Betreff
Bushaltestelle „Vor dem Laagberg“
- Ergebnis der Ortsbesichtigung
Vorlage
2018/006/2
Aktenzeichen
66 Wen
Art
Mitteilung
Referenzvorlage

In der Sitzung am 05.02.2018 wurde die Verwaltung gebeten, einen Ortstermin zur Standortentscheidung mit Vertretern der Polizei, ÜSTRA und Region Hannover durchzuführen.

 

Die Ortsbegehung hat am 25.04.18 stattgefunden.

An dem Termin haben teilgenommen:

Vertreterinnen und Vertreter des Ortsrates

Region Hannover    Frau Thurow

ÜSTRA                      Frau Stock, Herr Fischer, Herr Görlich

Polizei                                    Herr Hartmann, Herr Schütte

Stadt Laatzen           Herr Grüning, Herr Pagels

Team Ordnung         Frau Rogge

Team Tiefbau           Frau Gnad Herr Wenig

 

Von Seiten des Ortsrates wurde dargelegt, warum der Standort der nördlichen Haltstelle vor dem Sportplatzgrundstück favorisiert wird:

1.    Die Aufstellfläche vor dem Grundstück Nr. 37 wäre zu schmal. Kinder, die dort warten, könnten sich auf die Straße schubsen.

2.    Den Menschen, die im Haus Nr. 37 wohnen, könne der Lärm von den Wartenden nicht zugemutet werden.

3.    Wenn die Haltestelle vor dem Haus Nr. 37 wäre, bestünde die Gefahr, dass motorisierte Verkehrsteilnehmer den Bus überholen wollten und so eine Gefahr entstehen könnte.

4.    Der Bus in Fahrtrichtung Westen hält vor der Lichtsignalanlage (LSA), die der Fahrer auf Rot schalten kann. So können die Kinder vor dem Bus die Straße queren, da die anderen PKW und LKW hinter dem Bus halten. Der Gegenverkehr hätte in dem Augenblick ebenfalls Rot.

5.    Die Aufstellfläche wäre größer.

6.    Es wird ein erhöhtes Müllaufkommen befürchtet.

 

 

 

 

 

Die Polizei gab dazu folgende Stellungnahme: 

-       Wenn die Haltestelle hinter der LSA, vor dem Haus Nr. 37 liegt, können die Kinder aus dem Wohngebiet „Vor dem Laagberg“ diese nutzen, sonst queren sie die Straße hinter dem Bus ohne LSA.

-       Eine LSA hinter der Bushaltestelle ist die sicherste Variante.

 

ÜSTRA und Region äußerten sich wie folgt:

1.    Die Haltestellen müssen 18 m lang und barrierefrei sein. Dies ist vor dem Haus Nr.37 problemlos zu erreichen. Ebenso ist hier, wie an anderer Stelle eine ausreichende Tiefe des Wartebereiches realisierbar.

2.    Ein LSA-gesicherter Überweg hinter dem Bus wird aus Sicherheitsgründen bevorzugt.

3.    Eine Rotschaltung der LSA durch den Bus während der Haltedauer ist möglich.

4.    Die Bushaltestellen sollen möglichst gegenüber angeordnet werden.

5.    Bei einem Halt des Busses vor der LSA werden Fahrgäste aller Erfahrung nach die ungesicherte Querung hinter dem Bus unmittelbar in das Wohngebiet wählen.

 

Hinsichtlich der Erstellung einer Haltstelle vor dem Sportplatzgelände gaben Verwaltung und Region noch folgende Hinweise:

1.    Für die Errichtung der Haltstelle müsste die Linde gefällt werden, die unter die städtische Baumschutzsatzung fällt. In der Dr.-Nr. 2017/285/34, die im Rahmen der Beratung der Haushaltssatzung dem Verwaltungsausschuss und dem Rat zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt wurde, ist die Sach- und Rechtslage umfassend dargestellt worden. Danach liegen keine Aus-nahmetatbestände für eine Beseitigung des Baumes vor.

2.    Die Erd- und Pflasterarbeiten für die Errichtung einer Haltestelle würden nicht ohne die Beschädigung des Wurzelwerkes des Baumes möglich sein. Eine großflächige Aussparung des Pflasters rund um den Baum würde den Haltestellenbereich sehr verkleinern und nicht mehr dem barrierefreien Ausbau entsprechen.

3.    Der Entwässerungsgraben müsste verrohrt werden.

4.    Durch die Verlagerung der Haltestelle nach Osten würde die Haltestelle einen Außerortscharakter erhalten und die Nutzer der Haltstelle wären gefühlt gefährdeter, als wenn die Haltestelle vor dem Haus Nr. 37 entstehen würde.

 

Zum Abschluss des Termin wurde die Verwaltung von den Vertreterinnen und Vertretern des Ortsrates gebeten, zu prüfen, ob vor dem Rückhaltebecken auf der Südseite eine große Bushaltstelle, die wie in Wirringen beide Richtungen bedient,  gebaut werden könnte.   

 

Die Verwaltung hat die Haltestelle in Wirringen besichtigt. Die Haltestelle hat mit Ein- und Ausfahrt eine Länge von 66 m. Die Breite der Haltestelle mit Fahrspur beträgt 10,25 m.

 

Mit diesen Maßen ist der Platz vor dem Rückhaltebecken auf Umsetzbarkeit geprüft worden (siehe Anlage):

Von der Einfahrt zur Bushaltstelle bis zum Kleingartengelände sind es 52 m. Hier fehlen noch mindestens 14 m zzgl. der Einschwenkfläche für den Geh- und Radweg, der um die Haltestelle herumgelegt werden müsste. Für eine notwendige Erweiterung nach Westen wird die Fläche von mindestens einer Gartenparzelle benötigt. In der Breite wird analog zu Wirringen, eine Aufstellfläche von 3,25 m angenommen. Zusätzlich werden 3,50 m – 4,00 m für die Busspur und mindestens 2,50 m für den Geh- und Radweg benötigt. Dafür müsste der vorhandene Zaun um ca. 2,0 m versetzt und die Bepflanzung am Rückhaltebecken entfernt werden.

 

Bezüglich des Einfahrtbereiches, der gleichzeitig die Einfahrt zum Wohngebiet und die Einfahrt zum EDEKA Markt darstellt, gibt es erhebliche Bedenken. Hier gibt es für den Bus keine ungefährdete Einfahrtmöglichkeit.

 

Im Auftrag

 

 

   

Axel Grüning

 

Anlage