Betreff
Vergabe der Trägerschaft für neue Kindertagesstätten in Laatzen
- Antrag der Gruppe CDU/FDP im Rat -
- Stellungnahme der Verwaltung -
Vorlage
2018/014/1
Art
Sachstandsbericht

 

Während es sich bei der bereits im Bau befindlichen Kindertagesstätte Ahornstraße um einen Ersatz für den aus Gründen des schulischen Platzbedarfs aufzugebenden bisherigen Standort des städtischen Kindergartens Im Langen Feld handelt, sind mit den Ratsbeschlüssen zum Haushalt 2018 die Grundsatzentscheidungen für den Neubau von drei Kindertagesstätten getroffen worden.

 

In der jüngeren Vergangenheit wurde im Zusammenhang mit einer Vergabe der Trägerschaft der Kinderbetreuungseinrichtungen auch ein Augenmerk darauf gelegt, den Eltern im Einzugsbereich der Einrichtungen eine Wahlmöglichkeit zwischen Einrichtungen in freier Trägerschaft und Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft zu bieten. Diesen Grundsatz berücksichtigend, wäre es sinnvoll, die geplanten Einrichtungen am Kiefernweg und Am Erdbeerhof im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens an freie Träger zu vergeben, da es im Umfeld jeweils bereits eine städtische Kindertagesstätte gibt. Die geplante Einrichtung an der Würzburger Straße hingegen würde demnach in städtischer Trägerschaft zu betreiben sein, da sich in der gleichen Straße bereits eine Kita in freier Trägerschaft befindet.

 

Zu berücksichtigen ist bei einer Entscheidung über die Vergabe der Trägerschaft auch die Tatsache, dass mit der Erstellung der neuen Einrichtungen in Laatzen-Mitte die zeitlich befristet genehmigten Übergangsgruppen in der Gutenbergstraße und in der Kita Brucknerweg wieder aufgegeben werden. Das in diesen Gruppen beschäftigte Fachpersonal ist bei der Stadt Laatzen angestellt und muss danach in einer Folgeeinrichtung weiterbeschäftigt werden.

 

Die Frage, ob eine Ausschreibung (ggf. auch europaweit) nach den Verfahrensvorgaben des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) erfolgen muss, kann nach Auswertung mehrerer Quellen verneint werden, da der Träger der öffentlichen Jugendhilfe mit der Vergabe der Trägerschaft für eine Betreuungseinrichtung keinen öffentlichen Auftrag im Sinne des Wettbewerbsrechts vergibt, sondern die Tätigkeit der freien Jugendhilfe befördert und ermöglicht. (vgl.: Meysen/Reiß/Beckmann/Schindler: Vergabe von Leistungen nach SGB VIII ‑ oder: wie frei sind die freien Träger? (SRa 2015, 56). In: https://beckonline.beck.de). Nach Meysen et.al. kommen die Vergaberegeln nur zur Anwendung,“…wenn ein öffentlicher Träger mit der Ausschreibung als Nachfrager einer entgeltlichen, d. h. von ihm zu vergütenden Leistung am Markt auftritt, also einen Beschaffungsvertrag mit einem oder mehreren Anbietern schließen will“ (ebd.). Im Ergebnis empfiehlt sich daher aus Sicht der Verwaltung die Durchführung eines transparenten Interessenbekundungsverfahrens.

 

Zur Entwicklung der Trägeranteile ist anzumerken, dass diese in den zurückliegenden Jahren in der Summe konstant geblieben, anteilig an den Gesamtausgaben aber damit kontinuierlich gesunken sind. Lagen die Trägeranteile im Jahr 1996 (Einführung des Rechtsanspruches auf einen Kindergartenbetreuungsplatz) noch zwischen 3,78 und 12,90 %, so weist der letzte Trägerbericht für das Jahr 2016 noch einen Anteil von 1,03 bis 5,53 % aus. Eine Anpassung an die steigenden Ausgaben hat es nicht gegeben. Mit Hinweis auf die eigene finanzielle Situation haben sich die Träger, deren Einrichtungen in den letzten Jahren baulich erweitert wurden, an den einmaligen Investitionen beteiligt (z. B. Erwerb von Einrichtungsgegenständen), sahen sich aber nicht in der Lage, sich mit festen Beträgen an den laufenden Betriebskosten zu beteiligen. Die höchsten Trägeranteile werden für die vier ältesten, sich in Trägerschaft der Kirchen befindlichen Kitas gewährt. Hier gelten Zuschussregelungen nach Vorgaben der Landeskirche bzw. des Bistums. Diese Regelungen gelten jedoch für neue Einrichtungen nicht mehr. Die Betriebskosten unterscheiden sich nicht von jenen der Einrichtungen in städtischer Trägerschaft, da alle Einrichtungen die Vorgaben des Nds. Kindertagesstättengesetzes und des Laatzener Profils umsetzen. Auch die Tarifverträge für die Beschäftigten sind mittlerweile im Wesentlichen dem TVÖD angeglichen.

 

Im Auftrag

 

 

 

Thomas Schrader