Betreff
Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018
- Änderung der Hebesatzsatzung - Erhöhung des Hebesatzes für die Gewerbesteuer -
- Antrag der Gruppe SPD-Grüne-Linke-Scheibe -
- Stellungnahme der Verwaltung -
Vorlage
2017/285/13
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

 

Mit Drucksache 2017/285 wurde der Verwaltungsentwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 eingebracht. Da der Ergebnishaushalt in den Jahren 2018 bis 2021 nicht ausgeglichen werden kann, muss ein Haushaltssicherungskonzept aufgestellt werden, in welchem konkrete Maßnahmen zur Reduzierung des Defizites benannt werden müssen.

 

Auch vor dem Hintergrund der vom Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport (MI) in Aussicht gestellten Bedarfszuweisungen ist es dringend geboten, Maßnahmen zur Ertragssteigerung oder zur Senkung von Aufwendungen zu beschließen, denn erst durch die verbindliche Vereinbarung nachhaltiger eigener Konsolidierungsmaßnahmen zwischen Stadt und MI können die Bedarfszuweisungen tatsächlich in Anspruch genommen werden.

 

Der Erhalt der Bedarfszuweisungen in Verbindung mit den eigenen Sparmaßnahmen wird zu einer deutlichen finanziellen Entlastung des städtischen Haushaltes führen, den Kreditbedarf der Jahre ab 2018 verringern und die Zinslasten reduzieren.

 

Als wesentliche Maßnahme zur Haushaltssicherung wird eine Steigerung der Gewerbesteuererträge angestrebt. Hierzu ist eine Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes erforderlich. Der Hebesatz wurde zuletzt im Jahr 2013 von 450 v.H. auf 460 v.H. erhöht. Zum 01.01.2018 erfolgt eine Anhebung um 20 Punkte auf 480 v.H., was einem prozentualen Anstieg von 4,35 % entspricht. Damit liegt der Hebesatz ab 2018 auf der Höhe der Landeshauptstadt Hannover. Unter Annahme konstanter wirtschaftlicher Verhältnisse der Gewerbebetriebe in Laatzen wird davon ausgegangen, dass jedes Jahr 640.000 Euro zusätzliche Gewerbesteuererträge eingenommen werden.

 

Der Hebesatz für die Grundsteuer A und B bleibt auf 600 v.H. und ist somit seit dem Jahr 2013 unverändert.

 

Üblicherweise werden die Hebesätze in der Haushaltssatzung festgesetzt. Die Haushaltssatzung darf jedoch erst nach Erteilung der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde (Region Hannover) bekanntgemacht werden. Da das Genehmigungsverfahren für den Haushalt 2018 voraussichtlich noch einige Zeit benötigt, können die Haushaltssatzung und damit die Steuersätze möglicherweise nicht fristgerecht zum 30.06.2017 öffentlich bekannt gemacht werden. Um dennoch eine Rechtsgrundlage für die Erhebung der Gewerbesteuer zu erhalten, ist der Erlass einer Hebesatzsatzung erforderlich.

 

 

 

Im Auftrag

 

 

 

 

Stefan Zeilinger

 

 

 

 

Anlage

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Hebesatzsatzung für 2018 (siehe Anlage) wird erlassen.