- Antrag der Gruppe CDU/FDP im Rat -
- Stellungnahme der Verwaltung -
Während es sich bei
der bereits im Bau befindlichen Kindertagesstätte Ahornstraße um einen Ersatz
für den aus Gründen des schulischen Platzbedarfs aufzugebenden bisherigen
Standort des städtischen Kindergartens Im Langen Feld handelt, sind mit den
Ratsbeschlüssen zum Haushalt 2018 die Grundsatzentscheidungen für den Neubau von drei Kindertagesstätten
getroffen worden.
In der jüngeren
Vergangenheit wurde im Zusammenhang mit einer Vergabe der Trägerschaft der
Kinderbetreuungseinrichtungen auch ein Augenmerk darauf gelegt, den Eltern im
Einzugsbereich der Einrichtungen eine Wahlmöglichkeit zwischen Einrichtungen in
freier Trägerschaft und Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft zu bieten.
Diesen Grundsatz berücksichtigend, wäre es sinnvoll, die geplanten
Einrichtungen am Kiefernweg und Am Erdbeerhof im Rahmen eines
Ausschreibungsverfahrens an freie Träger zu vergeben, da es im Umfeld jeweils
bereits eine städtische Kindertagesstätte gibt. Die geplante Einrichtung an der
Würzburger Straße hingegen würde demnach in städtischer Trägerschaft zu
betreiben sein, da sich in der gleichen Straße bereits eine Kita in freier
Trägerschaft befindet.
Zu berücksichtigen
ist bei einer Entscheidung über die Vergabe der Trägerschaft auch die Tatsache,
dass mit der Erstellung der neuen Einrichtungen in Laatzen-Mitte die zeitlich
befristet genehmigten Übergangsgruppen in der Gutenbergstraße und in der Kita
Brucknerweg wieder aufgegeben werden. Das in diesen Gruppen beschäftigte Fachpersonal
ist bei der Stadt Laatzen angestellt und muss danach in einer Folgeeinrichtung
weiterbeschäftigt werden.
Die Frage, ob eine
Ausschreibung (ggf. auch europaweit) nach den Verfahrensvorgaben des Gesetzes
gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) erfolgen muss, kann nach Auswertung
mehrerer Quellen verneint werden, da der Träger der öffentlichen Jugendhilfe
mit der Vergabe der Trägerschaft für eine Betreuungseinrichtung keinen öffentlichen
Auftrag im Sinne des Wettbewerbsrechts vergibt, sondern die Tätigkeit der
freien Jugendhilfe befördert und ermöglicht. (vgl.: Meysen/Reiß/Beckmann/Schindler: Vergabe von Leistungen nach SGB VIII ‑ oder: wie frei sind die freien Träger? (SRa 2015, 56). In: https://beck‑online.beck.de). Nach
Meysen et.al. kommen die
Vergaberegeln nur zur Anwendung,“…wenn ein öffentlicher Träger mit der
Ausschreibung als Nachfrager einer entgeltlichen, d. h. von ihm zu vergütenden Leistung am Markt
auftritt, also einen Beschaffungsvertrag mit einem oder mehreren Anbietern
schließen will“ (ebd.). Im
Ergebnis empfiehlt sich daher aus Sicht der Verwaltung die Durchführung eines
transparenten Interessenbekundungsverfahrens.
Zur Entwicklung der
Trägeranteile ist anzumerken, dass diese in den zurückliegenden Jahren in der
Summe konstant geblieben, anteilig an den Gesamtausgaben aber damit
kontinuierlich gesunken sind. Lagen die Trägeranteile im Jahr 1996 (Einführung des Rechtsanspruches auf
einen Kindergartenbetreuungsplatz) noch zwischen 3,78 und 12,90 %, so weist der letzte Trägerbericht für das
Jahr 2016 noch einen
Anteil von 1,03 bis 5,53 % aus. Eine Anpassung an die steigenden
Ausgaben hat es nicht gegeben. Mit Hinweis auf die eigene finanzielle Situation
haben sich die Träger, deren Einrichtungen in den letzten Jahren baulich
erweitert wurden, an den einmaligen Investitionen beteiligt (z. B. Erwerb von Einrichtungsgegenständen), sahen
sich aber nicht in der Lage, sich mit festen Beträgen an den laufenden
Betriebskosten zu beteiligen. Die höchsten Trägeranteile werden für die vier
ältesten, sich in Trägerschaft der Kirchen befindlichen Kitas gewährt. Hier
gelten Zuschussregelungen nach Vorgaben der Landeskirche bzw. des Bistums.
Diese Regelungen gelten jedoch für neue Einrichtungen nicht mehr. Die
Betriebskosten unterscheiden sich nicht von jenen der Einrichtungen in
städtischer Trägerschaft, da alle Einrichtungen die Vorgaben des Nds. Kindertagesstättengesetzes und des Laatzener
Profils umsetzen. Auch die Tarifverträge für die Beschäftigten sind mittlerweile
im Wesentlichen dem TVÖD angeglichen.
Im Auftrag
Thomas Schrader