Betreff
Kinder- und Jugendhilfeplanung
Krippen- und Tagespflegeausbauplanung für den Zeitraum 2008 - 2013
Vorlage
199/2008
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

 

Bis zum Jahr 2013 soll in Deutschland für jedes dritte Kind unter drei Jahren ein Betreuungsangebot bereitstehen. Grundlage hierfür ist das am 01.01.2009 in Kraft tretende Gesetz zur Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (Kinderförderungsgesetz ‑ KiföG). Die Zahl der Betreuungsplätze soll bis 2013 auf bundesweit rund 750.000 ausgebaut werden. Mit der objektiv rechtlichen Verpflichtung der Träger der öffentlichen Jugendhilfe für die Bereitstellung von Plätzen während der Ausbauphase, sowie ab 2013 im Rahmen eines Rechtsanspruchs für faktisch alle Kinder ab vollendetem ersten Lebensjahr, geht das KiföG über die Vorgaben des Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) hinaus, das die Kommunen bislang verpflichtete, bis spätestens zum 01.10.2010 ein bedarfsgerechtes Angebot an Tagesbetreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren sicherzustellen.

 

Mit dem Ausbauprogramm soll eine bundesweite Versorgungsquote von 35 % für Kinder unter drei Jahren erreicht werden. Die Vertreterinnen und Vertreter der Niedersächsischen Landesregierung und der AG der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens haben sich beim so genannten Krippengipfel darauf verständigt, diese Quote auch im landesweiten Durchschnitt zu erreichen. Derzeit liegt der Landesdurchschnitt bei 6,9 %. Dabei wird davon ausgegangen, dass 70 % der Plätze in Betreuungseinrichtungen vorgehalten und 30 % in Form von Tagespflegeplätzen angeboten werden. Bedarfsbedingte örtliche Abweichungen sind möglich.

 

Der Bund beteiligt sich mit insgesamt vier Mrd. Euro an den Ausbaukosten von 12 Mrd. Euro. Die Beteiligung des Bundes an den Investitionskosten für die Ausbauphase erfolgt durch die Bereitstellung eines Sondervermögens in Höhe von 2,15 Mrd. Euro. Die Beteiligung des Bundes an den Betriebskosten in Höhe von 1,85 Mrd. Euro in der Ausbauphase bis 2013 und ab 2014 dauerhaft mit 770 Mio. Euro jährlich wurde durch Änderungen im Finanzausgleichsgesetz durch eine Umsatzsteuerverteilung zu Gunsten der Länder geregelt.

 

Zur Schaffung neuer Krippen‑ oder Tagespflegeplätze wird für Neubauten ein Investitionskostenzuschuss von bis 13.000 Euro je Platz, bei Erweiterungs‑ und Umbaumaßnahmen von bis zu 5.000 Euro je Platz gewährt. Auf der Basis der Zahl der unter dreijährigen Kinder zum 31.12.2005 und mit einer Degression von 2 vom Hundert bis zum Jahr 2013 fortgeschrieben, wurden für die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe Finanzkontingente gebildet, die zur Schaffung neuer Plätze jährlich abgerufen werden können. In einem Jahr nicht abgerufene Mittel werden akkumuliert. Die Gesamtfördersumme bis 2013 beträgt für die Stadt Laatzen 1.065.389 Euro. Sofern der Gesamtbetrag ausschließlich für neue Krippenplätze verwendet werden sollte, könnte hiermit die Schaffung von fünf neuen Krippengruppen bezuschusst werden. Die Beantragung der Mittel muss jeweils bis zum 30.04. des Jahres erfolgen. Die Kommunen sind im Gegenzug verpflichtet, dem Land jährlich über den Ausbaustand zu berichten, erstmalig zum 31.07.2009.

 

Ein mehrstufiges Finanzierungsmodell regelt die Aufteilung der Betriebskosten zwischen dem Land Niedersachsen und den Kommunen über das Jahr 2013 hinaus. Das Land hat dabei darauf bestanden, dass die Eltern ein Viertel der Betriebskosten selbst tragen sollen; entsprechend sind Landes- und kommunale Anteile kalkuliert. Von den Betriebskosten sind also vor der Erstattungssumme in jedem Fall zu Lasten des kommunalen Eigenanteils 25 % abzuziehen, selbst wenn die Eltern durch ihre Beiträge mit weniger als 25 % zur Deckung beitragen. Im Einzelnen sieht das Finanzierungsmodell vor, dass Land und Kommunen nach Abzug von Bundeszuschüssen und Elternbeiträgen die Betriebskosten für neu geschaffene Plätze bis zum 31.07.2012 je zur Hälfte tragen. Vom 01.08.2012 an übernehmen die Kommunen dann 39 % der verbleibenden Kosten, ab 01.08.2013 tragen sie ein Drittel der Gesamtkosten. Die konkreten Förderbeträge für die einzelnen Plätze stehen noch nicht fest. Die Förderbeträge für die vor dem 18.10.2007 (Stichtag) bereits bestehenden Krippenplätze (ca. 20 % der Fachpersonalkosten) sollen in die Berechnungen mit einbezogen werden. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass sowohl bereits bestehende als auch die neu zu schaffenden Plätze in gleicher Höhe gefördert werden.

 

 

 

Situation im Stadtgebiet Laatzen

 

Mit Inbetriebnahme der neuen Gruppe in der Kindertagesstätte Brucknerweg stehen aktuell 84 Krippenplätze zur Verfügung. Dies entspricht einer Versorgungsquote von 11,9 % für zwei bzw. 8,1 % für drei Jahrgänge). Eine Übersicht über das Krippenangebot kann der Tabelle 1 entnommen werden.

 

 

                        Stand:  01.10.2008

Tabelle 1:  Krippenplätze

 

 

 

 

 

 

 

Einrichtung

Platzangebot

belegt

Auslastung

in %

Warteliste: Aufnahme erwünscht mit…

 

 

 

 

1 Jahr

2 Jahren

An der Masch

15

15

100,0 %

11

13

St. Marien, Ohestraße

4

4

100,0 %

 

 

Sudewiesenstraße***

15

15

100,0 %

7

3

Hermes Kids (Messe)

5

4

80,0 %

16

7

Wülferoder Straße

15

15

100,0 %

Brucknerweg

15

15

100,0 %

Sehlwiese

15

15

100,0 %

16

8

Gleidingen

0

 

 

6

4

Ingeln-Oesselse

0

 

 

5

1

Insgesamt

84

83

98,8%

61

36

 

 

Durch das Familienservicebüro wurde eine Intensivierung der Tagespflege erreicht. Zur Zeit sind 30 Tagespflegepersonen registriert, die 85 Betreuungsplätze (Vorjahr 48) anbieten (siehe Tabelle 2), hiervon sind z. Zt. 68 (Vorjahr 35) – davon 61 mit Kindern unter drei Jahren ‑ belegt. Seit 2006 werden in Zusammenarbeit mit der Leine‑Volkshochschule Qualifizierungskurse für zukünftige Tagesmütter und Tagesväter angeboten. Von den 30 registrierten Tagespflegepersonen verfügen 19 über eine qualifizierte und 7 über eine einfache Pflegeerlaubnis. Es werden nur noch Tagespflegepersonen mit gültiger Pflegeerlaubnis aktiv vermittelt. Tagesmütter ohne Qualifizierungsnachweis erhalten ein gekürztes Pflegegeld. Fast alle Tagespflegepersonen bieten ihre Dienste an 5 Tagen/Woche für täglich 8 bis 10 Stunden an. Die Abdeckung der Zeiten zwischen 7.00 und 18.00 Uhr ist in der Regel unproblematisch, schwierig ist die Abdeckung der Randbetreuungszeiten vor 7.00 und nach 18.00 Uhr.

 

 

Tabelle 2:  Tagespflegeplätze

Stand:  01.10.2008

 

 

 

 

Stadtteil

Platzangebot

belegt

Auslastung in %

 

 

 

 

Alt -Laatzen

3

3

100,0%

Grasdorf

1

1

100,0%

Laatzen-Mitte

27

20

74,1%

Rethen

32

25

78,1%

Gleidingen

11

9

81,8%

Ingeln-Oesselse

11

10

90,9%

 

 

 

 

Insgesamt

85

68

76,5%

 

 


 

Zuzüglich der 85 Tagespflegeplätze beträgt die Versorgungsquote für die 1‑ und 2jährigen 23,9 %, bezogen auf die 0‑ bis unter 3‑jährigen beträgt sie 16,3 %.

 

 

Die in der ersten Jahreshälfte 2007 flächendeckend durchgeführte Elternbefragung zum Krippenbedarf ergab für Laatzen einen Bedarf von 158 Plätzen, entsprechend einer Versorgungsquote von 24,7 % (Drucksache 083/2007).

 

Aktuell ergibt sich unter Einbeziehung der bestehenden Krippen‑ und Tagespflegeplätze sowie der Anmeldeliste für die Krippen ein Gesamtbedarf von 24 % bei Berücksichtigung von 3 Jahrgängen, bzw. von 35 % bei 2 Jahrgängen.

 

Um zeitnah einen Überblick über den zukünftigen Bedarf zu erhalten, wird allen Eltern bei Beantragung des Elterngeldes ein Fragebogen ausgehändigt. Seit Mitte Juli wurden rund 100 Fragebögen ausgegeben, der Rücklauf liegt bislang bei rund einem Drittel.

 

Die Altersgruppe der unter Einjährigen spielt nach derzeitigen Erkenntnissen bei der Berechnung der erforderlichen Versorgung in Laatzen keine Rolle, wie auch die Befragung zeigte. Der überwiegende Teil der Eltern nimmt das Elterngeld, das für zwölf bzw. max. vierzehn Monate gezahlt wird, in Anspruch. Die wenigen Betreuungswünsche sollten danach bei tatsächlichem Bedarf über die individuelle Betreuungsform der Tagespflege geregelt werden.

 

Da der Rechtsanspruch erst ab vollendetem 1. Lebensjahr gelten soll, ergibt sich unter Berücksichtigung der o. g. Fakten die in der Tabelle 3 abgebildete Bedarfssituation. Danach wären noch weitere 89 Krippenplätze zu schaffen, das Soll für Tagespflegeplätze wäre bereits erreicht.

 

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt schwer einschätzbar ist der Einfluss des Betreuungsgeldes als Transferleistung für Eltern, die ihre Kinder nicht in eine Krippe geben wollen. Viel wird von der Höhe der Leistung abhängen, allerdings steht zu befürchten, das insbesondere einkommensschwache Familien eher die Geldleistung in Anspruch nehmen und somit gerade Kinder aus diesen Familien das frühzeitige Betreuungs‑ und Bildungsangebot nicht nutzen können.

 

 

Ausbauplanung

 

Unter Abwägung des ausgewerteten Zahlenmaterials wird vorgeschlagen, für die Planungen der nächsten Jahre von einer Versorgungsquote von 35 % für die ein‑ und zweijährigen Kinder auszugehen, allerdings zur Abdeckung eines möglichen Bedarfs der Kinder unter 1 Jahr ein erhöhtes Kontingent an Tagespflegeplätzen anzustreben.

 

Notwendig ist die Festlegung von Standorten für die Schaffung von bis zu 6 weiteren Krippengruppen bis 2013. Allerdings kann im Einzelfall auch der allgemeine Rückgang der Kinderzahlen ‑ u. a. durch die Neufassung der Schulpflicht ‑ dazu führen, dass alternativ auch Krippenplätze durch Umwandlung bestehender Kindergartengruppen oder durch die Einrichtung so genannter Misch‑ oder altersübergreifender Gruppen realisiert werden können.

 

Der größte Bedarf besteht in den Bereichen Rethen und Laatzen‑Mitte. Für Rethen ist die Schaffung von zwei Krippengruppen mit dem neuen Kindergarten ab 2010/2011 vorgesehen.

 

In Laatzen‑Mitte plant die Thomaskirchengemeinde einen Krippenanbau am Kindergarten Otto‑Hahn‑Straße. Die Realisierung ist bereits für 2009 vorgesehen, erste Abstimmungsgespräche mit der Stadt haben kurzfristig stattgefunden. Bedarf besteht für einen zweiten Standort.

 

In Ingeln‑Oesselse könnte eine Krippengruppe an den DRK‑Kindergarten Barmklagesweg angebaut werden.

 

In Gleidingen gibt es keine Erweiterungsreserve. Kurz‑ bis mittelfristig wäre eine Krippe nur durch ein separates Gebäude oder die Verlagerung der Hortgruppe in die Grundschule und anschließendem Umbau möglich. Sollte sich der Trend rückläufiger Kinderzahlen in Gleidingen fortsetzen, könnte langfristig über eine Umwandlung einer Kindergartengruppe nachgedacht werden.

 

Der Investitionsbedarf je Krippenplatz beträgt ca. 25.000 bis 30.000 Euro, das Gesamtvolumen für 90 Plätze bis 2013 somit bis zu 2,7 Mio. Euro (ohne Grundstückserwerb und mögliche Preissteigerungen).

 

Die jährlichen Vollkosten für den Betrieb einer Krippengruppe mit 15 Plätzen betragen ca. 120.000,00 €. Der Zuschussbedarf beträgt ca. 80.800,00 €.

 

In Vertretung

 

 

 

Arne Schneider

Beschlussvorschlag:

 

Zur Sicherstellung eines bedarfsgerechten Platzangebotes und die Gewährleistung des Rechtsanspruches für alle Kinder ab vollendetem ersten Lebensjahr ab dem 01.08.2013 wird die Verwaltung beauftragt, anliegend dargestellte Ausbauplanung zur Schaffung weiterer Krippen‑ und Tagespflegeplätze bis 2013 umzusetzen.

 

Über die Bereitstellung der zur Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen benötigten Finanzmittel ist jeweils im Rahmen der Haushaltsplanberatungen zu entscheiden.