- Antrag der Gruppe SPD und Grüne im Ortsrat Rethen
- Stellungnahme der Verwaltung
Die Prüfung hat
ergeben, dass eine öffentliche Querung über das Feuerwehrgelände von der
Hildesheimer Straße zur Braunschweiger Straße nicht realisiert werden kann.
In der
Vergangenheit mag das vorhandene Gelände zur Querung genutzt worden sein, eine
öffentlich eingerichtet Querung war jedoch nicht vorhanden. Auch lässt sich
diese nach dem Neubau des Feuerwehrhauses aus nachstehenden Gründen nicht
einrichten.
Die Schaffung eines
Gehweges parallel zur Außenwand des Gebäudes ist faktisch nicht möglich. Die
vorhandene Breite zwischen der östlichen Außenwand des Feuerwehrgebäudes sowie
der Stützmauer zum benachbarten Grundstück Hildesheimer Straße 375, 375 A
beträgt zwischen sechs und fünf Metern.
Gemäß Ziffer 4.3
der Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt) beträgt die
erforderliche Breite für einen langsamen Begegnungsverkehr von Personen- und
Lastkraftwagen 5,55 Meter. Dieser Begegnungsverkehr muss für an- und abrückende
Feuerwehrangehörige und Einsatzfahrzeuge zur Verfügung gestellt werden. Im
Bereich der Waschhalle ist bereits eine Engstelle vorhanden, die unter Verzicht
der sogenannten „Bewegungsspielräume“ mit einer Breite von fünf Metern die
erforderliche Mindestbreite darstellt.
Ein auf der
Fahrbahn langführender öffentlicher Gehweg ist nach den anerkannten Regelungen
der Technik nicht möglich. Zudem befänden sich insbesondere im Einsatzfalle
Fußgänger auf der Zu- und Abfahrt der Einsatzkräfte, was zweifelsohne zu einer
Gefährdung aller Beteiligten führen könnte.
Daneben fordert die
Norm über die Planung von Feuerwehrhäusern eine dauerhafte Einfriedung des
Geländes des Feuerwehrhauses (Ziffer 7.5 DIN 14092 Teil 1
„Feuerwehrhäuser-Planungsgrundlagen).
Im Auftrag
Axel Grüning