Sachverhalt:
Zu 1.: siehe hierzu die Ausführungen in der Drucksache 2017/309.
Zu 2.: In der bisherigen Fassung des § 12 der Wahlordnung war geregelt, dass das Wahlergebnisses durch Aushang an den öffentlichen Bekanntmachungstafeln im Rathaus und in dem amtlichen Mitteilungsblatt „Unsere Stadt“ zu veröffentlichen ist. Da es „Unsere Stadt“ nicht mehr gibt, ist eine Anpassung der Regelung erforderlich. Die Form der ortsüblichen Bekanntmachungen ist in § 11 Abs. 1 der Hauptsatzung geregelt. Danach erfolgt die Bekanntmachung im Internet unter der Adresse www.laatzen.de sowie durch eine Hinweisbekanntmachung in den „Leine‑Nachrichten“.
Im Auftrag
Thomas Schrader
Beschlussvorschlag:
1.
§ 9
Abs. 3 der Wahlordnung für
den Seniorenbeirat der Stadt Laatzen erhält folgende Fassung:
Die Wahl erfolgt durch Briefwahl. Für die Stimmabgabe gelten die Vorschriften
des § 31 Nds. Kommunalwahlgesetz (NKWG) analog.
2.
§ 12
der Wahlordnung für den Seniorenbeirat der Stadt Laatzen erhält folgende
Fassung:
Der Wahlleiter/die Wahlleiterin gibt das Wahlergebnis bekannt. Es ist ortsüblich bekannt zu machen.