Betreff
Dichtheitsprüfung nach neuer DIN-Norm
- Anfrage der CDU-Fraktion im Ortsrat Ingeln-Oesselse und der Gruppe SPD / Bündnis 90/Die Grünen im Ortsrat Ingeln-Oesselse
- Stellungnahme der Verwaltung
Vorlage
2017/141/1
Art
Mitteilung
Referenzvorlage

In den Ortschaften Ingeln und Oesselse kam es über Jahre immer wieder zu Problemen bei der Schmutzwasserbeseitigung, u. a. Rückstau sowie Überlastungen der Pumpstation „Breiter Paul“. Untersuchungen der Schmutzwasserkanalisation wiesen als Ursache dieser Überlastungen einen hohen Fremdwasseranteil im Schmutzwasser aus. Es wurde vermutet, dass das Fremdwasser entweder über undichte Schmutzwasserkanäle und –leitungen in die Kanalisation eindringt oder dass falsch angeschlossene Drainagen bzw. Regenwasseranschlüsse dafür verantwortlich sind. Die Stadt Laatzen untersucht seit 2005 die öffentlichen Kanäle und die privaten Grundstücksentwässerungsanlagen in Ingeln und Oesselse. Begonnen wurde in den Bereichen mit den höchsten Fremdwasseranteilen – dies waren Teile mit vorwiegend älterer Bebauung in Ingeln und der alte Ortskern von Oesselse. Schadhafte öffentliche Kanäle wurden zwischenzeitlich saniert. Abschließend wurde nun der letzte Abschnitt – der Bereich Sohlweg, Wilhelm-Busch-Straße, Hasenkamp, Lessingstraße, Bruchkamp, Bokumer Straße, Im Wiesengrund und Hubertusweg mit einer Kanalkamera untersucht. Die Auswertung liegt noch nicht vor, wird jedoch in Kürze erwartet.

 

Wenn an privaten Entwässerungsanlagen im Rahmen der Fremdwasseruntersuchung Mängel festgestellt werden, werden die betroffenen Grundstückseigentümerinnen und –eigentümer von der Stadt Laatzen aufgefordert, ihre Anlagen zu sanieren und für den schadhaften Bereich einen Dichtheitsnachweis als Beleg für die durchgeführte Sanierung vorzulegen. In diesem Zusammenhang empfiehlt die Stadt den Eigentümern stets, vor der Sanierung die gesamte Anlage einer Dichtheitsprüfung zu unterziehen, um ggf. weitere, bei der Fremdwasseruntersuchung nicht entdeckte Mängel festzustellen und ggf. ebenfalls zu sanieren.

 

Die maßgebliche technische Regel für die Dichtheitsprüfung von Bestandsanlagen DIN 1986-30 wurde geändert. Das Datum 2015 als verpflichtender Termin für den Nachweis von Dichtheitsprüfungen wurde gestrichen. Fristen können nun von den Kommunen in den Abwassersatzungen individuell festgelegt werden. Die Stadt Laatzen fordert für Bestandsanlagen z. Z. anlassbezogen Dichtheitsnachweise bei festgestellten Mängeln. Insofern hat sich für die betroffenen Grundstückseigentümer durch die Änderung der DIN nichts geändert.

 

Die Verpflichtung zur Sanierung der schadhaften Anlagen oder Nachrüstung von fehlenden Übergabeschächten etc. ergibt sich aus der bestehenden Laatzener Abwasserbeseitigungssatzung. Die Instandhaltung der Grundstücksentwässerungsanlagen liegt auch im Interesse der Grundstückseigentümer. Undichtheiten können nicht nur Fremdwassereintrag in die Schmutzwasserkanalisation verursachen. Mit dem Fremdwasser kann auch Erdreich in die Leitungen gelangen und Ablagerungen verursachen, was zu Abflussproblemen (Verstopfungen) in der Anlage führen kann.

 

Um die Thematik Grundstücksentwässerung anschaulich zu erläutern, hat die Stadt Laatzen einen Informationsfilm bereitgestellt. Dieser ist abrufbar auf der Internetseite der Stadt Laatzen www.laatzen.de und hier im Bereich Dienstleistungen/ Grundstücksentwässerung/Informationsfilm Grundstücksentwässerung zu finden.

 

Die gemeinschaftlichen Anstrengungen der Stadt Laatzen und der Grundstückseigentümerinnen und –eigentümer in den Ortschaften Ingeln und Oesselse haben schon erste Erfolge gezeigt. Zwar liegen keine Vergleichsmessungen des Fremdwasseranteils im Schmutzwasser vor, jedoch sind Störungsmeldungen seltener geworden und auch Überlastungen der Pumpstation „Breiter Paul“ sind seither nicht mehr aufgetreten. Das Ziel, die Fremdwasserproblematik zu beheben, ist durch die Änderung der DIN nicht gefährdet, jedoch auch noch nicht erreicht. Gemeinsam sind wir aber auf dem richtigen Weg.

 

Im Auftrag

 

 

 

 

Axel Grüning