Betreff
Netzgesellschaft Laatzen GmbH & Co. KG
- Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017
Vorlage
2018/092
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BRS Treuhand GmbH, Hannover, hat den Jahresabschluss der Netzgesellschaft Laatzen GmbH & Co. KG für das Geschäftsjahr vom 01.01. bis 31.12.2017 geprüft und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Jahresabschluss entspricht danach den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

 

Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6 b Abs. 3 EnWG, wonach für die Tätigkeiten nach § 6 b Abs. 3 EnWG getrennte Konten zu führen und Tätigkeitsabschlüsse aufzustellen sind, hat zu keinen Einwendungen geführt.

 

Die Bilanz zum 31. Dezember 2017 sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind in der Anlage dargestellt. Die Bilanzsumme ist in Höhe von 17.178.449,04 € (Vorjahr:  17.310.353,11 €) ausgewiesen. Der Jahresüberschuss beträgt wie im Vorjahr 1.046.500,00 €.

 

An der NGL hält die Stadtwerke Hannover AG eine 49 %-ige Beteiligung, die aquaLaatzium Freizeit-GmbH hält die verbleibenden 51 % der Gesellschaftsanteile.

 

Der ausgewiesene Jahresüberschuss konnte aufgrund der bestehenden Betriebspachtverträge über das Strom- und Wasserversorgungsnetz der NGL erwirtschaftet werden und entspricht den vertraglichen Vereinbarungen. Die Versorgungsnetze der NGL sind seit dem 01.01.2007 an die Stadtwerke Hannover AG zum Betrieb verpachtet worden.

 

Bei den Umsatzerlösen handelt es sich im Wesentlichen um Erträge bzw. den Pachtzins für das verpachtete Anlagevermögen. Daneben sind aufgrund der Vorgaben des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) die Konzessionsabgabe und Auflösungen von Investitionszuschüssen ausgewiesen. Der Materialaufwand berücksichtigt die an die Stadt Laatzen zu zahlende Konzessionsabgabe, die sonstigen betrieblichen Aufwendungen berücksichtigen überwiegend die Geschäftsbesorgungsentgelte. Die Ertragssteuern betreffen die Gewerbesteuer und belaufen sich für 2017 auf rd. 229.700 €. Die Höhe des Pachtzinses ist abhängig von den Aufwendungen und sonstigen Erträgen der NGL sowie der Netzentgeltentwicklung.

 

Das Team Rechnungsprüfung der Stadt Laatzen hat für ergänzende Feststellungen zu dem Prüfbericht keinen Anlass gesehen. 

 

Der Jahresüberschuss soll an die Gesellschafter entsprechend ihrer jeweiligen Einlage ausgeschüttet werden.

 

Bestandsgefährdende Risiken sind nicht erkennbar. Auch für das  Geschäftsjahr 2018 wird mit einem positiven Ergebnis in Höhe von 1.046.500,00 € gerechnet.

 

 

 

 

 

Jürgen Köhne

 

 

Anlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bürgermeister wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der aquaLaatzium Freizeit-GmbH den Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Netzgesellschaft Laatzen GmbH & Co. KG (NGL) zu ermächtigen, in der Gesellschafterversammlung den Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung zum 31.12.2017, festzustellen und die Geschäftsführung zu entlasten.