Sachverhalt:
Die Beratungen über den Haushaltsplan 2017 und die Ergebnis- und
Finanzplanung bis 2020 sind in den städtischen Gremien abgeschlossen.
Die Entscheidungen erfolgen auf Grundlage der Drucksachen 2016/322 und 2016/323 (Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes inklusive Stellenplan 2016).
Der mit den Drucksachen 2016/322 und 2016/323 vorgelegte Verwaltungsentwurf des
Haushaltsplanes 2017 einschließlich Anlagen ist nach Abschluss der Beratungen
in den städtischen Gremien um die in der Anlage 1 aufgeführten Veränderungen zu
ergänzen. Die Anlage 1 (Veränderungen der Haushaltsansätze 2017 und der
Ergebnis- und Finanzplanung bis 2020) und die Anlage 2 (Veränderungen des
Stellenplanes) der Drucksache 2016/322/38 gelten als Bestandteile der
Niederschrift.
Demnach ergeben sich folgende Veränderungen des Haushaltsdefizits im Ergebnishaushalt
in Tausend Euro:
Der Stellenplan 2017 ist gem. § 113 Abs. 2 NKomVG Teil des
Haushaltsplanes. Der Verwaltungsentwurf des Stellenplanes 2017 mit allgemeinen
Anmerkungen und Erläuterungen ist mit dem Haushaltsplanentwurf - Drucksache
2016/322 - vorgelegt worden. Die Veränderungen sind in der Anlage 2
dargestellt.
Da sich die Arbeiten zur Aufstellung des Haushaltsplanes 2018
unmittelbar an die Verabschiedung des Haushaltplanes 2017 anschließen (siehe Drucksache
2016/317), können die zurzeit aktuellen Werte der Finanzplanung 2018 bis 2020
zugleich als Eckwert für den Haushalt 2018 verwendet werden.
Jürgen Köhne
Anlagen
1. Veränderungen der Haushaltsansätze 2017 und der Ergebnis- und Finanzplanung bis 2020, der Ziele, Kennzahlen und sonstigen Änderungen sowie des Haushaltssicherungskonzeptes
2. Veränderungen des Stellenplanes
Beschlussvorschlag:
1. Die im Haushaltsplan aufgeführten grundlegenden Ziele der Entwicklung der Stadt Laatzen werden entsprechend der Anlage zur Drucksache 2016/322 (Verwaltungsentwurf des Haushaltsplans) einschließlich der Veränderungen gemäß Anlage 1 beschlossen.
2. Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Stellenplan wird wie folgt beschlossen:
Haushaltssatzung der Stadt Laatzen für das
Haushaltsjahr 2017
Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes
hat der Rat der Stadt Laatzen in seiner Sitzung am 02.03.2017 folgende Haushaltssatzung
für das Haushaltsjahr 2017 beschlossen:
§ 1
Der
Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird
1.
im Ergebnishaushalt
mit
dem jeweiligen Gesamtbetrag
1.1 der ordentlichen
Erträge auf 99.763.600
Euro
1.2 der ordentlichen
Aufwendungen auf 110.640.800
Euro
1.3 der außerordentlichen
Erträge auf 0
Euro
1.4 der außerordentlichen
Aufwendungen auf 0
Euro
2.
im Finanzhaushalt
mit
dem jeweiligen Gesamtbetrag
2.1 der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit 95.733.800 Euro
2.2 der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit 102.201.100 Euro
2.3 der Einzahlungen für
Investitionstätigkeit 2.138.300 Euro
2.4 der Auszahlungen für
Investitionstätigkeit 15.939.900 Euro
2.5 der Einzahlungen für
Finanzierungstätigkeit 13.801.600 Euro
2.6 der Auszahlungen für
Finanzierungstätigkeit 4.101.600 Euro
festgesetzt.
Nachrichtlich:
- Gesamtbetrag der Einzahlungen des Finanzhaushaltes 111.673.700 Euro
- Gesamtbetrag
der Auszahlungen des Finanzhaushaltes 122.242.600
Euro
§
2
Der Gesamtbetrag der
vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
(Kreditermächtigung) wird auf 13.801.600 Euro festgesetzt.
§
3
Der
Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 6.397.500 Euro festgesetzt.
§
4
Der Höchstbetrag,
bis zu dem im Haushaltsjahr 2017 Liquiditätskredite
zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen,
wird auf 42.000.000 Euro festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das
Haushaltsjahr 2017 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) 600 v.
H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 600
v. H.
2. Gewerbesteuer 460
v. H.
§
6
Im Rahmen der
Jahresabschlussarbeiten sind Buchungen von über- und außerplanmäßigen
Aufwendungen zur Bildung von Rückstellungen zugelassen. Dabei muss die Deckung
gewährleistet sein.
Laatzen, den 02.03.2017
gez. Unterschrift
Jürgen Köhne
Bürgermeister
3. Das Investitionsprogramm für die Planungsjahre bis 2020 – einschließlich der Veränderungen gemäß Anlage 1 – wird festgesetzt.
4. Die Wertgrenze für die Einzelausweisung von Investitionen in den Teilfinanzhaushalten nach § 4 Abs. 6 S. 1 der Niedersächsischen Gemeindehaushalts- und -kassenverordnung (GemHKVO) wird auf 10.000 Euro festgelegt.
5. Der Stellenplan wird um die in der Anlage 2 aufgeführten Veränderungen ergänzt.
6. Das Haushaltssicherungskonzept wird mit den Änderungen der Anlage 1 beschlossen.
7. Die Änderungsanträge zu den Drucksachen 2016/322 und 2016/323 werden mit diesem Beschluss für erledigt erklärt.
8. Die Werte der mittelfristigen Finanzplanung 2018 bis 2020 des Haushaltsplanes 2017 bilden gleichzeitig den Eckwert für die Aufstellung des Haushaltsplanes 2018.