- Beitritt Stadt Peine und der Gemeinden Edemissen, Ilsede und Wendeburg
Sachverhalt:
Schon zu Beginn
der interkommunalen Zusammenarbeit, die zum Ziel hatte, eine gemeinsame
kommunale Anstalt ins Leben zu rufen, die ihre Träger im Bereich der
elektronischen Datenverarbeitung und der Informations- und
Kommunikationstechnik (IuK) unterstützt, war es gewünscht, den Kreis der
Trägerkommunen auch über die Grenzen der Region Hannover hinaus zu erweitern.
In § 1 Abs. 1 Satz 2 der Anstalts-satzung ist dieses Interesse festgeschrieben.
Als weitere
Gebietskörperschaften haben die Stadt Peine und die Gemeinden Edemissen, Ilsede und Wendeburg
Interesse an einer Beteiligung geäußert. Gespräche zwischen der HannIT und den
potentiellen Trägerkommunen haben ergeben, dass die strategischen Interessen
der neuen Träger mit der Ausrichtung der HannIT übereinstimmen.
Das Stammkapital
wird um 4.000 € (je 1.000 €) auf 57.600 € erhöht. Die notwendige Satzungsänderung soll wieder
dazu genutzt werden, diese auch an anderen Stellen anzupassen (s. Anlage 3). Es
handelt sich überwiegend um redaktionelle Änderungen. Etwas ausführlicher
gefasst wurde die Vertretungsregelung für die Mitglieder im Verwaltungsrat.
HannIT wird bei den Satzungsänderungen von der Kanzlei bbt beraten. Eine
entsprechende Stellungnahme wurde vorab dem Verwaltungsrat vorgelegt.
Der Beitritt wird mit
der Satzungsänderung rechtskräftig, wenn mindestens Dreiviertel der Räte der Trägerkommunen dem
Beschlussvorschlag zustimmen.
Neben der Region
Hannover, die am Stammkapital 25.600 € trägt, sind nach dem Beitritt der o. g.
Gebietskörperschaften 32 weitere (mit je 1.000 €) beteiligt.
Im Auftrag
Stefan Zeilinger
Anlagen
Beschlussvorschlag:
- Dem Beitritt der
Stadt Peine und der Gemeinden Edemissen, Ilsede und Wendeburg zur
gemeinsamen kommunalen Anstalt HannIT und der damit verbundenen Satzung
zur 6. Änderung der Satzung der gemeinsamen kommunalen Anstalt
„Hannoversche Informationstechnologie HannIT AöR“ (Anlage 1 - 3) wird
zugestimmt.
- Der Bürgermeister
wird ermächtigt, den Öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Beteiligung
weiterer Träger und über die Änderung der Satzung der gemeinsamen
kommunalen Anstalt „Hannoversche Informationstechnologien AöR“ (HannIT)
abzuschließen (Anlage 4).