- Anfrage der CDU-Fraktion im Ortsrat Ingeln-Oesselse und der Gruppe SPD / Bündnis 90/Die Grünen im Ortsrat Ingeln-Oesselse
- Stellungnahme der Verwaltung
In den Ortschaften
Ingeln und Oesselse kam es über Jahre immer wieder zu Problemen bei der
Schmutzwasserbeseitigung, u. a. Rückstau sowie Überlastungen der Pumpstation
„Breiter Paul“. Untersuchungen der Schmutzwasserkanalisation wiesen als Ursache
dieser Überlastungen einen hohen Fremdwasseranteil im Schmutzwasser aus. Es
wurde vermutet, dass das Fremdwasser entweder über undichte Schmutzwasserkanäle
und –leitungen in die Kanalisation eindringt oder dass falsch angeschlossene
Drainagen bzw. Regenwasseranschlüsse dafür verantwortlich sind. Die Stadt
Laatzen untersucht seit 2005 die öffentlichen Kanäle und die privaten
Grundstücksentwässerungsanlagen in Ingeln und Oesselse. Begonnen wurde in den
Bereichen mit den höchsten Fremdwasseranteilen – dies waren Teile mit
vorwiegend älterer Bebauung in Ingeln und der alte Ortskern von Oesselse.
Schadhafte öffentliche Kanäle wurden zwischenzeitlich saniert. Abschließend
wurde nun der letzte Abschnitt – der Bereich Sohlweg, Wilhelm-Busch-Straße,
Hasenkamp, Lessingstraße, Bruchkamp, Bokumer Straße, Im Wiesengrund und
Hubertusweg mit einer Kanalkamera untersucht. Die Auswertung liegt noch nicht
vor, wird jedoch in Kürze erwartet.
Wenn an privaten Entwässerungsanlagen
im Rahmen der Fremdwasseruntersuchung Mängel festgestellt werden, werden die
betroffenen Grundstückseigentümerinnen und –eigentümer von der Stadt Laatzen
aufgefordert, ihre Anlagen zu sanieren und für den schadhaften Bereich einen
Dichtheitsnachweis als Beleg für die durchgeführte Sanierung vorzulegen. In
diesem Zusammenhang empfiehlt die Stadt den Eigentümern stets, vor der
Sanierung die gesamte Anlage einer Dichtheitsprüfung zu unterziehen, um ggf.
weitere, bei der Fremdwasseruntersuchung nicht entdeckte Mängel festzustellen
und ggf. ebenfalls zu sanieren.
Die maßgebliche
technische Regel für die Dichtheitsprüfung von Bestandsanlagen DIN 1986-30
wurde geändert. Das Datum 2015 als verpflichtender Termin für den Nachweis von
Dichtheitsprüfungen wurde gestrichen. Fristen können nun von den Kommunen in
den Abwassersatzungen individuell festgelegt werden. Die Stadt Laatzen fordert
für Bestandsanlagen z. Z. anlassbezogen Dichtheitsnachweise bei festgestellten
Mängeln. Insofern hat sich für die betroffenen Grundstückseigentümer durch die
Änderung der DIN nichts geändert.
Die Verpflichtung
zur Sanierung der schadhaften Anlagen oder Nachrüstung von fehlenden
Übergabeschächten etc. ergibt sich aus der bestehenden Laatzener
Abwasserbeseitigungssatzung. Die Instandhaltung der
Grundstücksentwässerungsanlagen liegt auch im Interesse der
Grundstückseigentümer. Undichtheiten können nicht nur Fremdwassereintrag in die
Schmutzwasserkanalisation verursachen. Mit dem Fremdwasser kann auch Erdreich
in die Leitungen gelangen und Ablagerungen verursachen, was zu Abflussproblemen
(Verstopfungen) in der Anlage führen kann.
Um die Thematik
Grundstücksentwässerung anschaulich zu erläutern, hat die Stadt Laatzen einen
Informationsfilm bereitgestellt. Dieser ist abrufbar auf der Internetseite der
Stadt Laatzen www.laatzen.de
und hier im Bereich Dienstleistungen/ Grundstücksentwässerung/Informationsfilm
Grundstücksentwässerung zu finden.
Die
gemeinschaftlichen Anstrengungen der Stadt Laatzen und der Grundstückseigentümerinnen
und –eigentümer in den Ortschaften Ingeln und Oesselse haben schon erste
Erfolge gezeigt. Zwar liegen keine Vergleichsmessungen des Fremdwasseranteils
im Schmutzwasser vor, jedoch sind Störungsmeldungen seltener geworden und auch
Überlastungen der Pumpstation „Breiter Paul“ sind seither nicht mehr
aufgetreten. Das Ziel, die Fremdwasserproblematik zu beheben, ist durch die
Änderung der DIN nicht gefährdet, jedoch auch noch nicht erreicht. Gemeinsam sind
wir aber auf dem richtigen Weg.
Im Auftrag
Axel Grüning