Betreff
Hannoversche Informationstechnologien AöR (hannIT)
- Beitritt Stadt Peine und der Gemeinden Edemissen, Ilsede und Wendeburg
Vorlage
2019/111
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Schon zu Beginn der interkommunalen Zusammenarbeit, die zum Ziel hatte, eine gemeinsame kommunale Anstalt ins Leben zu rufen, die ihre Träger im Bereich der elektronischen Datenverarbeitung und der Informations- und Kommunikationstechnik (IuK) unterstützt, war es gewünscht, den Kreis der Trägerkommunen auch über die Grenzen der Region Hannover hinaus zu erweitern. In § 1 Abs. 1 Satz 2 der Anstalts-satzung ist dieses Interesse festgeschrieben.

 

Als weitere Gebietskörperschaften haben die Stadt Peine und die Gemeinden Edemissen, Ilsede und Wendeburg Interesse an einer Beteiligung geäußert. Gespräche zwischen der HannIT und den potentiellen Trägerkommunen haben ergeben, dass die strategischen Interessen der neuen Träger mit der Ausrichtung der HannIT übereinstimmen.

 

Das Stammkapital wird um 4.000 € (je 1.000 €) auf 57.600 € erhöht. Die notwendige Satzungsänderung soll wieder dazu genutzt werden, diese auch an anderen Stellen anzupassen (s. Anlage 3). Es handelt sich überwiegend um redaktionelle Änderungen. Etwas ausführlicher gefasst wurde die Vertretungsregelung für die Mitglieder im Verwaltungsrat. HannIT wird bei den Satzungsänderungen von der Kanzlei bbt beraten. Eine entsprechende Stellungnahme wurde vorab dem Verwaltungsrat vorgelegt.

 

Der Beitritt wird mit der Satzungsänderung rechtskräftig, wenn mindestens Dreiviertel    der Räte der Trägerkommunen dem Beschlussvorschlag zustimmen.

 

Neben der Region Hannover, die am Stammkapital 25.600 € trägt, sind nach dem Beitritt der o. g. Gebietskörperschaften 32 weitere (mit je 1.000 €) beteiligt.

 

Im Auftrag

 

 

 

 

Stefan Zeilinger

 

 

Anlagen

 

Beschlussvorschlag:

 

  • Dem Beitritt der Stadt Peine und der Gemeinden Edemissen, Ilsede und Wendeburg zur gemeinsamen kommunalen Anstalt HannIT und der damit verbundenen Satzung zur 6. Änderung der Satzung der gemeinsamen kommunalen Anstalt „Hannoversche Informationstechnologie HannIT AöR“ (Anlage 1 - 3) wird zugestimmt.

 

  • Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Beteiligung weiterer Träger und über die Änderung der Satzung der gemeinsamen kommunalen Anstalt „Hannoversche Informationstechnologien AöR“ (HannIT) abzuschließen (Anlage 4).