- 2018/240/1
- 2018/240/10
- 2018/240/11
- 2018/240/12
- 2018/240/13
- 2018/240/14
- 2018/240/15
- 2018/240/16
- 2018/240/17
- 2018/240/18
- 2018/240/19
- 2018/240/2
- 2018/240/20
- 2018/240/21
- 2018/240/23
- 2018/240/24
- 2018/240/25
- 2018/240/27
- 2018/240/28
- 2018/240/3
- 2018/240/30
- 2018/240/32
- 2018/240/34
- 2018/240/35
- 2018/240/36
- 2018/240/37
- 2018/240/38
- 2018/240/39
- 2018/240/41
- 2018/240/42
- 2018/240/44
- 2018/240/45
- 2018/240/46
- 2018/240/52
- 2018/240/53
- 2018/240/55
- 2018/240/56
- 2018/240/6
- 2018/240/7
- 2018/240/9
Sachverhalt:
Zur Begründung wird auf den
ausführlichen Vorbericht des Haushaltsplans sowie die weiteren Anlagen zum
Haushaltsplan verwiesen.
Die Ortsräte sind bei den
Haushaltsplanberatungen rechtzeitig anzuhören. Zudem entscheiden sie über die
in § 93 NKomVG genannten Angelegenheiten.
Wie bereits im vergangenen
Jahr wurde neben dem Haushaltsplan ein sogenannter „Taschenhaushalt“ im
Flyer-Format erstellt, in dem die wichtigsten Informationen zum Haushalt 2019 komprimiert
enthalten sind.
Jürgen Köhne
Anlagen
1.
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019
2.
Haushaltsplan für 2019 mit u. a.
-
dem Ergebnishaushalt, dem Finanzhaushalt und den
Teilhaushalten,
-
der integrierten mittelfristigen Ergebnis- und
Finanzplanung,
-
der Übersicht über die Budgets, die Produktgruppen
und über den Stand der Schulden und Verpflichtungsermächtigungen,
-
dem Haushaltssicherungskonzept und –bericht,
-
dem Stellenplan,
-
dem Beteiligungsbericht,
-
dem Trägerbericht
3.
Taschenhaushalt 2019
Anlage 1 zur Drucksache 2018/240
Haushaltssatzung
der Stadt Laatzen für das Haushaltsjahr 2019
Aufgrund
des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Rat der
Stadt Laatzen in seiner Sitzung am folgende Haushaltssatzung für das
Haushaltsjahr 2019 beschlossen:
§ 1
Der
Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird
1.
im Ergebnishaushalt
mit
dem jeweiligen Gesamtbetrag
1.1 der ordentlichen
Erträge auf 104.052.400
Euro
1.2 der ordentlichen
Aufwendungen auf 114.034.400
Euro
1.3 der außerordentlichen
Erträge auf 0
Euro
1.4 der außerordentlichen
Aufwendungen auf 0
Euro
2.
im Finanzhaushalt
mit
dem jeweiligen Gesamtbetrag
2.1 der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit 99.938.200 Euro
2.2 der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit 104.814.200 Euro
2.3 der Einzahlungen für
Investitionstätigkeit 3.026.200
Euro
2.4 der Auszahlungen für
Investitionstätigkeit 21.057.200 Euro
2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit 18.031.000 Euro
2.6 der Auszahlungen für
Finanzierungstätigkeit 4.602.700 Euro
festgesetzt.
Nachrichtlich:
- Gesamtbetrag der Einzahlungen des
Finanzhaushaltes 120.995.400 Euro
- Gesamtbetrag
der Auszahlungen des Finanzhaushaltes 130.474.100 Euro
§
2
Der Gesamtbetrag der
vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
(Kreditermächtigung) wird auf 18.031.000 Euro festgesetzt.
§
3
Der
Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 23.995.000 Euro festgesetzt.
§
4
Der Höchstbetrag,
bis zu dem im Haushaltsjahr 2019 Liquiditätskredite
zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen,
wird auf 42.000.000 Euro festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das
Haushaltsjahr 2019 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) 600 v.
H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 600
v. H.
2. Gewerbesteuer 480
v. H.
§
6
Im Rahmen der
Jahresabschlussarbeiten sind Buchungen von über- und außerplanmäßigen
Aufwendungen zur Bildung von Rückstellungen zugelassen. Dabei muss die Deckung
gewährleistet sein.
Laatzen, den
Jürgen Köhne
Bürgermeister
Beschlussvorschlag:
Die
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 (Anlage 1) wird erlassen.
Die Gesamtbeträge der Erträge und
Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen werden entsprechend des
Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2019 festgesetzt.
Die Ortsräte wurden gemäß § 93 Abs. 2 Satz 3 NKomVG rechtzeitig zur Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 (Anlage 1) angehört.
Die Ortsräte beschließen den
Haushaltsplan (Anlage 2) bezüglich der in § 93 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und 2 NKomVG
aufgeführten Angelegenheiten.
Das im Haushaltsplan enthaltene
Investitionsprogramm für den Planungszeitraum
bis 2022 wird festgesetzt.
Die Wertgrenze für die Einzelausweisung von
Investitionen im Teilfinanzhaushalt nach § 4 Abs. 6 S. 1 Niedersächsische Kommunalhaushalts-
und -kassenverordnung (KomHKVO) wird für die Stadt Laatzen auf 10.000 Euro
festgelegt.
Das Haushaltssicherungskonzept wird mit den aufgeführten Sicherungsmaßnahmen beschlossen.
Die Wertgrenzen, ab der eine Investition im Sinne von § 12 Abs. 1 KomHKVO als erheblich anzusehen ist und somit ein Wirtschaftlichkeitsvergleich zu erfolgen hat, wird wie folgt festgelegt:
· bei Hoch- und Tiefbaumaßnahmen 100.000 Euro
· bei allen übrigen unbeweglichen Vermögensgegenständen 50.000 Euro
· bei beweglichen Vermögensgegenständen 10.000 Euro
Dem Stellenplan wird zugestimmt.