- Umstellung auf Eigenreinigung
Sachverhalt:
Mit
dieser Beschlussdrucksache werden die Themen folgender Anträge
a.) Antrag der CDU und FDP
im Rat
(Dr.-Nr. 2018/225/2 „Qualitätsverbesserung/Fremdreinigung“)
b.) Antrag der Gruppe im
Rat der Stadt Laatzen SPD-Grüne-Linke-Faull-Scheibe
(Dr.-Nr. 2018/241/1 „Umstellung auf Eigenreinigung“)
c.) Beschlussdrucksache der
Verwaltung
(Dr.-Nr. 2018/293 „Reinigung in allen städtischen Liegenschaften“)
behandelt.
In
der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Vermögen am 19.11.2018 wurden
die vorbenannten Anträge behandelt. Die Dr.-Nr. 2018/225/2 und 2018/293 wurden
mit Mehrheitsbeschluss abgelehnt. Die Dr.-Nr. 2018/241/1 wurde in der hier
wiedergegebenen Fassung modifiziert mit Mehrheitsbeschluss angenommen.
Eine
entsprechende Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Laatzen vorausgesetzt,
bedeutet, dass zum 01.07.2020 die Unterhaltsreinigung aller Liegenschaften in
städtischer Trägerschaft auf Eigenreinigung umzustellen ist.
Die Umstellung von
Fremd- auf Eigenreinigung führt zu voraussichtlichen Personalmehraufwendungen
zwischen 2,097 Millionen € (Variante 1) und 2,721 Millionen € (Variante 2) im
Jahr 2020 ff sowie Sachkostenveranschlagungen im Investiven- und Ergebnishaushalt
2020 in Höhe von rd. 507.100€ (67.900€ in 2019) Diese Sachkosten ergeben sich
insbesondere durch die Anschaffung von Reinigungsmaschinen, Waschmaschinen und
Trocknern, sowie Erstausstattung der Reinigungskräfte.
Hierfür ist eine
Verpflichtungsermächtigung in 2019 für 2020 vorzunehmen.
Dem stehen
Einsparungen im Ergebnishaushalt in Höhe von rd. 1.142.500€ ab 2021 (in 2020 ~
566.400 €) gegenüber.
Grundlage der
Berechnungen für die Variante 1 sind die aktuellen Reinigungspläne der
beauftragten Unternehmen. Hiernach ergibt sich, ausgehend von einer
20-Std.-Woche und einer durchschnittlichen Krankheitsquote zwischen 11 bis 15%,
ein Personalbedarf von 74 zusätzlichen Reinigungskräften, 12 Springkräften zur
Abwesenheitsvertretung, 6 vollzeitbeschäftigten Objektleitungen zzgl. einer
weiteren Teamleitung.
Die Variante 2
beinhaltet einen um 30 % höheren Personalansatz (Referenzwerte für Reinigung,
mögliche Spannweite gemäß KGST) bei den Reinigungskräften, um eine dauerhafte
Verbesserung der Reinigungsqualität durch eine Verringerung der individuellen
Leistungswerte bei gleichzeitiger Erhöhung der Reinigungsintervalle
sicherzustellen (Drucksachen-Nr.: 293/2018). Insofern erhöht sich die
Beschäftigtenzahl bei gleicher Wochenarbeitszeit auf 96 zusätzliche
Reinigungskräfte.
Weiterhin sind in
den beiden Versionen unterschiedliche Eingruppierungsvarianten zu Grunde
gelegt. Für die Reinigung kommen sowohl die Entgeltgruppe 1 als auch die
Entgeltgruppe 2 in Betracht. Bei einer unterschiedlichen Eingruppierung ist
genau zu unterscheiden, welche konkreten Aufgaben den Reinigungskräften
übertragen werden.
EG 1: Einfachste Tätigkeiten, die nur eine sehr kurze Einweisung oder
Anlernphase
erfordern
EG 2: Einfache Tätigkeiten, die eine mehrtägige fachliche Einarbeitung
erfordern
Die Abgrenzung ist
sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer organisatorisch und zeitlich
aufwändig, die vorhandene Rechtsprechung fordert eine klare Beschreibung des
jeweiligen Arbeitsbereichs hinsichtlich Art und Weise der zu reinigenden
Flächen in Bezug auf die Anforderungen der unterschiedlichen Räumlichkeiten
(Schule, Kita, Büro, etc.).
Um eine
Flexibilität der Einsatzmöglichkeiten und den internen Betriebsfrieden
sicherzustellen, wird ein Rotationsprinzip bei gleicher Eingruppierung
(Variante 2) bevorzugt.
Je nach Eingruppierung
und Festlegung der individuellen Leistungswerte ergibt sich insgesamt ein
Personalaufwand von ca. 2,1 bis ca. 2,7 Mio. € jährlich ab 2021. Diese wachsen
über die Jahre wie folgt an:
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2019 |
2020 |
2021 |
Variante 1 |
189.000 |
1.333.000 |
2.097.000 |
Variante 2 |
189.000 |
1.680.000 |
2.722.000 |
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ab 06/2019 TL + 6 OL |
ab 01/2020 SB Personal ab 06/2020
Reinigungskräfte |
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Es empfiehlt sich,
das Reinigungspersonal zunächst für 2 Jahre sachgrundlos befristet einzustellen.
Sowohl die
erforderlichen Stellenplanveränderungen als auch die Haushaltmittel für die
Umstellung sind in den zu beschließenden Haushaltsplan 2019 und die
Finanzplanung mit aufgenommen worden.
Es wird darauf
hingewiesen, dass in den vorgenannten Kostenberechnungen keine Raumkosten für
Personal-/Umkleideräume enthalten sind und diese auch noch nicht in den
Liegenschaften verortet sind. Eine Prüfung der erforderlichen Raumressourcen wird
nach Beschlussfassung in 2019 durchgeführt.
Es wird empfohlen,
den zum 30.06.2019 auslaufenden Reinigungsvertrag für 2 bis 3 Jahre
auszuschreiben. Es besteht ein hohes Risiko, für den kurzen Zeitraum von einem
Jahr keinen Anbieter zu finden. Ebenfalls wird die Rekrutierung geeigneten
Personals in der Größenordnung zu einem Problem, so dass auch vor diesem
Hintergrund eine terminliche Entzerrung empfohlen wird.
Jürgen Köhne
Beschlussvorschlag:
Auf
Grundlage der Ausführungen, Ausarbeitungen sowie mündlichen Stellungnahmen zu
den Anträgen schlägt der Ausschuss für Wirtschaft und Vermögen dem Rat der
Stadt Laatzen folgende Beschlussempfehlung vor:
1. Die Reinigung der Gebäude in städtischer
Trägerschaft wird ab 01.07.2020 durch städtische Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter durchgeführt.
2. Die Umstellung auf Eigenreinigung erfolgt nach
Ende der jetzt laufenden Dienstleistungsverträge.
3. Die Leistung, zu der der laufende Vertrag am
30.06.2019 ausläuft, wird für ein Jahr erneut ausgeschrieben.
4. Die Leistungswerte für die Reinigung sind an
den tatsächlichen Bedarf anzu-passen. Die Verwaltung legt hierzu zeitnah einen
Vorschlag vor.