Sachverhalt:
Die Beratungen über den Haushaltsplan 2018 und die Ergebnis- und
Finanzplanung bis 2021 sind in den städtischen Gremien abgeschlossen.
Die Entscheidungen erfolgen auf Grundlage der Drucksachen 2017/285 und 2017/286 sowie den Beratungsergebnissen zu den jeweiligen Folgedrucksachen.
Der mit den Drucksachen 2017/285 und 2017/286 vorgelegte Verwaltungsentwurf des
Haushaltsplanes 2018 einschließlich Anlagen ist nach Abschluss der Beratungen
in den städtischen Gremien um die in der Anlage 1 aufgeführten Veränderungen zu
ergänzen. Die Anlage 1 (Veränderungen der Haushaltsansätze 2018 und der
Ergebnis- und Finanzplanung bis 2021 sowie der Ziele und Kennzahlen), die
Anlage 2 (Veränderungen des Stellenplanes) und die Anlage 3 (Maßnahmen des
Haushaltssicherungskonzeptes) der Drucksache 2017/285/50 gelten als Bestandteile
der Niederschrift.
Demnach ergeben sich folgende Veränderungen des Haushaltsdefizits im Ergebnishaushalt
in Tausend Euro:
Der Stellenplan 2018 ist gem. § 113 Abs. 2 NKomVG Teil des
Haushaltsplanes. Der Verwaltungsentwurf des Stellenplanes 2018 ist mit dem
Haushaltsplanentwurf vorgelegt worden. Die Veränderungen sind in der Anlage 2
dargestellt. Insgesamt sind im Vergleich zum Haushaltsplanentwurf zwei Stellen
weniger vorgesehen.
Das ebenfalls mit dem Haushaltsplanentwurf vorgelegte
Haushaltssicherungskonzept wird um die in Anlage 3 konkret benannten Maßnahmen
ergänzt.
Jürgen Köhne
Anlagen
1. Veränderungen der Haushaltsansätze 2018 und der Ergebnis- und Finanzplanung bis 2021 sowie der Ziele und Kennzahlen
2. Veränderungen des Stellenplanes 2018
3. Maßnahmen des Haushaltssicherungskonzeptes 2018
Beschlussvorschlag:
Auf Grundlage der Drucksache 2017/285 (Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes 2018 inklusive Stellenplan) und der Drucksache 2017/285/50, deren Anlagen (Veränderungen zum Verwaltungsentwurf des Haushalts 2018 und der integrierten mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung bis 2021, des Stellenplanes sowie des Haushaltssicherungskonzeptes) als Bestandteile der Niederschrift gelten, wird beschlossen:
1. Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wie folgt:
Haushaltssatzung der Stadt Laatzen für das
Haushaltsjahr 2018
Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes
hat der Rat der Stadt Laatzen in seiner Sitzung am 14.12.2017 folgende
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 beschlossen:
§ 1
Der
Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird
1.
im Ergebnishaushalt
mit
dem jeweiligen Gesamtbetrag
1.1 der ordentlichen
Erträge auf 100.910.200
Euro
1.2 der ordentlichen
Aufwendungen auf 111.326.000
Euro
1.3 der außerordentlichen
Erträge auf 0
Euro
1.4 der außerordentlichen
Aufwendungen auf 0
Euro
2.
im Finanzhaushalt
mit
dem jeweiligen Gesamtbetrag
2.1 der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit 96.498.800 Euro
2.2 der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit 102.621.900 Euro
2.3 der Einzahlungen für
Investitionstätigkeit 4.088.600
Euro
2.4 der Auszahlungen für
Investitionstätigkeit 18.994.900
Euro
2.5 der Einzahlungen für
Finanzierungstätigkeit 14.906.300 Euro
2.6 der Auszahlungen für
Finanzierungstätigkeit 4.553.800 Euro
festgesetzt.
Nachrichtlich:
- Gesamtbetrag der Einzahlungen des
Finanzhaushaltes 115.493.700 Euro
- Gesamtbetrag
der Auszahlungen des Finanzhaushaltes 126.170.600
Euro
§
2
Der Gesamtbetrag der
vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
(Kreditermächtigung) wird auf 14.906.300 Euro festgesetzt.
§
3
Der
Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 54.806.000 Euro festgesetzt.
§
4
Der Höchstbetrag,
bis zu dem im Haushaltsjahr 2018 Liquiditätskredite
zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen,
wird auf 42.000.000 Euro festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern sind durch eine
besondere Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2018 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) 600 v.
H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 600
v. H.
2. Gewerbesteuer 480
v. H.
§
6
Im Rahmen der
Jahresabschlussarbeiten sind Buchungen von über- und außerplanmäßigen
Aufwendungen zur Bildung von Rückstellungen zugelassen. Dabei muss die Deckung
gewährleistet sein.
Laatzen, den 14.12.2017
gez. Unterschrift
Jürgen Köhne
Bürgermeister
2. Das Investitionsprogramm für die Planungsjahre bis 2021 – einschließlich der Veränderungen gemäß Anlage 1 – wird festgesetzt.
3. Die Wertgrenze für die Einzelausweisung von Investitionen in den Teilfinanzhaushalten nach § 4 Abs. 6 S. 1 der Niedersächsischen Kommunalhaushalts- und -kassenverordnung (KomHKVO) wird auf 10.000 Euro festgelegt.
4. Die Wertgrenzen, ab der eine Investition im Sinne von § 12 Abs. 1 KomHKVO als erheblich anzusehen ist und somit ein Wirtschaftlichkeitsvergleich zu erfolgen hat, wird wie folgt festgelegt:
· bei Hoch- und Tiefbaumaßnahmen 100.000 Euro
· bei allen übrigen unbeweglichen Vermögensgegenständen 50.000 Euro
· bei beweglichen Vermögensgegenständen 10.000 Euro
5. Der Stellenplan wird um die in der Anlage 2 aufgeführten Veränderungen ergänzt.
6. Das Haushaltssicherungskonzept wird mit den in Anlage 3 aufgeführten Sicherungsmaßnahmen beschlossen.
7. Die Änderungsanträge zu den Drucksachen 2017/285 und 2017/286 werden mit diesem Beschluss für erledigt erklärt.