Betreff
Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019
- Umstellung auf Eigenreinigung
Vorlage
2018/240/45
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

 

Mit dieser Beschlussdrucksache werden die Themen folgender Anträge

 

a.)  Antrag der CDU und FDP im Rat
(Dr.-Nr. 2018/225/2 „Qualitätsverbesserung/Fremdreinigung“)

b.)  Antrag der Gruppe im Rat der Stadt Laatzen SPD-Grüne-Linke-Faull-Scheibe
(Dr.-Nr. 2018/241/1 „Umstellung auf Eigenreinigung“)

c.)   Beschlussdrucksache der Verwaltung
(Dr.-Nr. 2018/293 „Reinigung in allen städtischen Liegenschaften“)

 

behandelt.

 

In der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Vermögen am 19.11.2018 wurden die vorbenannten Anträge behandelt. Die Dr.-Nr. 2018/225/2 und 2018/293 wurden mit Mehrheitsbeschluss abgelehnt. Die Dr.-Nr. 2018/241/1 wurde in der hier wiedergegebenen Fassung modifiziert mit Mehrheitsbeschluss angenommen.

 

Eine entsprechende Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Laatzen vorausgesetzt, bedeutet, dass zum 01.07.2020 die Unterhaltsreinigung aller Liegenschaften in städtischer Trägerschaft auf Eigenreinigung umzustellen ist.

 

Die Umstellung von Fremd- auf Eigenreinigung führt zu voraussichtlichen Personalmehraufwendungen zwischen 2,097 Millionen € (Variante 1) und 2,721 Millionen € (Variante 2) im Jahr 2020 ff sowie Sachkostenveranschlagungen im Investiven- und Ergebnishaushalt 2020 in Höhe von rd. 507.100€ (67.900€ in 2019) Diese Sachkosten ergeben sich insbesondere durch die Anschaffung von Reinigungsmaschinen, Waschmaschinen und Trocknern, sowie Erstausstattung der Reinigungskräfte.

 

Hierfür ist eine Verpflichtungsermächtigung in 2019 für 2020 vorzunehmen.

 

Dem stehen Einsparungen im Ergebnishaushalt in Höhe von rd. 1.142.500€ ab 2021 (in 2020 ~ 566.400 €) gegenüber.

 

Grundlage der Berechnungen für die Variante 1 sind die aktuellen Reinigungspläne der beauftragten Unternehmen. Hiernach ergibt sich, ausgehend von einer 20-Std.-Woche und einer durchschnittlichen Krankheitsquote zwischen 11 bis 15%, ein Personalbedarf von 74 zusätzlichen Reinigungskräften, 12 Springkräften zur Abwesenheitsvertretung, 6 vollzeitbeschäftigten Objektleitungen zzgl. einer weiteren Teamleitung.

 

Die Variante 2 beinhaltet einen um 30 % höheren Personalansatz (Referenzwerte für Reinigung, mögliche Spannweite gemäß KGST) bei den Reinigungskräften, um eine dauerhafte Verbesserung der Reinigungsqualität durch eine Verringerung der individuellen Leistungswerte bei gleichzeitiger Erhöhung der Reinigungsintervalle sicherzustellen (Drucksachen-Nr.: 293/2018). Insofern erhöht sich die Beschäftigten­zahl bei gleicher Wochenarbeitszeit auf 96 zusätzliche Reinigungskräfte.

 

Weiterhin sind in den beiden Versionen unterschiedliche Eingruppierungsvarianten zu Grunde gelegt. Für die Reinigung kommen sowohl die Entgeltgruppe 1 als auch die Entgeltgruppe 2 in Betracht. Bei einer unterschiedlichen Eingruppierung ist genau zu unterscheiden, welche konkreten Aufgaben den Reinigungskräften übertragen werden.

 

EG 1: Einfachste Tätigkeiten, die nur eine sehr kurze Einweisung oder Anlernphase

            erfordern

EG 2: Einfache Tätigkeiten, die eine mehrtägige fachliche Einarbeitung erfordern

 

Die Abgrenzung ist sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer organisatorisch und zeitlich aufwändig, die vorhandene Rechtsprechung fordert eine klare Beschreibung des jeweiligen Arbeitsbereichs hinsichtlich Art und Weise der zu reinigenden Flächen in Bezug auf die Anforderungen der unterschiedlichen Räumlichkeiten (Schule, Kita, Büro, etc.).


 

Um eine Flexibilität der Einsatzmöglichkeiten und den internen Betriebsfrieden sicherzustellen, wird ein Rotationsprinzip bei gleicher Eingruppierung (Variante 2) bevorzugt.

 

Je nach Eingruppierung und Festlegung der individuellen Leistungswerte ergibt sich insgesamt ein Personalaufwand von ca. 2,1 bis ca. 2,7 Mio. € jährlich ab 2021. Diese wachsen über die Jahre wie folgt an:

 

 

2019

2020

2021

Variante 1

189.000

1.333.000

2.097.000

Variante 2

189.000

1.680.000

2.722.000

 

 

 

 

 

ab 06/2019

TL + 6 OL

ab 01/2020 SB Personal

ab 06/2020 Reinigungskräfte

 

 

Es empfiehlt sich, das Reinigungspersonal zunächst für 2 Jahre sachgrundlos befristet einzustellen.

 

Sowohl die erforderlichen Stellenplanveränderungen als auch die Haushaltmittel für die Umstellung sind in den zu beschließenden Haushaltsplan 2019 und die Finanzplanung mit aufgenommen worden.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass in den vorgenannten Kostenberechnungen keine Raumkosten für Personal-/Umkleideräume enthalten sind und diese auch noch nicht in den Liegenschaften verortet sind. Eine Prüfung der erforderlichen Raum­ressourcen wird nach Beschlussfassung in 2019 durchgeführt.

 

Es wird empfohlen, den zum 30.06.2019 auslaufenden Reinigungsvertrag für 2 bis 3 Jahre auszuschreiben. Es besteht ein hohes Risiko, für den kurzen Zeitraum von einem Jahr keinen Anbieter zu finden. Ebenfalls wird die Rekrutierung geeigneten Personals in der Größenordnung zu einem Problem, so dass auch vor diesem Hintergrund eine terminliche Entzerrung empfohlen wird.

 

 

 

 

 

Jürgen Köhne

Beschlussvorschlag:

 

Auf Grundlage der Ausführungen, Ausarbeitungen sowie mündlichen Stellung­nahmen zu den Anträgen schlägt der Ausschuss für Wirtschaft und Vermögen dem Rat der Stadt Laatzen folgende Beschlussempfehlung vor:

 

1. Die Reinigung der Gebäude in städtischer Trägerschaft wird ab 01.07.2020 durch städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durchgeführt.

2. Die Umstellung auf Eigenreinigung erfolgt nach Ende der jetzt laufenden Dienstleistungsverträge.

3. Die Leistung, zu der der laufende Vertrag am 30.06.2019 ausläuft, wird für ein Jahr erneut ausgeschrieben.

4. Die Leistungswerte für die Reinigung sind an den tatsächlichen Bedarf anzu-passen. Die Verwaltung legt hierzu zeitnah einen Vorschlag vor.