Sachverhalt:
Die Region Hannover (Kommunalaufsicht) hatte bereits im Frühjahr
2017 im Rahmen der Haushaltsgenehmigung die Haushaltslage der Stadt Laatzen als äußerst besorgniserregend
bezeichnet. Seitens der Region wurde erwartet, dass die Stadt Laatzen einen
Antrag auf Bedarfszuweisung beim Niedersächsischen Ministerium für Inneres und
Sport (MI) stellt. Daraufhin wurde am 25.04.2017 ein entsprechender Antrag der
Stadt beim MI eingereicht.
Mit Schreiben vom 01.06.2017 teilte das MI
mit, dass die Stadt Laatzen nach Prüfung des Antrages sowohl die Kriterien der
„besonderen Bedürftigkeit“ (Die vorläufige Gesamtfehlbetragsquote 2016 lag bei
24,97 %) als auch der „besonderen Finanzschwäche“ (Die durchschnittliche
Steuereinnahmekraft 2014 bis 2016 lag 16,1 % unterhalb der Vergleichswerte.)
erfülle. Daher wurde die Stadt Laatzen vom MI als „grundsätzlich für den Erhalt
von Bedarfszuweisungen aussichtsreicher Antragsteller im Antragsverfahren 2017“
eingestuft. Die Gewährung einer Bedarfszuweisung basiert auf
§ 13 NFAG. Danach kann das MI wegen einer außergewöhnlichen Lage
oder besonderer Aufgaben im Einzelfall Gemeinden, die nicht Mitgliedsgemeinden
von Samtgemeinden sind, Samtgemeinden und Landkreisen Bedarfszuweisungen
bewilligen. Auf dieser Grundlage wurde eine Bedarfszuweisung in Höhe von
2.450.000 Euro in Aussicht gestellt.
Gleichwohl teilte das MI weiterhin mit, dass
die tatsächliche Gewährung einer Bedarfszuweisung zwingend an den Abschluss
einer sogenannten „Zielvereinbarung zur Erreichung nachhaltiger
Haushaltskonsolidierung“ zwischen der Stadt und dem MI geknüpft sei. In dieser Zielvereinbarung
soll sich die Stadt Laatzen verpflichten, durch konkrete
Konsolidierungsmaßnahmen eine dauerhafte strukturelle Entlastung ihres
Ergebnishaushalts zu erreichen. Hierbei geht es nicht um eine gezielte Vorgabe
des MI für bestimmte, zwingend durchzusetzende Maßnahmen, sondern
ausschließlich um die Aktivierung eines zusätzlichen eigenen Konsolidierungsbeitrages
der Stadt Laatzen zur dauerhaften Defizitreduzierung. Das MI gibt das
Konsolidierungsziel somit nur betragsmäßig und nicht maßnahmenbezogen vor.
Die Auswahl der Maßnahmen, mit denen die
Stadt Laatzen die zusätzliche Konsolidierungsforderung des MI erfüllen will,
obliegt – im Rahmen des verfassungsrechtlich garantierten Rechtes auf kommunale
Selbstverwaltung – ausschließlich den zuständigen Organen der Stadt Laatzen. Bei
dem selbst zu leistenden Konsolidierungsbeitrag muss es sich aber um nachhaltige
Maßnahmen handeln, die dazu geeignet sind, dauerhaft zu einer Ergebnisverbesserung
zu führen. Dies können sowohl Minderaufwendungen (Einsparungen) als auch
zusätzliche Erträge (Steuer-/Gebührenerhöhungen) sein. Sofern es der Stadt
gelingt, den eigenen Konsolidierungsbeitrag zu erbringen, verpflichtet sich das
MI in der Zielvereinbarung zur Zahlung der Bedarfszuweisung.
In einem ausführlichen Gespräch mit
Vertretern des MI und der Region Hannover als Kommunalaufsichtsbehörde am
11.08.2017 wurden die Anforderungen an die Stadt konkretisiert. Die Maßnahmen zur
Erreichung der Eigenleistung sollten bis Ende 2017/Anfang 2018 vom Rat beschlossen
werden und ein Volumen von jährlich 2,45 Mio. Euro aufweisen. Für die
tatsächliche Umsetzung der Maßnahmen wurde ein Zeitraum bis 31.12.2021
eingeräumt, so dass die jährliche Summe von 2,45 Mio. Euro erst ab dem Jahr
2021 erreicht werden müsste. Die Bedarfszuweisung, ebenfalls 2,45 Mio. Euro,
würde dagegen unmittelbar nach Abschluss der Zielvereinbarung an die Stadt
fließen. Darüber hinaus wurden der Stadt Laatzen weitere Bedarfszuweisungen für
die Jahre 2018 ff. in Aussicht gestellt.
Daraufhin wurden von Politik und
Verwaltung Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen entwickelt, die zugleich auch als Eigenanteil zum Erhalt
der o. g. Bedarfszuweisungen vom Land dienen sollten. Im Zuge der Haushaltsplanberatungen zum
Haushalt 2018 haben sich der Verwaltungsausschuss sowie der Rat eingehend und
kritisch mit den Maßnahmen befasst. 20 Maßnahmen des Haushaltssicherungskonzeptes
mit einem Konsolidierungsvolumen von knapp 2,1 Mio. Euro im Jahr 2021 (siehe
Anlage 3 zur Drucksache 2017/285/50) wurden vom Rat am 14.12.2017 beschlossen.
In weiteren Abstimmungsgesprächen wurden die Maßnahmen mit dem MI diskutiert.
Das MI hat die Konsolidierungsbemühungen der Stadt sehr positiv bewertet. 17
der 20 Maßnahmen sind demnach aus Sicht des MI konkret oder belegbar genug, um
in die angestrebte Zielvereinbarung aufgenommen zu werden. Der daraus resultierende
Eigenanteil der Stadt beläuft sich ab dem Jahr 2021 auf 1.913.600 Euro. Am
30.01.2018 hat sich das MI bereit erklärt, diesen - im Vergleich zur ursprünglichen
Forderung geringeren – Betrag als Eigenanteil der Stadt zu akzeptieren und im
Gegenzug weiterhin die 2,45 Mio. Euro an Bedarfszuweisungen zu gewähren.
Auf Veranlassung des MI soll die als Anlage zu dieser Drucksache
beigefügte Zielvereinbarung auch von der Region Hannover als
Kommunalaufsichtsbehörde unterzeichnet werden. Im Wesentlichen wird darin
inhaltlich folgendes vereinbart:
·
Verpflichtung der Stadt
Laatzen zur Umsetzung von 17 Maßnahmen mit einem Volumen von 1.913.600 Euro spätestens
ab dem Jahr 2021 (Teil A und B inklusive Anlage). Die Maßnahmen entstammen alle
aus der bereits vom Rat beschlossenen Maßnahmenliste zum Haushaltskonsolidierungskonzept
(Anlage 3 zur Drucksache 2017/285/50), es sind somit keine „zusätzlichen“ Maßnahmen.
·
Verpflichtung der Stadt
Laatzen zur Ergreifung von Kompensationsmaßnahmen, sofern die vereinbarte
Ergebnisverbesserung mit den Maßnahmen nicht eintrifft (Teil C)
·
Berichtspflicht der
Stadt Laatzen über die Maßnahmen (Teil D)
·
Verpflichtung des Landes
Niedersachsen zur Zahlung von 2.450.000 Euro für das Jahr 2017 (Teil E)
Die in der Zielvereinbarung in Aussicht gestellten Bedarfszuweisungen in
Verbindung mit den bereits beschlossenen, eigenen, nachhaltigen
Konsolidierungsmaßnahmen können als Chance verstanden werden, den Haushalt der
Stadt Laatzen auf Dauer erheblich zu entlasten. Dies gilt umso mehr, da das MI bei
Abschluss der Zielvereinbarung weitere Bedarfszuweisungen ab 2018 in Aussicht
gestellt hat. Der Beschluss zur Unterzeichnung der Zielvereinbarung trägt somit
maßgeblich zu einer deutlichen finanziellen Entspannung des städtischen
Haushaltes bei und könnte - unter Berücksichtigung der bisherigen
Jahresergebnisse und Beibehaltung der Sparbemühungen einen wesentlichen Beitrag
zur Haushaltskonsolidierung leisten.
Jürgen Köhne
Anlage
Zielvereinbarung zwischen
dem Land Niedersachsen, der Region Hannover und der Stadt Laatzen zur
Erreichung nachhaltiger Haushaltskonsolidierung
Beschlussvorschlag:
Der Bürgermeister wird ermächtigt die als Anlage zur Drucksache 2018/033 vorgelegte Zielvereinbarung zwischen dem Land Niedersachsen, der Region Hannover und der Stadt Laatzen abzuschließen.