- Interfraktioneller Antrag des Ortsrates Ingeln-Oesselse
- Stellungnahme der Verwaltung
Begründung:
Teil 2:
Handlungsprogramm Radverkehr fördern
Zu 1)
An der Gleidinger Straße ist derzeit der Fußweg für
Radfahrer in Richtung Osten freigegeben. Eine Freigabe für gegenläufigen
Radverkehr Richtung Westen ist aufgrund fehlender Breiten und ausreichender
Querungsmöglichkeiten nicht zulässig. Das Fahrradfahren auf dem Fußweg Richtung
Westen ist demnach verkehrswidrig. Die derzeitige Situation ermöglicht das
Radfahren auf der Straße Richtung Osten (Alternative: freigegebener Fußweg) und
lässt in Fahrtrichtung Westen nur das Fahren auf der Straße zu (keine Alternative
möglich). Die Anlage eines Schutzstreifens in Fahrtrichtung Westen dient also
der Erhöhung der Sicherheit für Radfahrer und ist dringend zu empfehlen. In
Fahrtrichtung Osten kann die Freigabe für Radfahrer auf dem Gehweg beibehalten
werden. Die Rücknahme der Freigabe würde jedoch die Sicherheit der dortigen
Fußgänger erhöhen sowie die Radfahrer für die Sichtachsen aus den südlichen
Einmündungen sichtbarer machen. Aus fachlicher Sicht sollte die Empfehlung aus
dem Verkehrsentwicklungsplan (VEP) diesbezüglich also aufrechterhalten werden.
Bei zukünftigen Detailplanungen können die vorgeschlagenen Alternativen
nochmals diskutiert werden.
Zur
Begründung:
Die
Rücksichtnahme der Verkehrsteilnehmer ist Bestandteil des § 1
Straßenverkehrsordnung (STVO) und wird bei Planungen immer bereits
vorausgesetzt. Zugrunde zu legen sind aber auch die natürlichen
Geschwindigkeiten der Verkehrsteilnehmer, die sich ja auch auf Ihre
Reaktionsfähigkeit in Begegnungssituationen auswirkt. Die Geschwindigkeit der
Radfahrer hat sich durch die Zunahme von E-Bikes und Pedelecs in den letzten
Jahren nochmals erhöht. Auch
schon vorher war es so, dass gemäß StVO der Fahrradverkehr zum Fahrverkehr auf der Straße gehört. Wie oben bereits beschrieben kann
die Freigabe für Radfahrer auf dem Gehweg erhalten werden. Eine Erhöhung der
Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer erreicht man jedoch durch die
vorgeschlagenen Variante.
Zu 2) Enthalten
im VEP, S. 55
Zu 3)
Enthalten im VEP, S. 55
Zu 4) Enthalten:
Hauptroute auf der Gleidinger Straße/ Hildesheimer Straße. Allerdings ist hier
kein "Schnellradweg" geplant.
Teil
3: Handlungsprogramm Barrierefreiheit umsetzen
Zu 1) Die
Instandsetzung der Verkehrsanlagen für Fußgänger wird als ein wichtiger
Baustein angesehen und soll allgemein umgesetzt werden.
Zu 2) Enthalten
in Anlage zum Baustein Barrierefreiheit Karte 5 als "Hauptfußweg"
Teil
4: Handlungsprogramm Kfz-Verkehr
Zu 1) In
Ingeln-Oesselse ist durch die Lage der Wohngebiete, Schulen, Bushaltestellen
und Einkaufsmöglichkeiten eine häufige Querung der Gleidinger Straße durch
Fußgänger vorhanden. Durch die kurvigen Bereiche werden die Geschwindigkeiten
für Kfz bereits teilweise reduziert. Somit würde die Anordnung einer
Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit in weiten Teilen keine weitere
Einschränkung mit sich bringen. Weiterhin soll darauf hingewiesen werden, dass
sich der Anhalteweg eines Kfz bei Tempo 30 auf mehr als die Hälfte reduziert
(vgl. Abbildung).
Zu 2) Enthalten als Prüfauftrag,
siehe Baustein KFZ S. 40
Teil
5: Handlungsprogramm ÖPNV
Zu 1) Enthalten,
vgl. S. 17 Baustein ÖPNV
Zu 2) Enthalten,
vgl. S. 24 Baustein ÖPNV, sogar dauerhaft bis Bahnhof Rethen
Zu 3) Enthalten
Zu 4)
Die Vertaktung Stadtbus/Linie 390 ist sinnvoll.
Zu 5) Enthalten:
S. 26
Zu 6) Die
Anregung wird als Prüfauftrag entgegengenommen.
Im
Auftrag
Axel Grüning