Betreff
Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen
gemäß § 111 Absatz 7 NKomVG
gemäß § 111 Absatz 7 NKomVG
Vorlage
2017/325
Art
Beschlussvorlage
Sachverhalt:
Der Rat der Stadt Laatzen ist für die Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen über 2.000 € gemäß § 111 Absatz 7 NKomVG zuständig.
Im Auftrag
Stefan Zeilinger
Anlage