- Einbringung des Verwaltungsentwurfs durch den Bürgermeister -
Sachverhalt:
Folgende Unterlagen sind beigefügt:
1. Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009
2. Haushaltsplan für 2009 mit u. a.
- dem Ergebnishaushalt, dem Finanzhaushalt und den Teilhaushalten,
- der integrierten mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung,
- der Übersicht über die Budgets, die Produktgruppen und über den Stand der Schulden,
- dem Stellenplanes 2009.
Im Übrigen wird auf den ausführlichen Vorbericht des
Haushaltsplans (Seiten 6 bis 44) verwiesen.
In Vertretung
Arne Schneider
Anlagen
Anlage 1 zur Vorlage 220/2008
Haushaltssatzung der Stadt Laatzen
für das Haushaltsjahr
2009
Aufgrund des § 84 der Niedersächsischen Gemeindeordnung hat der Rat der Stadt Laatzen in seiner Sitzung am folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009 beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das
Haushaltsjahr 2009 wird
1. im Ergebnishaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
1.1 der ordentlichen Erträge auf 73.690.500 Euro
1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf 77.323.600 Euro
1.3 der außerordentlichen Erträge auf 0 Euro
1.4 der außerordentlichen Aufwendungen auf 0 Euro
2. im Finanzhaushalt
mit dem jeweiligen
Gesamtbetrag
2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 70.711.000 Euro
2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 73.233.300 Euro
2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit 3.065.800 Euro
2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit 12.092.500 Euro
2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit 9.026.700 Euro
2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit 2.946.300 Euro
festgesetzt.
Nachrichtlich: Gesamtbetrag
-
der Einzahlungen des Finanzhaushaltes 82.803.500
Euro
- Gesamtbetrag der Auszahlungen des Finanzhaushaltes 88.272.100 Euro
§ 2
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen
für Investitionen und Investitionsför-derungsmaßnahmen (Kreditermächtigung)
wird auf 9.026.700 € festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag, bis zu dem im
Haushaltsjahr 2009 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben
in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 6.000.000 € festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern
werden für das Haushaltsjahr 2009 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a)
für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 420 v. H.
b)
für die Grundstücke (Grundsteuer B) 420
v. H.
2. Gewerbesteuer 420 v. H.
Laatzen,
den
Prinz
Bürgermeister
Beschlussvorschlag:
Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009 (Anlage 1) wird erlassen.
Die Gesamtbeträge der Erträge und Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen werden entsprechend des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2009 festgesetzt.
Das im Haushaltsplan enthaltene Investitionsprogramm für den Planungszeitraum 2008 bis 2012 wird festgesetzt.
Die Wertgrenze für die Einzelausweisung von Investitionen im Teilfinanzhaushalt nach § 4 Abs. 6 S. 1 Niedersächsischen Gemeindehaushalts- und kassenverordnung (GemHKVO) wird für die Stadt Laatzen auf 10.000 Euro festgelegt.