- Ergebnis der Ortsbesichtigung
Die Ortsbegehung hat am 25.04.18
stattgefunden.
An dem Termin haben teilgenommen:
Vertreterinnen und Vertreter des Ortsrates
Region Hannover Frau Thurow
ÜSTRA Frau
Stock, Herr Fischer, Herr Görlich
Polizei Herr
Hartmann, Herr Schütte
Stadt Laatzen Herr Grüning, Herr Pagels
Team Ordnung Frau
Rogge
Team Tiefbau Frau
Gnad Herr Wenig
Von Seiten des Ortsrates wurde dargelegt,
warum der Standort der nördlichen Haltstelle vor dem Sportplatzgrundstück
favorisiert wird:
1. Die Aufstellfläche vor dem Grundstück Nr. 37
wäre zu schmal. Kinder, die dort warten, könnten sich auf die Straße schubsen.
2. Den Menschen, die im Haus Nr. 37 wohnen,
könne der Lärm von den Wartenden nicht zugemutet werden.
3. Wenn die Haltestelle vor dem Haus Nr. 37
wäre, bestünde die Gefahr, dass motorisierte Verkehrsteilnehmer den Bus
überholen wollten und so eine Gefahr entstehen könnte.
4. Der Bus in Fahrtrichtung Westen hält vor der
Lichtsignalanlage (LSA), die der Fahrer auf Rot schalten kann. So können die
Kinder vor dem Bus die Straße queren, da die anderen PKW und LKW hinter dem Bus
halten. Der Gegenverkehr hätte in dem Augenblick ebenfalls Rot.
5. Die Aufstellfläche wäre größer.
6. Es wird ein erhöhtes Müllaufkommen
befürchtet.
Die Polizei gab dazu folgende
Stellungnahme:
- Wenn die Haltestelle hinter der LSA, vor dem
Haus Nr. 37 liegt, können die Kinder aus dem Wohngebiet „Vor dem Laagberg“
diese nutzen, sonst queren sie die Straße hinter dem Bus ohne LSA.
- Eine LSA hinter der Bushaltestelle ist die
sicherste Variante.
ÜSTRA und Region äußerten sich wie folgt:
1. Die Haltestellen müssen 18 m lang und
barrierefrei sein. Dies ist vor dem Haus Nr.37 problemlos zu erreichen. Ebenso
ist hier, wie an anderer Stelle eine ausreichende Tiefe des Wartebereiches
realisierbar.
2. Ein LSA-gesicherter Überweg hinter dem Bus
wird aus Sicherheitsgründen bevorzugt.
3. Eine Rotschaltung der LSA durch den Bus
während der Haltedauer ist möglich.
4. Die Bushaltestellen sollen möglichst
gegenüber angeordnet werden.
5. Bei einem Halt des Busses vor der LSA werden
Fahrgäste aller Erfahrung nach die ungesicherte Querung hinter dem Bus
unmittelbar in das Wohngebiet wählen.
Hinsichtlich der Erstellung einer Haltstelle
vor dem Sportplatzgelände gaben Verwaltung und Region noch folgende Hinweise:
1. Für die Errichtung der Haltstelle müsste die
Linde gefällt werden, die unter die städtische Baumschutzsatzung fällt. In der
Dr.-Nr. 2017/285/34, die im Rahmen der Beratung der Haushaltssatzung dem
Verwaltungsausschuss und dem Rat zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt
wurde, ist die Sach- und Rechtslage umfassend dargestellt worden. Danach liegen
keine Aus-nahmetatbestände für eine Beseitigung des Baumes vor.
2. Die Erd- und Pflasterarbeiten für die
Errichtung einer Haltestelle würden nicht ohne die Beschädigung des
Wurzelwerkes des Baumes möglich sein. Eine großflächige Aussparung des
Pflasters rund um den Baum würde den Haltestellenbereich sehr verkleinern und
nicht mehr dem barrierefreien Ausbau entsprechen.
3. Der Entwässerungsgraben müsste verrohrt
werden.
4. Durch die Verlagerung der Haltestelle nach
Osten würde die Haltestelle einen Außerortscharakter erhalten und die Nutzer
der Haltstelle wären gefühlt gefährdeter, als wenn die Haltestelle vor dem Haus
Nr. 37 entstehen würde.
Zum Abschluss des Termin wurde die
Verwaltung von den Vertreterinnen und Vertretern des Ortsrates gebeten, zu
prüfen, ob vor dem Rückhaltebecken auf der Südseite eine große Bushaltstelle,
die wie in Wirringen beide Richtungen bedient,
gebaut werden könnte.
Die Verwaltung hat die Haltestelle in
Wirringen besichtigt. Die Haltestelle hat mit Ein- und Ausfahrt eine Länge von
66 m. Die Breite der Haltestelle mit Fahrspur beträgt 10,25 m.
Mit diesen Maßen ist der Platz vor dem
Rückhaltebecken auf Umsetzbarkeit geprüft worden (siehe Anlage):
Von der Einfahrt zur Bushaltstelle bis zum
Kleingartengelände sind es 52 m. Hier fehlen noch mindestens 14 m zzgl. der
Einschwenkfläche für den Geh- und Radweg, der um die Haltestelle herumgelegt
werden müsste. Für eine notwendige Erweiterung nach Westen wird die Fläche von
mindestens einer Gartenparzelle benötigt. In der Breite wird analog zu
Wirringen, eine Aufstellfläche von 3,25 m angenommen. Zusätzlich werden 3,50 m
– 4,00 m für die Busspur und mindestens 2,50 m für den Geh- und Radweg
benötigt. Dafür müsste der vorhandene Zaun um ca. 2,0 m versetzt und die
Bepflanzung am Rückhaltebecken entfernt werden.
Bezüglich des Einfahrtbereiches, der
gleichzeitig die Einfahrt zum Wohngebiet und die Einfahrt zum EDEKA Markt
darstellt, gibt es erhebliche Bedenken. Hier gibt es für den Bus keine
ungefährdete Einfahrtmöglichkeit.
Im Auftrag
Axel Grüning
Anlage