Betreff
Aufhebung des LKW-Verbots in der Franz-Carl-Achard-Straße - Anfrage zu Drucksache-Nr.: 2018/012
- Anfrage der Gruppe CDU/FDP im Ortsrat Rethen
- Stellungnahme der Verwaltung
Vorlage
2018/012/2
Art
Mitteilung
Referenzvorlage

Die Anfrage der Gruppe CDU/FDP im Ortsrat Rethen wird von der Verwaltung wie folgt beantwortet:

 

Zu Frage 1:

Die Erschließung und der Ausbau der Franz-Carl-Achard-Straße (FCAS) wurde durch die Verwaltung seinerzeit begleitet. Es fanden regelmäßige baubegleitende Abnahmen statt. Die Schäden an der Straße sind nach Begutachtung durch städtische Tiefbauingenieure auf schadhaftes Material zurückzuführen. Für dieses Jahr ist ein Pflastertausch auf der Straße vorgesehen. Die Arbeiten sollen im Spätsommer ausgeführt werden.  

 

Die Straße wurde von Beginn an als Haupterschließungsstraße für das Wohngebiet Sehlwiese geplant und entsprechend ausgebaut, so dass eine Befahrung durch LKW möglich ist.

 

 

Zu Frage 2:

a)        Die Beobachtungen der Polizei und Verwaltung haben nach Abschluss der letzten Baumaßnahmen im Gebiet Sehlwiese keinen nennenswerten LKW-Verkehr feststellen können. Es wird nach Abschluss der Bautätigkeiten im Bereich Sehlwiese-Süd auch nach Aufhebung des LKW-Verbots nicht mit einer signifikanten Zunahme des LKW-Verkehrs in der Franz-Carl-Achard-Straße gerechnet.

b)        Für den noch zu erschließenden Baubereich Sehlwiese Süd liegen derzeit noch keine konkreten Planungen des Erschließungsträgers vor. Der zu erwartende Verkehr ist abhängig von der Art der geplanten Bebauung. Je nach Art und Umfang der Bebauung (Einfamilienhäuser, Reihenhäuser, Geschosswohnungsbau) wird unterschiedlicher Verkehr verursacht. Zum derzeitigen Zeitpunkt können daher seitens der Verwaltung noch keine Verkehrsströme prognostiziert werden. Die Erschließung kann erst nach Vorlage der Pläne und des Erschließungskonzepts geplant werden und erfolgen.

 

 

Zu Frage 3:

Wie bereits zu Frage 2 erläutert, kann zu der Verkehrsführung noch keine Aussage getroffen werden, da derzeit noch keine Planung vorliegt. Mit einem Baubeginn ist in den nächsten 2 Jahren nicht zu rechnen.

 

 

Zu Frage 4:

Die FCAS war von Anfang an als Haupterschließungsstraße für das Baugebiet vorgesehen (B-Plan „Sehlwiese I“ von 1997). Anfänglich benötigte die Pflasterung der Straße eine gewisse Zeit der „Festigung“, daher wurde 2004 das LKW-Verbot angeordnet. Eine Schutzbedürftigkeit der Straße liegt jedoch seit mehreren Jahren nicht mehr vor, so dass eine Freigabe der FCAS für LKW erfolgen kann.

 

 

Zu Frage 5:

Durch die Freigabe der FCAS für LKW auch aus Richtung Süden kann das Gebiet auch von Süden direkt erreicht werden. Das Hauptaugenmerk bei den besonders schutzwürdigen Bereichen liegt auf den Hannoverschen Werkstätten.

 

 

Zu Frage 6:

Im Einmündungsbereich der Straße „Am Bahnhof“ ist LKW-Verkehr uneingeschränkt möglich, das Abbiegen in diese Straße ist jedoch für LKW auf Grund des spitzen Winkels erschwert.

 

 

Zu Frage 7:

Eine Entfernung der Verkehrsinsel ist seitens der Verwaltung nicht geplant. Sie ist ähnlich wie ein Minikreisel überfahrbar und soll lediglich die Verkehrsführung erleichtern. Ein Überfahren durch größere Fahrzeuge ist möglich und zulässig.

 

 

Zu Frage 8:

Die Wohnbevölkerung im Bereich der FCAS ist durch die Einrichtung der Tempo-30-Zone vor Lärm und Umweltbelastungen geschützt. Die Sicherheit zu Fuß gehender Personen wird durch den einseitigen Gehweg gewährleistet. Eine Befahrung der FCAS durch LKW ist technisch möglich und war bereits bei der Planung des Baugebiets so vorgesehen. Wie bereits in der Mitteilung 2018/012 mitgeteilt, bedeutet die Strecke über die Straßen Am Bahnhof und „Zur Sehlwiese“ einen vermeidbaren Umweg von 1,2 km.

 

 

Zu Frage 9:

Die Installation eines Verkehrszeichens „Durchfahrt verboten – Anlieger frei“ ist nicht geplant.

 

 

Im Auftrag

 

 

 

Stefan Zeilinger