Betreff
Anfrage zum Baugebiet Sehlwiese C
- Anfrage der Gruppe SPD-Grüne-Linke-Faull-Scheibe im Rat der Stadt Laatzen
- Stellungnahme der Verwaltung
Vorlage
2018/180/1
Art
Mitteilung
Referenzvorlage

Das Baugebiet Sehlwiese C ist von langfristiger strategischer Bedeutung für die Stadt Laatzen. Der letzte städtebauliche Entwurf ist aus dem Jahr 2007 und teilt die Entwicklung in bis zu 7 Bauabschnitte ein. Aufgrund der Unsicherheiten bezüglich der Hochwassersituation konnte zwischen 2013 und August 2017 nicht weiter geplant werden, da unklar war, ob der Bereich innerhalb des Überschwemmungsgebietes liegt oder nicht. Einzig der 1. Bauabschnitt (Spindelweg) konnte von der Niedersächsischen Landgesellschaft (NLG) entwickelt werden.

 

Mit den Vorlagen 2016/185 in 2016 und der Aktualisierung 2016/185/1, die am 20.10.2017 in einer nichtöffentlichen Sitzung des Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz, Feuerschutz ausführlich diskutiert wurde, wurde auch auf die aktuelle Entwicklung im Bereich Sehlwiese C eingegangen. Dabei wurde dargestellt, dass der alte städtebauliche Entwurf nicht mehr dem deutlich gestiegenen Bedarf an Wohnraum gerecht wird und eine moderate Verdichtung mit niedrigem (2,5 bis 3 geschossigem Geschosswohnungsbau) eine sinnvollere Entwicklung darstellen könnte.

 

Die vom Land Niedersachsen im August 2017 veröffentlichen Karten zum Hochwasser sollen nach den Sommerferien 2018 von der Region Hannover als Satzung beschlossen werden. Erst dann sind die neuen Überschwemmungsgrenzen rechtskräftigt. Da die NLG als Erschließungsträger aber Rechtssicherheit wünscht, hat es bisher nur erste Vorgespräche zur weiteren Entwicklung gegeben. Insofern liegen auch noch keine neueren Planungen als die aus 2007 vor.

 

Die NLG, die ja bereits den ersten Bauabschnitt entwickelt hat, ist gern bereit, sich mit in den nächsten Monaten noch zu entwickelnden Plänen erneut den politischen Gremien zu präsentieren. Bei diesen Plänen sollte auch die hohe Anzahl der Bauabschnitt überdacht werden, da sich der Immobilienmarkt zwischen 2007 und heute stark verändert hat. Auch soll versucht werden, den Wunsch des Rates nach sozialem Wohnungsbau (Beschluss vom 14.12.2017, Antrag 2017/349) bei einer Aktualisierung des städtebaulichen Entwurfs zu berücksichtigen. Dies deckt sich mit den grundsätzlichen Vorstellungen nach einer moderaten Verdichtung des Konzepts durch niedrigen Geschosswohnungsbau. In diesem Zusammenhang muss auch über die Erschließung des Neubaugebiets über die Franz-Carl-Achard Straße und die Ritterstraße neu nachgedacht werden. Ein solches aktualisiertes Gesamtkonzept, auch in Varianten, wird nach Erstellung den politischen Gremien vorgelegt, bevor überhaupt das Bauleitplanverfahren für den nächsten Bauabschnitt eingeleitet wird.

 

Für die Verlängerung des Lärmschutzwalls stehen im Haushalt 2018 der Stadt Laatzen Mittel für den Grunderwerb zur Verfügung. Da dies aber in Abstimmung mit dem zu aktualisierenden städtebaulichen Entwurf der NLG erfolgen sollte, werden die Mittel aller Wahrscheinlichkeit nach noch nicht in 2018 verwendet, sondern auf 2019 übertragen. Vorbereitende Arbeiten, z.B. eine Überprüfung ob beim Betriebshof vorhandenes Bodenmaterial zur Errichtung des Lärmschutzwalles geeignet ist, erfolgen aber bereits parallel.

Im Auftrag

 

Axel Grüning