Betreff
Information der betroffenen Bewohner über Gestaltungssatzung
- Stellungnahme der Verwaltung
Vorlage
2017/233/1
Art
Mitteilung
Referenzvorlage

Grundsätzlich ist jede Bürgerin und jeder Bürger der Bundesrepublik Deutschland verpflichtet sich über die für sie oder ihn relevanten Gesetze (darunter fallen auch kommunale Satzungen) zu informieren. Historisch war diese über die amtlichen Bekanntmachungsblätter üblich, heute übernimmt diese Funktion häufig das Internet. Dabei ist zu beachten, dass die Internetseite lediglich der Information dient. Rechtsansprüche sind daraus nicht abzuleiten. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der Aktualität, die nicht immer gewährleistet werden kann und der Parzellengenauigkeit und damit Wirksamkeit der für den jeweiligen Bereich rechtskräftigen städtischen Satzung. Eine Kontaktaufnahme zum Team Stadtplanung, Wirtschaftsförderung und Grundstücksangelegenheiten oder zum Team Bauordnung wird grundsätzlich bei genehmigungspflichtigen, aber auch genehmigungsfreien Bauvorhaben, empfohlen. Viele Bürgerinnen und Bürger der Stadt Laatzen machen hiervon auch regen Gebrauch.

 

Der Hinweis, dass nach dem Neustart der Internetseite die entsprechenden Satzungen auf www.laatzen.de schwer zu finden waren, ist berechtigt. Deswegen wurden kurzfristig die Gestaltungssatzungen Rethen und Grasdorf sowie die Erhaltungssatzung Grasdorf in der alphabetischen Liste des Ortsrechts mit aufgenommen und den Dokumenten aussagekräftige Lagepläne hinzugefügt. Mittelfristig soll auch eine Verbindung mit dem Onlinetool für die Bebauungspläne geschaffen werden.

 

Im Auftrag

 

 

 

Stefan Zeilinger