Betreff
Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017
Vorlage
2016/322/38
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

 

Die Beratungen über den Haushaltsplan 2017 und die Ergebnis- und Finanzplanung bis 2020 sind in den städtischen Gremien abgeschlossen.

 

Die Entscheidungen erfolgen auf Grundlage der Drucksachen 2016/322 und 2016/323 (Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes inklusive Stellenplan 2016).

 

Der mit den Drucksachen 2016/322 und 2016/323 vorgelegte Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes 2017 einschließlich Anlagen ist nach Abschluss der Beratungen in den städtischen Gremien um die in der Anlage 1 aufgeführten Veränderungen zu ergänzen. Die Anlage 1 (Veränderungen der Haushaltsansätze 2017 und der Ergebnis- und Finanzplanung bis 2020) und die Anlage 2 (Veränderungen des Stellenplanes) der Drucksache 2016/322/38 gelten als Bestandteile der Niederschrift.

 

Demnach ergeben sich folgende Veränderungen des Haushaltsdefizits im Ergebnishaushalt in Tausend Euro:

 

 

Der Stellenplan 2017 ist gem. § 113 Abs. 2 NKomVG Teil des Haushaltsplanes. Der Verwaltungsentwurf des Stellenplanes 2017 mit allgemeinen Anmerkungen und Erläuterungen ist mit dem Haushaltsplanentwurf - Drucksache 2016/322 - vorgelegt worden. Die Veränderungen sind in der Anlage 2 dargestellt.

 

Da sich die Arbeiten zur Aufstellung des Haushaltsplanes 2018 unmittelbar an die Verabschiedung des Haushaltplanes 2017 anschließen (siehe Drucksache 2016/317), können die zurzeit aktuellen Werte der Finanzplanung 2018 bis 2020 zugleich als Eckwert für den Haushalt 2018 verwendet werden.

 

 

 

Jürgen Köhne

 

 

 

 

Anlagen

 

1. Veränderungen der Haushaltsansätze 2017 und der Ergebnis- und Finanzplanung bis 2020, der Ziele, Kennzahlen und sonstigen Änderungen sowie des Haushaltssicherungskonzeptes

 

2. Veränderungen des Stellenplanes

 

Beschlussvorschlag:

 

 

1.    Die im Haushaltsplan aufgeführten grundlegenden Ziele der Entwicklung der Stadt Laatzen werden entsprechend der Anlage zur Drucksache 2016/322 (Verwaltungsentwurf des Haushaltsplans) einschließlich der Veränderungen gemäß Anlage 1 beschlossen.

 

2.    Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Stellenplan wird wie folgt beschlossen:

 

Haushaltssatzung der Stadt Laatzen für das Haushaltsjahr 2017

 

 

Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Rat der Stadt Laatzen in seiner Sitzung am 02.03.2017 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 beschlossen:

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird

 

1. im Ergebnishaushalt

mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

1.1 der ordentlichen Erträge auf                                                         99.763.600 Euro

1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf                                           110.640.800 Euro

 

1.3 der außerordentlichen Erträge auf                                                                0 Euro

1.4 der außerordentlichen Aufwendungen auf                                                   0 Euro

 

2. im Finanzhaushalt

mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit                 95.733.800 Euro

2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit              102.201.100 Euro

 

 

2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit                                       2.138.300 Euro

2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit                                    15.939.900 Euro

 

2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit                                 13.801.600 Euro

2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit                                  4.101.600 Euro

 

festgesetzt.

 

Nachrichtlich:

- Gesamtbetrag der Einzahlungen des Finanzhaushaltes                            111.673.700 Euro

- Gesamtbetrag der Auszahlungen des Finanzhaushaltes                           122.242.600 Euro

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitions­förderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 13.801.600 Euro festgesetzt.

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 6.397.500 Euro festgesetzt.

§ 4

 

Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2017 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 42.000.000 Euro festgesetzt.

§ 5

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2017 wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

            a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                   600 v. H.

            b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                             600 v. H.

2. Gewerbesteuer                                                                                                          460 v. H.

§ 6

 

Im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten sind Buchungen von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen zur Bildung von Rückstellungen zugelassen. Dabei muss die Deckung gewährleistet sein.

Laatzen, den 02.03.2017

gez. Unterschrift

Jürgen Köhne

Bürgermeister


 

3.    Das Investitionsprogramm für die Planungsjahre bis 2020 – einschließlich der Veränderungen gemäß Anlage 1 – wird festgesetzt.

 

4.    Die Wertgrenze für die Einzelausweisung von Investitionen in den Teilfinanzhaushalten nach § 4 Abs. 6 S. 1 der Niedersächsischen Gemeindehaushalts- und -kassenverordnung (GemHKVO) wird auf 10.000 Euro festgelegt.

 

5.    Der Stellenplan wird um die in der Anlage 2 aufgeführten Veränderungen ergänzt.

 

6.    Das Haushaltssicherungskonzept wird mit den Änderungen der Anlage 1 beschlossen.

 

7.    Die Änderungsanträge zu den Drucksachen 2016/322 und 2016/323 werden mit diesem Beschluss für erledigt erklärt.

 

8.    Die Werte der mittelfristigen Finanzplanung 2018 bis 2020 des Haushaltsplanes 2017 bilden gleichzeitig den Eckwert für die Aufstellung des Haushaltsplanes 2018.