Betreff
Bushaltestelle „Vor dem Laagberg“, Drucksache 2017/121
- Antrag der CDU Fraktion im Ortsrat Ingeln-Oesselse und der SPD-Fraktion im Ortsrat Ingeln-Oesselse
Vorlage
2018/006
Art
Antrag
Untergeordnete Vorlage(n)

Begründung:

 

Seit Jahren fordert der Ortsrat Ingeln-Oesselse eine Bushaltestelle am Nahversorgungs, markt. Diverse Standortmöglichkeiten wurden diskutiert.

Nunmehr stellt der Ortsrat den Antrag, die Bushaltestelle entsprechend der in Anlage 2 der Drucksache 2017/121 vom 22.5.2017 einzurichten.

Der Ortsrat regte seinerzeit an, die Haltestelle in Fahrtrichtung Gleidingen weiter nach Osten vor der Sportanlage zu verschieben. In Fahrtrichtung Sehnde wäre die Haltestelle auf

Höhe der Kleingärten und des Regenrückhaltebeckens zu installieren.

Die von der Verwaltung vorgeschlagene Variante, die Haltestelle mit oder ohne Wartehäu, schen an der Gleidinger Straße vor Hausnr. 37 zu errichten, wird vom Ortsrat abgelehnt.

Hinweis: ein Wartehäuschen nur auf der Südseite der Kreisstraße für beide Fahrtrichtungen

aufzustellen, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, führt umso mehr für Verwirrung.

 

Aus unserer Sicht, aber vor allem auch aus Sicht der Verkehrssicherung, ist zu beachten, dass es immer vorteilhaft ist, den Bus vor einer roten Fußgängerampel halten zu lassen.

 

Schulkinder aus dem Neubaugebiet, aber auch Bürger, die im Verbrauchermarkt eingekauft haben, können so gefahrlos die Fahrbahn vor dem Bus überqueren.

Außerdem wird der nachfolgende Verkehr, durch die Ampel gehindert, hier zu überholen.

 

Die Verwaltung wird daher gebeten, die Variante, wie in Anlage 2 beschrieben, umzu4 setzen.

Haushaltsmittel sind dafür eingestellt.

 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

gez. Gundhild Fiedler,Dreyer                               gez. Michael Riedel

(Fraktionsvorsitzende CDU)          (Fraktionsvorsitzender

Antrag:

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrter Herr Ortsbürgermeister,

 

die Verwaltung wird gebeten, die Bushaltestelle „Vor dem Laagberg“ einzurichten. Grundlage zum Standort und Ausführung ist die Anlage 2 der Drucksache 2017/121. Die notwendigen Maßnahmen sind entsprechend vorzubereiten und durchzuführen.