Betreff
Prüfautrag: öffentliche Querung FW Gelände
- Antrag der Gruppe SPD und Grüne im Ortsrat Rethen
- Stellungnahme der Verwaltung
Vorlage
2019/081/1
Art
Mitteilung
Referenzvorlage

Die Prüfung hat ergeben, dass eine öffentliche Querung über das Feuerwehrgelände von der Hildesheimer Straße zur Braunschweiger Straße nicht realisiert werden kann.

 

In der Vergangenheit mag das vorhandene Gelände zur Querung genutzt worden sein, eine öffentlich eingerichtet Querung war jedoch nicht vorhanden. Auch lässt sich diese nach dem Neubau des Feuerwehrhauses aus nachstehenden Gründen nicht einrichten.

 

Die Schaffung eines Gehweges parallel zur Außenwand des Gebäudes ist faktisch nicht möglich. Die vorhandene Breite zwischen der östlichen Außenwand des Feuerwehrgebäudes sowie der Stützmauer zum benachbarten Grundstück Hildesheimer Straße 375, 375 A beträgt zwischen sechs und fünf Metern.

 

Gemäß Ziffer 4.3 der Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt) beträgt die erforderliche Breite für einen langsamen Begegnungsverkehr von Personen- und Lastkraftwagen 5,55 Meter. Dieser Begegnungsverkehr muss für an- und abrückende Feuerwehrangehörige und Einsatzfahrzeuge zur Verfügung gestellt werden. Im Bereich der Waschhalle ist bereits eine Engstelle vorhanden, die unter Verzicht der sogenannten „Bewegungsspielräume“ mit einer Breite von fünf Metern die erforderliche Mindestbreite darstellt.

 

Ein auf der Fahrbahn langführender öffentlicher Gehweg ist nach den anerkannten Regelungen der Technik nicht möglich. Zudem befänden sich insbesondere im Einsatzfalle Fußgänger auf der Zu- und Abfahrt der Einsatzkräfte, was zweifelsohne zu einer Gefährdung aller Beteiligten führen könnte.

 

Daneben fordert die Norm über die Planung von Feuerwehrhäusern eine dauerhafte Einfriedung des Geländes des Feuerwehrhauses (Ziffer 7.5 DIN 14092 Teil 1 „Feuerwehrhäuser-Planungsgrundlagen).

 

Im Auftrag

 

 

Axel Grüning