Betreff
Flächennutzungsplan der Stadt Laatzen - 78. Änderung - für den Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 12 "Versorgungsbereich Alt-Laatzen Kronsbergstraße" OT Laatzen
- Beschluss über das Ergebnis der Beteiligungsverfahren
- Feststellungsbeschluss
Vorlage
2017/221/2
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

 

Der Entwurf des Flächennutzungsplanes 78. Änderung für den Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 12 „Versorgungsbereich Alt-Laatzen Kronsbergstraße“ hat in der Zeit vom 22.12.2017 bis einschließlich 31.01.2018 gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegen. Die Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden gem. § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 15.12.2017 um Abgabe einer Stellungnahme bis spätestens 31.01.2018 gebeten.

 

Insgesamt sind 49 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange angeschrieben worden. Es gingen 10 Stellungnahmen ein mit inhaltlichen Anregungen und Hinweisen zum Entwurf des Flächennutzungsplanes 78. Änderung, sowie 13 Anschreiben, in denen keine Anregungen und Bedenken geäußert wurden. Von Seiten der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eingegangen. Die Stellungnahmen wurden ausgewertet und ein Abwägungs- und Beschlussvorschlag erarbeitet. Dieser liegt als Anlage 3 bei.

 

Die abgegebenen Stellungnahmen führen zu keiner Änderung des Entwurfes der 78. Änderung des Flächennutzungsplanes, sodass keine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange erforderlich ist. Der Entwurf des Flächennutzungsplanes 78. Änderung kann in der vorliegenden Fassung, Stand Feb. 2018 (siehe Anlage 1), die inhaltlich der Fassung der Auslegung entspricht, mit dazugehöriger Begründung, ebenfalls Stand Feb. 2018 (siehe Anlage 2) beschlossen werden (Feststellungsbeschluss).

 

Da es sich um ein „Regel“- Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes handelt,  schließt sich an den Feststellungsbeschluss der Gemeinde ein Genehmigungsverfahren an, das von der Region durchgeführt wird. Nach erfolgter Genehmigung wird der Flächennutzungsplan durch ortsübliche Bekanntmachung wirksam. Das parallel zu dieser 78. Änderung des Flächennutzungsplanes geführte Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 12 kann dann, nach erfolgtem Satzungsbeschluss und erfolgter Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes, in Kraft gesetzt werden.

 

 

Im Auftrag

 

 

 

Axel Grüning

 

Anlagen

 

Anlage 1:       Planzeichnung mit Präambel

Anlage 2:       Begründung mit Anlagen

Anlage 3:       Abwägungsergebnis aus den Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

Beschlussvorschlag:

 

a)         Dem Abwägungsergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB in der vorliegenden Fassung, Stand Feb. 2018 (siehe Anlage 3) wird zugestimmt.

 

b)        Der Flächennutzungsplan - 78. Änderung - der Stadt Laatzen für den Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 12 „Versorgungsbereich Alt-Laatzen Kronsbergstraße“, OT Laatzen (Anlage 1) und die dazugehörige Begründung werden in der vorliegenden Fassung, Stand Feb. 2018 (siehe Anlagen1 und 2) beschlossen.