Betreff
Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018
- Beschluss nach § 93 NKomVG
Vorlage
2017/286
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

 

Die Ortsräte sind bei den Haushaltsplanberatungen rechtzeitig anzuhören. Zudem entscheiden sie über die in § 93 NKomVG genannten Angelegenheiten. Wie bereits im vergangenen Jahr wurde neben dem Haushaltsplan ein sogenannter „Taschenhaushalt“ im Flyer-Format erstellt, in dem die wichtigsten Informationen zum Haushalt 2018 komprimiert enthalten sind.

 

 

 

Jürgen Köhne

 

Anlagen

1.         Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018

2.         Haushaltsplan für 2018 mit u. a.

-            dem Ergebnishaushalt, dem Finanzhaushalt und den Teilhaushalten,

-            der integrierten mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung,

-            der Übersicht über die Budgets, die Produktgruppen und über den Stand der Schulden und Verpflichtungsermächtigungen,

-            dem Haushaltssicherungskonzept und –bericht,

-            dem Stellenplan,

-            dem Beteiligungsbericht,

-            dem Trägerbericht

3.         Taschenhaushalt 2018

 

 

Anlage 1 zur Drucksachen-Nr.  2017/286

 

 

Haushaltssatzung der Stadt Laatzen für das Haushaltsjahr 2018

 

Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Rat der Stadt Laatzen in seiner Sitzung am            folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 beschlossen:

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird

 

1. im Ergebnishaushalt

mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

1.1 der ordentlichen Erträge auf                                                       100.125.200 Euro

1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf                                           110.271.200 Euro

 

1.3 der außerordentlichen Erträge auf                                                                0 Euro

1.4 der außerordentlichen Aufwendungen auf                                                   0 Euro

 

2. im Finanzhaushalt

mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit                 96.317.500 Euro

2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit              101.562.000 Euro

 

 

2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit                                       4.240.600 Euro

2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit                                    15.894.000 Euro

 

2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit                                 11.653.400 Euro

2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit                                  4.553.800 Euro

 

festgesetzt.

 

Nachrichtlich:

- Gesamtbetrag der Einzahlungen des Finanzhaushaltes                            112.211.500 Euro

- Gesamtbetrag der Auszahlungen des Finanzhaushaltes                             122.009.800 Euro

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitions­förderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 11.653.400 Euro festgesetzt.

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 49.278.000 Euro festgesetzt.

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2018 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 42.000.000 Euro festgesetzt.

§ 5

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2018 wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

            a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                   600 v. H.

            b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                             600 v. H.

2. Gewerbesteuer                                                                                                          460 v. H.

 

§ 6

 

Im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten sind Buchungen von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen zur Bildung von Rückstellungen zugelassen. Dabei muss die Deckung gewährleistet sein.

 

 

Laatzen, den

 

 

 

 

 

 

 

 

Jürgen Köhne

Bürgermeister

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Ortsrat wurde gemäß § 93 Abs. 2 Satz 3 NKomVG rechtzeitig zur Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 (Anlage 1) angehört.

 

Der Ortsrat beschließt den Haushaltsplan (Anlage 2) bezüglich der in § 93 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und 2 NKomVG aufgeführten Angelegenheiten.