- Anzeige gemäß § 152 NKomVG -
- Gesellschaftsverträge und Wirtschaftlichkeitsvergleich -
Sachverhalt:
Die Region Hannover – Kommunalaufsicht - hat in dem der Vorlage 2016/078/6 beigefügten Schreiben ihre erheblichen Bedenken bezüglich des Beschlusses zur Gründung einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft (KWG) mitgeteilt.
Die Kommunalaufsicht hat darauf hingewiesen,
dass die o. a. Anzeige nicht vollständig ist und die sechs-wöchige Frist für
die Bearbeitung der Anzeige somit noch nicht begonnen hat. Es wurde bemängelt,
dass für die Prüfung die Entwürfe der Gesellschaftsverträge und ein
Wirtschaftlichkeitsvergleich zwischen der Durchführung von sozialem Wohnungsbau
durch eine Gesellschaft oder die Stadt selber nicht vorgelegt wurden. Diese
Entwürfe – Änderung des Gesellschaftsvertrages der aquaLaatzium Freizeit GmbH
sowie Gesellschaftsvertrag für die KWG – sind dieser Drucksache beigefügt
(Anlage 1). Der Gesellschaftsvertrag der aquaLaatzium Freizeit-GmbH ist nur im
Paragraph 2 zu ändern. Für den Gesellschaftsvertrag der KWG wurde der Vertrag
der Netzgesellschaft zugrunde gelegt und entsprechend angepasst.
Darüber hinaus wird in der Anlage 2 der
Wirtschaftlichkeitsvergleich dargestellt. Im Ergebnis dieses Vergleichs ist
festzustellen, dass unter Berücksichtigung der getroffenen Annahmen im
laufenden Betrieb keine nennenswerten finanziellen Unterschiede zwischen beiden
Durchführungsformen bestehen. Aus bilanzieller Sicht ergeben sich nach
Einschätzung der Stadt ebenfalls keine Unterschiede. Die von der Stadt
bereitgestellten Grundstücke würden sich spätestens beim konsolidierten Gesamtabschluss
in beiden Fällen auf der Aktivseite der Bilanz niederschlagen.
Bei der Gründung einer KWG sind jedoch die
der Stadt entstehenden Zinsaufwendungen für die 1 Mio. Euro
Eigenkapitalausstattung zu berücksichtigen, die über Kredite finanziert werden
müssen.
Es besteht auch die Möglichkeit, diese Summe
je nach Kapitalbedarf in mehreren Raten auszuzahlen, um die Zinsaufwendungen zu
reduzieren. Mögliche Zinsschwankungen könnten sich dann jedoch negativ
auswirken, sobald eine Leitzinserhöhung eintritt.
Im
Auftrag
Stefan Zeilinger
Anlagen
Beschlussvorschlag:
Die der Drucksachen-Nr.: 2016/078/7 – Anlage 1 – beigefügten Gesellschaftsverträge (Änderung des Gesellschaftsvertrages der aquaLaatzium Freizeit GmbH sowie Gesellschaftsvertrag für die KWG) werden beschlossen. Der in der Anlage 2 dargestellte Wirtschaftlichkeitsvergleich zwischen der Durchführung von sozialem Wohnungsbau durch eine Gesellschaft oder die Stadt selber wird zur Kenntnis genommen.