- Änderungsantrag der CDU/FDP-Gruppe im Rat
- Beantwortung/ Stellungnahme der Verwaltung
Antrag 01 zu Seite 39:
In Punkt 7„Straßennetz optimieren“ ( S. 39 bzw. S. 42) ist aus Sicht der Verwaltung der Aspekt des Verkehrsflusses bereits enthalten.
Antrag
02 zu Seite 40:
In der planerischen Abwägung im Rahmen von zukünftigen Ausführungsplanungen werden die Belange aller Verkehrsteilnehmer berücksichtigt und eine sinnvolle Einzelfallentscheidung getroffen. Aufgrund der Belange des barrierefreien Ausbaues und aufgrund der sich verstärkenden Unterschiede der Geschwindigkeiten durch E-Mobilität, ist das Ziel unverzichtbar, die unterschiedlichen Geschwindigkeiten räumlich voneinander zu trennen. Somit empfiehlt die Verwaltung, diesen Satz so beizubehalten.
Antrag
03 zu Seite 41:
Die Ergänzung ist sinnvoll. Sie kann übernommen werden.
Antrag 04 zu Seite 41:
Die genannten Inhalte auf der Umsetzungsebene
werden in den Bausteinen (Baustein ÖPNV, S. 8 und S. 17) übernommen. Die
Ergänzung ist aus Sicht der Verwaltung eher der Umsetzungsebene als der
Leitbildebene zuzuordnen.
Antrag 05 zu Seite 43:
Gemäß
der Darstellung im Leitbild S. 22 sind die genannten Straßen bereits als
Hauptverkehrsstraßen eingeordnet. Die Würzburger Straße besitzt im Abschnitt
der
Brücke über die B 6 und in Fortsetzung in nördlicher Richtung nach Kronsrode
keine Hauptverkehrsfunktion und diese ist auch nicht zu empfehlen, da
anliegende Wohnnutzungen und Kindergartennutzungen einer Erhöhung des
Verkehrsaufkommens dort entgegenstehen. Die Neutrassierung der
Petermax-Müller-Straße/Bernd-Rosemeyer-Straße von Hildesheimer Straße bis
Erich-Panitz-Straße wird dazu führen, dass dieser Straße eine hohe Bedeutung im
Gesamtsystem zukommen wird. Die Neutrassierung der Erschließungsstraße
Erdbeerhof 2. BA von Hildesheimer Straße bis Triftstraße erschließt nur die
angehängten Wohngebiete und wird dadurch eine Sammelfunktion, jedoch keine
Hauptverkehrsfunktion erfüllen.
Antrag 06 zu Seite 48:
Der Hinweis kann so übernommen werden, da der
Schützenplatz nicht mehr existiert.
Antrag 07 zu Seite 49:
Die Verwaltung empfiehlt die Beibehaltung der
bisherigen Formulierung, da dies für einen zukunftsfähigen Verkehr in Laatzen
unerlässlich ist. Gemäß Straßenverkehrsordnung (STVO) gehört Radverkehr bereits
grundsätzlich zum Fahrverkehr. Planungsempfehlungen der Forschungsgesellschaft
für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) gehen ebenfalls durchweg in diese
Richtung. Die bisherige Formulierung spiegelt dieses wieder.
Antrag 08 zu Seite 50:
Der Hinweis kann so übernommen werden.
Antrag 09 zu Seite 59:
Es sind explizit Geschwindigkeitsreduzierungen
vorgesehen, um eine Angleichung der Geschwindigkeiten innerorts zu erzielen und
dadurch zu einer effektiven Erhöhung der Verkehrssicherheit beizutragen. Eine
gegenseitige Rücksichtnahme sollte bereits vorhanden sein und reicht zur Schaffung
von sicheren Verkehrssituationen unter bestimmten Umständen nicht aus. Die
bisherige Formulierung spiegelt dieses wieder.
Antrag 10 zu Seite 59:
Es sind explizit
Geschwindigkeitsreduzierungen vorgesehen, um eine Angleichung der
Geschwindigkeiten innerorts zu erzielen und dadurch zu einer effektiven
Erhöhung der Verkehrssicherheit beizutragen sowie im Sinne des
Lärmaktionsplanes zu einer Reduzierung der Umweltbelastungen. Die bisherige
Formulierung spiegelt dieses wieder.
Antrag 11 zu Seite 61
Die Bedeutung der fuß- und radläufigen
Ost-West-Verbindung über die Erich-Panitz-Straße ist offensichtlich. Planungen
hierzu sollte in Zukunft offen diskutiert werden. Die bisherige Formulierung
spiegelt dieses wieder.
Antrag 12 zu Seite 69
In Punkt 7 „Straßennetz optimieren“ ( S. 39
bzw. S. 42) ist aus Sicht der Verwaltung der Aspekt des Verkehrsflusses bereits
enthalten. Die entsprechenden Ortsteile sind mit Prioritäten versehen.
Im Auftrag
Axel Grüning