Betreff
Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019
- Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/800 zum besseren Schutz von Kindern
und Jugendlichen als Beschuldigte im Strafverfahren in deutsches Recht
- Auswirkungen auf die Jugendhilfe im Strafverfahren
Vorlage
2018/240/53
Aktenzeichen
51 Bun
Art
Mitteilung
Referenzvorlage

 

Durch die Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/800 zum besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen als Beschuldigte im Strafverfahren in deutsches Recht werden die im § 52 SGB VIII und im Jugendgerichtsgesetz geregelten Aufgaben (Jugendgerichtshilfe) mindestens in folgenden Bereichen erweitert:

 

Bereits vor Anklageerhebung müssen schriftliche Berichte vorliegen, bisher wird in vielen Fällen nur mündlich durch die Jugendhilfe im Strafverfahren berichtet. Dies betrifft mutmaßlich auch Verfahren, in denen aktuell durch Einstellungen im Diversionsverfahren nicht berichtet werden muss. Ein weiterer Bericht zur Hauptverhandlung wird sich durch diese Veränderung nicht erübrigen, da ein wesentlicher Bestandteil dieses Berichts die Entwicklung des jungen Menschen seit Beginn des Strafverfahrens ist.

 

Die Jugendhilfe im Strafverfahren muss zwingend an allen Hauptverhandlungsterminen teilnehmen. Der aktuelle Gesetzentwurf sieht vor, dass andernfalls die Kosten des Verfahrens zu tragen wären. Amtsgericht für Laatzen ist Hannover. Dort sind aktuell zehn Richter mit Jugendstrafverfahren befasst. Teilweise finden daher mehrere Hauptverhandlungen parallel statt. In Einzelfällen ist aktuell eine Vertretung durch andere Jugendhilfen im Strafverfahren aus der Region und der Stadt Hannover in Amtshilfe möglich.

 

In bestimmten Fällen (bei Nichteignung der Sorgeberechtigten) muss die Jugendhilfe im Strafverfahren bereits an den Vernehmungen der Polizei teilnehmen.

 

Die o. g. Richtlinie der EU muss bis zum 11.06.2019 umgesetzt sein. Der Referentenentwurf wurde am Runden Tisch des Hauses des Jugendrechts am 05.11.2018 erörtert. Dort anwesend waren Vertreter des Amtsgerichts, der Staatsanwaltschaft, der Bewährungshilfe, der Polizei, der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e. V. und der Jugendhilfe im Strafverfahren. Alle Anwesenden waren sich einig, dass die Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren grundsätzlich zu begrüßen ist. Durch die Spezialisierung von Fachkräften, die ihm Rahmen der Jugendhilfe in diesem Bereich arbeiten, wird die Umsetzung dieser Vorgaben erleichtert. Die tatsächlichen direkten Auswirkungen sind aktuell noch nicht abzuschätzen. Allerdings muss von einem möglichen erheblichen Mehraufwand für die Jugendhilfe im Strafverfahren ausgegangen werden. Vorsorglich ist daher eine zusätzliche Stelle für die Jugendhilfe im Strafverfahren im Stellenplan 2019 vorgesehen. Die jährlichen Personalkosten belaufen sich auf rund 60.000 € (AGbrutto bei einer Vollzeitstelle), von denen im Rahmen des Jugendhilfekostenausgleichs etwa 80 % durch die Region erstattet werden.

 

Im Auftrag

 

 

 

Thomas Schrader