- Änderung der Hundesteuersatzung -
- Antrag der Gruppe SPD-Grüne-Linke-Scheibe -
- Stellungnahme der Verwaltung -
Sachverhalt:
Die Stadt Laatzen erhebt derzeit die
Hundesteuer nach der vom Rat am 18.10.2001 beschlossenen Hundesteuersatzung in
der am 24.10.2013 beschlossenen Fassung der zweiten Änderungssatzung
In Laatzen werden insgesamt 1.837 Hunde gehalten. 152 Hundehalter/-innen haben einen Zweithund und 35 sowohl einen Zweit- als auch einen Dritthund.
Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer, die die in der Verwendung des Einkommens zum Ausdruck kommende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit besteuert. Im Unterschied zu Gebühren und Beiträgen fallen Steuern nicht für konkrete Gegenleistungen der Kommune oder für die Nutzung kommunaler Einrichtungen an, sondern sie sind gegenleistungs- und zweckbindungsfrei und dienen der Finanzierung des Kommunalhaushaltes. Gleichzeitig wird mit der Erhebung der Hundesteuer als ordnungspolitisches Instrument eine Eindämmung der Hundehaltung angestrebt. Dies dient dem Schutz der Einwohnerinnen und Einwohner u. a. vor der möglichen Zunahme von Beißattacken durch Hunde aufgrund ihrer steigenden Anzahl im Stadtgebiet.
Bei der Festlegung der Höhe der Hundesteuer muss beachtet werden, dass der jeweilige Steuersatz aber nicht objektiv einem Hundehaltungsverbot gleichkommt.
Nach der geltenden Rechtsprechung würde eine Steuerbelastung, die den anzunehmenden jährlichen Aufwand für die Hundehaltung deutlich übersteigt, einem Haltungsverbot gleichkommen. Dabei könne man von einer im bundesdurchschnittlichen liegenden Belastung von 900 bis 1.000 € pro Hund ausgehen. Unter Beachtung dieses Grundsatzes wird vorgeschlagen dem Antrag vom 08.11.2017 der Gruppe SPD-Grüne-Linke-Scheibe im Rat der Stadt Laatzen zu entsprechen und im Rahmen des Haushaltssicherungskonzeptes 2018 eine Anpassung der städtischen Steuersätze wie folgt vorzunehmen:
Für den zweiten Hund: 180,00
€
Für jeden weiteren Hund: 216,00 €
Auf die Anpassung des Steuersatzes für den ersten Hund wird dabei entsprechend der Drucksache Nr. 204 / 2013 verzichtet. Danach sollte der seinerzeit ab 01.01.2014 beschlossene Hundesteuersatz in Höhe von 96 € für die nächsten Jahre konstant gehalten werden. Auch die übrigen Hundesteuersätze bleiben mangels finanzieller und lenkungspolitischer Auswirkung unverändert.
Mit der jetzigen Anhebung der Steuersätze für die Zweithunde und alle weiteren wird der ordnungs- und sozialpolitische Lenkungseffekt der Eindämmung der Hundehaltung allgemeinverträglich erfüllt. Es wird daher gezielt die Mehrfachhundehaltung erhöht besteuert. Die Hundesteuersätze liegen noch unter den Sätzen der Landeshauptstadt Hannover und nur geringfügig über denen der in der Region gelegenen Städte Seelze und Ronnenberg.
Gleichzeitig ist durch die im Rahmen der Haushaltskonsolidierung vorzunehmende Anpassung eine Mehreinnahme von ca. 9.200,00 zu erwarten. Dabei berücksichtigt sind bereits die Mehrkosten für den zusätzlichen sächlichen Verwaltungsaufwand.
Die übrigen Änderungen
der Hundesteuersatzung werden aus Gründen der Verfahrensvereinfachung und
Klarstellung erforderlich (vgl. Synopse - Anlage 1). So wird z. B. künftig
deutlich geregelt, wer auch im Rahmen der Gesamtschuldnerschaft für die
Begleichung der Hundesteuer herangezogen werden kann und wer als hilflose Person
im Sinne der Satzung anzusehen ist.
Im Auftrag
Stefan Zeilinger
Anlagen
Anlage 1 - Synopse
Beschlussvorschlag:
Die als Anlage 1
beigefügte 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von
Hundesteuer in der Stadt Laatzen (Hundesteuersatzung) wird beschlossen.
Der Satzungsentwurf ist Bestandteil der Niederschrift.