Sachverhalt:

 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Laatzen hat in seiner Sitzung am 11.04.2013 mit Drucksachen-Nr. 2013/087 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 138 „Logistikzentrum Gewerbegebiet Rethen-Ost“, OT Rethen, beschlossen mit dem Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlungsmöglichkeiten für Logistikunternehmen zu schaffen.

 

Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde vom 10.06.2013 bis 09.07.2013 durchgeführt. Zusätzlich fand im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit am 25.06.2013 ein Erörterungstermin im Rathaus der Stadt Laatzen statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 22.05.2013 unterrichtet und zur Äußerung auch in Hinblick auf den Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB bis zum 28.06.2013 aufgefordert. Eine Unterrichtung der Behörden, deren umweltbezogener Aufgabenbereich durch das Vorhaben berührt werden könnte, fand am 11.06.2013 im Rahmen eines Scoping-Termins statt.

 

Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungen eingegangenen Anregungen zum Planentwurf sind in den nun vorliegenden Entwurf (siehe Anlagen 1 und 2) eingeflossen. Eine detaillierte Darstellung der eingebrachten Anregungen und deren Berücksichtigung erfolgt zusammen mit dem Ergebnis der nun als nächsten Verfahrensschritt erforderlichen öffentlichen Auslegung des Entwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mit gleichzeitiger Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes Stand November 2017 (Fassung für den Auslegungsbeschluss) inklusive der dazu gehörigen Begründung mit zahlreichen Anlagen ist beigefügt.

 

Ich bitte um Kenntnisnahme.

 

 

 

 

 

 

 

Jürgen Köhne

 

 

Anlagen

 

Anlage 1: Planzeichnung

Anlage 2: Begründung

Beschlussvorschlag:

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr.138 „ Logistikzentrum Gewerbegebiet Rethen-Ost „ OT Rethen und die dazugehörige Begründung werden in der vorliegenden Fassung, Stand November 2017 beschlossen und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt, gleichzeitig die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.