Betreff
Aufhebung des LKW-Verbots in der Franz-Carl-Achard-Straße
Vorlage
2018/012
Art
Mitteilung
Untergeordnete Vorlage(n)

Die Notwendigkeit der bestehenden Regelung „Verbot für LKW, Anlieger frei“ wurde nochmals eingehend geprüft.

 

Die bestehende Regelung „Verbot für LKW, Anlieger frei“ ist aus straßenverkehrsbehördlicher Sicht nicht erforderlich und wird daher zeitnah aufgehoben.

 

Die Franz-Carl-Achard-Straße ist eine der wenigen Straßen, die von der Hildesheimer Straße in das Wohngebiet „Sehlwiese“ führen. Sie war bereits bei Aufstellung des Bebauungsplanes „Sehlwiese I“ im Jahr 1997 als Haupterschließungsstraße für das Baugebiet „Sehlwiese“ vorgesehen.

 

Aus Süden anfahrende LKW mit dem Ziel „Sehlwiese Süd“ müssen derzeit bis zur Straße „Zur Sehlwiese“ bzw. bis „Am Bahnhof“ fahren, um das Gebiet zu erreichen. Das bedeutet einen Umweg von ca. 1,2 km und eine vermeidbare Umweltbelastung.

 

Darüber hinaus werden besonders schutzwürdige Bereiche wie der Weg zur und von den Hannoverschen Werkstätten und der städtischen Kindertagesstätte „Sehlwiese“ durch diese Fahrten belastet. Dies führt in der Folge zu Problemen in dem engen Straßenverlauf der Straße „Am Bahnhof“ und birgt mögliches Gefährdungspotenzial für zu Fußgehende und Radfahrende in dem Bereich. Des Weiteren ist der Einmündungsbereich der Straße „Am Bahnhof“ so eng, dass ein- und ausfahrende LKW den Verkehr behindern können.

 

Das LKW-Verbot wurde im Jahr 2004 aufgrund des starken Baustellenverkehrs zum Schutz der damals neu gebauten Franz-Carl-Achard-Straße angeordnet. Der Baustellenverkehr sollte „außen herum“ geführt werden. Die Dr.-Alex-Schönberg-Straße und die daran anschließende Zuckerstraße eignen sich nicht als Zubringerstraßen, da sie schmal sind, bzw. mit einer Kurvenlage beginnen. Inzwischen wurde die Straße „Zur Sehlwiese“ im ersten Streckenabschnitt verpachtet und entwidmet, so dass sie nicht mehr als Umleitungsstrecke genutzt werden kann.

 

Die Franz-Carl-Achard-Straße ist mit Gehwegen und Parkbuchten versehen. Sie befindet sich am Beginn einer Tempo 30-Zone. Sie dient inzwischen als wichtige Zubringerstraße für die neuen Wohneinheiten im südlichen Bereich. Da eine weitere direkte Anbindung an die Hildesheimer Straße fehlt, gewinnt die Straße mehr und mehr als Erschließungsstraße an Bedeutung.

 

Da der Straßenausbau auch Schwerlastverkehr zulässt, besteht keine zwingende Notwendigkeit gem. § 45 Abs. 9 der Straßenverkehrsordnung (StVO), das LKW-Verbot in der Franz-Carl-Achard-Straße aufrechtzuerhalten. Es ist daher aufzuheben.