Betreff
Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019
- Verkehrsüberwachung in Laatzen
- Antrag der CDU/FDP-Gruppe im Rat
- Stellungnahme der Verwaltung
Vorlage
2018/240/18
Art
Mitteilung
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Im Jahr 2018 wurden 3 neue Geschwindigkeitsanzeigen (sog. „Smileys“) für einen Betrag von insgesamt ca. 9.500,00 € sowie ein Verkehrszählgerät (Seitenradar) ohne Geschwindigkeitsanzeige (für ca. 2.200,00 €) angeschafft. Diese sind seit einigen Wochen an wechselnden Standorten regelmäßig in Betrieb.

 

Nach den vom Ministerium für Inneres und Sport erlassenen Richtlinien für die Überwachung des fließenden Straßenverkehrs durch Straßenverkehrsbehörden vom 25.11.1994, zuletzt geändert am 28.10.2010, soll die Verkehrsüberwachung zur Verkehrsunfallprävention durch die Polizei und die Straßenverkehrsbehörden erfolgen. Hierzu soll die Verkehrsüberwachung zur Einhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkungen in sensiblen Bereichen (u.a. zur Schulwegsicherung oder vor Altenheimen) durchgeführt werden. Der Schulweg wird insbesondere in den Wintermonaten meist im Dunkeln oder in der Dämmerung zurückgelegt, so dass eine Schulwegsicherung in den Morgenstunden nicht möglich ist.

 

Zur Verkehrsüberwachung und Ahndung von Verkehrsverstößen ist seit mehreren Jahren eine mobile Kamera im Einsatz. Diese ist jedoch für Messungen in der Dunkelheit, in der Dämmerung bzw. tagsüber bei diffusen Lichtverhältnissen nicht geeignet. Um auch bei diesen Lichtverhältnissen Geschwindigkeitsmessungen durchführen zu können, ist die Anschaffung einer Blitzereinheit erforderlich.

 

Geschwindigkeitsüberwachung dient nicht der Einnahmeerzielung, sondern wird zur Verkehrserziehung und –sicherung durchgeführt. Die Erfahrung hat jedoch gezeigt, dass eine nachhaltige Änderung der Gewohnheiten am ehesten „über den Geldbeutel“ bzw. über Sanktionen wie Fahrverbote eintritt. Eine Geschwindigkeitsanzeige zeigt häufig keine nachhaltige Wirkung.

 

Die Auswertung der Daten der Geschwindigkeitsanzeige zeigt, dass eine Verringerung der Geschwindigkeit auf Grund der Geschwindigkeitsanzeige im Laufe mehrerer Tage nicht erfolgt. Die Geschwindigkeitsanzeigen werden nach den bisherigen Erfahrungen von den Fahrerinnen und Fahrern zwar als „Hinweis“ beachtet, zu einer regelmäßigen und anhaltenden Verringerung der Geschwindigkeit trägt dies jedoch nicht bei.

 

Die Beschaffung von weiteren Geschwindigkeitsanzeigen wird daher nicht als sinnvoll angesehen.

 

An der Beschaffung der Blitzereinheit für die mobile Geschwindigkeitsmessanlage sollte festgehalten werden.

 

 

Im Auftrag

 

 

Axel Grüning