- Beschluss über die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligungsverfahren
- Auslegungsbeschluss
Sachverhalt:
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Laatzen hat mit DS.-Nr. 2017/221 die Aufstellung der 78. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Diese Änderung wird parallel zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 12 „Versorgungsbereich Alt-Laatzen Kronsbergstraße“ geführt.
Ziel der Aufstellung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau eines Lebensmitteldiscounters und eines Nonfooddiscounters auf dem Grundstück des ehemaligen Autohauses Dürkop an der Hildesheimer Straße /Ecke Kronsbergstraße.
Um möglichst frühzeitig über zu berücksichtigende Belange informiert zu sein wurde eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange durchgeführt.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB fand in Form einer Auslegung der Planunterlagen in der Zeit vom 15.09.2017 bis einschließlich 29.09.2017 statt. Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange erfolgte mit Anschreiben vom 08.09.2017 mit der Bitte um Abgabe einer Stellungnahme bis zum 29.09.2017.
Von Seiten der Öffentlichkeit wurden keine Anregungen vorgebracht. Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange liegen Stellungnahmen vor, die jedoch in der Regel das Bebauungsplanverfahren berühren, welches parallel zur Änderung des Flächennutzungsplanes geführt wird. Die Stellungnahmen wurden ausgewertet und zu den 4 den Flächennutzungsplan explizit berührenden Stellungnahmen ein Abwägungs- und Beschlussvorschlag erarbeitet. Dieser liegt als Anlage 3 bei.
Es handelt sich um eine Stellungnahme von Enercity Netz mit Hinweisen, die zur Kenntnis genommen werden sowie einer Stellungnahme der IHK und der Region zur Darstellung des Einzelhandelsvorhabens im Flächennutzungsplan sowie weiteren Einzelthemen wie Naturschutz; Boden- und Grundwasserschutz, Regionsstraßen die überwiegend im Bebauungsplanverfahren zu behandeln sind. Des Weiteren ist eine Stellungnahme von der Üstra eingegangen mit Hinweisen zu Verkehrsabläufen und deren Berücksichtigung, die ebenfalls vorwiegend den Bebauungsplan betreffen.
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass sich aus den Stellungnahmen keine unmittelbaren Auswirkungen für die vorliegende Flächennutzungsplanänderung ergeben. Einzelheiten lassen sich im Bebauungsplanverfahren regeln. Zur Fortführung des Verfahrens empfiehlt die Verwaltung den Entwurf des Flächennutzungsplanes in der vorliegenden Fassung Stand 20.10.2017 (Anlage 1 und 2) auszulegen. Ein zeitlicher Vorlauf gegenüber dem Bebauungsplanverfahren ist aufgrund des zusätzlich notwendigen Genehmigungsverfahrens durch die Region Hannover bei Flächennutzungsplanänderungen vorteilhaft.
Im Auftrag
Axel Grüning
Anlagen
Beschlussvorschlag:
a) Dem Abwägungsergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB in der Fassung vom 20.10.2017 (Anlage 3) wird zugestimmt.
b) Der Entwurf des Flächennutzungsplanes - 78. Änderung - der Stadt Laatzen für den Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 12 „Versorgungsbereich Alt-Laatzen Kronsbergstraße“, OT Laatzen und die dazugehörige Begründung werden in der vorliegenden Fassung, Stand 20.10.2017 (siehe Anlagen 1 und 2) beschlossen und gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich ausgelegt, gleichzeitig die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, gemäß § 4 (2) BauGB, beteiligt.