- Änderung der Hebesatzsatzung - Erhöhung des Hebesatzes für die Gewerbesteuer -
- Antrag der Gruppe SPD-Grüne-Linke-Scheibe -
- Stellungnahme der Verwaltung -
Sachverhalt:
Mit Drucksache 2017/285
wurde der Verwaltungsentwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr
2018 eingebracht. Da der Ergebnishaushalt in den Jahren 2018 bis 2021 nicht
ausgeglichen werden kann, muss ein Haushaltssicherungskonzept aufgestellt
werden, in welchem konkrete Maßnahmen zur Reduzierung des Defizites benannt
werden müssen.
Auch vor dem Hintergrund der
vom Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport (MI) in Aussicht
gestellten Bedarfszuweisungen ist es dringend geboten, Maßnahmen zur Ertragssteigerung
oder zur Senkung von Aufwendungen zu beschließen, denn erst durch die
verbindliche Vereinbarung nachhaltiger eigener Konsolidierungsmaßnahmen
zwischen Stadt und MI können die Bedarfszuweisungen tatsächlich in Anspruch
genommen werden.
Der Erhalt der Bedarfszuweisungen
in Verbindung mit den eigenen Sparmaßnahmen wird zu einer deutlichen
finanziellen Entlastung des städtischen Haushaltes führen, den Kreditbedarf der
Jahre ab 2018 verringern und die Zinslasten reduzieren.
Als wesentliche Maßnahme zur
Haushaltssicherung wird eine Steigerung der Gewerbesteuererträge angestrebt.
Hierzu ist eine Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes erforderlich. Der Hebesatz
wurde zuletzt im Jahr 2013 von 450 v.H. auf 460 v.H. erhöht. Zum 01.01.2018
erfolgt eine Anhebung um 20 Punkte auf 480 v.H., was einem prozentualen Anstieg
von 4,35 % entspricht. Damit liegt der Hebesatz ab 2018 auf der Höhe der
Landeshauptstadt Hannover. Unter Annahme konstanter wirtschaftlicher
Verhältnisse der Gewerbebetriebe in Laatzen wird davon ausgegangen, dass jedes
Jahr 640.000 Euro zusätzliche Gewerbesteuererträge eingenommen werden.
Der Hebesatz für die
Grundsteuer A und B bleibt auf 600 v.H. und ist somit seit dem Jahr 2013
unverändert.
Üblicherweise werden die
Hebesätze in der Haushaltssatzung festgesetzt. Die Haushaltssatzung darf jedoch
erst nach Erteilung der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde (Region
Hannover) bekanntgemacht werden. Da das Genehmigungsverfahren für den Haushalt
2018 voraussichtlich noch einige Zeit benötigt, können die Haushaltssatzung und
damit die Steuersätze möglicherweise nicht fristgerecht zum 30.06.2017 öffentlich
bekannt gemacht werden. Um dennoch eine Rechtsgrundlage für die Erhebung der Gewerbesteuer
zu erhalten, ist der Erlass einer Hebesatzsatzung erforderlich.
Im Auftrag
Stefan Zeilinger
Beschlussvorschlag:
Die Hebesatzsatzung für 2018 (siehe Anlage) wird erlassen.