglichkeit erhalten, eine Beschäftigung auf dem Arbeitsmarkt zu bekommen. Gefördert werden sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse u.a. in Kommunen für eine Dauer von fünf Jahren.

 

Die Förderung umfasst

 

·         100 %-Zuschuss zum Mindestlohn (2019: 9,19 €/Stunde) im ersten und zweiten Jahr

·         90 %-Zuschuss zum Mindestlohn im dritten Jahr

·         80 %-Zuschuss zum Mindestlohn im vierten Jahr

·         70 %-Zuschuss zum Mindestlohn im fünften Jahr

 

 

 

·         einen pauschalierten Beitrag zur Sozialversicherung

·         Betreuung und Coaching während der Förderdauer

·         erforderliche Weiterbildungen oder betriebliche Praktika

 

Die Stadt Laatzen folgt damit einem Aufruf der Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Spitzenverbände, des Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung und der Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen der Agentur für Arbeit.

 

 

Für die Fraktion der CDU                                         Für die Fraktion der FDP

 

Christoph Dreyer                                                                    Gerd Klaus

Fraktionsvorsitzender                                                   Fraktionsvorsitzender

Antrag:

 

Die Stadt Laatzen macht mit bei der Bekämpfung von Langzeitarbeitslosigkeit im Rahmen der Fördermöglichkeit der Teilhabe am Arbeitsmarkt gemäß SGB II. Dazu werden Arbeitskräfte, die schon sehr lange Hartz IV erhalten, nach dem entsprechenden Förderprogramm des Jobcenters eingestellt.